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Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_005
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
5
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1865
Scope:
437 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Italien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)
  • Title page
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1863.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. England.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Schweden und Norwegen.
  • 10. Dänemark.
  • 11. Rußland.
  • 12. Türkei.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Beilagen.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1864.
  • Register.

Full text

SJitallen. 233 
regelmäßige oder unregelmäßige Gewalt das päpstliche Gebiet überfallen werde. 
Diese Depesche bildet den Ausgangspunkt der letzten Phafe der Unterhand- 
lungen, welche soeben zum Ziele geführt haben. Erst im verflossenen Juni 
antwortete Herr Drouyn de l'Huys in amtlicher Weise auf meine wiederholten 
Vorstellungen (instances successives), die ihm zu machen ich beauftragt ge- 
wesen. Er richtete an den Baron Malaret eine Depesche, welche Ew. Excel-= 
lenz vorgelesen wurde. Durch eine Depesche vom 17. desselben Monats nah- 
men Ew. Excellenz, indem Sie mir den Inhalt der Mittheilung des Baron 
Malaret bekannt gaben, Akt von der günstigeren Gesinnung der französischen 
Regierung, und sendeten mir dann den Entwurf eines Artikels, welcher im 
Wesentlichen dem alten Projekte des Grafen Cavour entsprach. Ew. Excellenz 
kündigten mir zu derselben Zeit an, daß Sie, die Gegenwart des Marchese 
Pepoli in Paris benutzend, diesen gebeten haben, seine Anstrengungen mit den 
meinigen zu vereinigen und mündlich die Vorschläge zu vervollständigen, welche 
die seeierung des Königs der französischen Regierung zukommen zu lassen 
wünsche. 
„Marchese Pepoli und ich, wir haben der französischen Regierung den Ver- 
trags-Entwurf vorgelegt; wir haben zu verschiedenen Malen die Gründe aus- 
einandergesetzt und entwickelt, mit welchen die Regierung des Königs ihre 
Vorschläge unterstützt hat. Der kaiserliche Minister antwortete, indem er ver- 
sicherte, daß die französische Regierung stets gewünscht habe, ihre Truppen aus 
Rom zurückziehen zu können, daß sie selbige aber in der That nicht eher zu- 
rückziehen könnte, als bis die Regierung des König Bürgschaften angeboten 
habe, welche geeignet sind, den heiligen Stuhl gegen jeden Versuch eines Ueber- 
falles vollkommen sicher zu stellen. In der Meinung der französischen Re- 
gierung mußte das Versprechen der italienischen Regierung, das päpstliche Ge- 
biet weder anzugreifen noch angreifen zu lassen, durch eine thatsächliche Bürg- 
schaft ergänzt werden, welche geeignet wäre, der katholischen Meinung das 
Vertrauen einzuflößen, daß die vorgeschlagene Uebereinkunft auch wirksam sein 
werde. Bei der Prüfung der Bürgschaften dieser Gattung hatten die italie- 
nischen Unterhändler die ausdrückliche Weisung bekommen, jede Bedingung 
zu verwerfen, welche den Rechten der Nation zuwider ist (de rejeter touto 
condition qui eUt été contraire aux droilts de la nation). Es konnte 
somit weder die Rede von einer Entsagung der nationalen Bestrebungen, noch 
von einer Gesammtbürgschaft der katholischen Mächte, noch von der Besetzung 
eines Punktes des römischen Staatsgebietes durch die französischen Truppen 
als Pfandes der Vollziehung unserer Versprechungen die Rede sein. Für uns 
ist die römische Frage eine moralische, welche wir durch moralische Kräfte zu 
sichern suchten. Wir nahmen also ernstlich und mit Ehrlichkeit die Pflicht 
auf uns, keine gewaltsamen Mittel zu gebrauchen, welche eine Frage dieser 
Art nicht lösen würden. Aber wir können uns nicht versagen, auf die Kräfte 
der Civilisation und des Fortschrittes zu rechnen, um zur Versöhnung des 
Papstthums mit Italien zu gelangen, einer Versöhnung, welche die franzö- 
sische Einmischung nur erschwert und in weite Ferne rückt. 
„Die französische Regierung, obgleich sie den Werth dieser Betrachtungen 
anerkennt, erklärte auf's Neue, daß es ihr unmöglich sei, den Entwurf anzu- 
nehmen, wenn derselbe nicht durch irgend eine thatsächliche Bürgschaft begleitet 
werden würde. Es geschah damals, daß Marchese Pepoli, die innere Lage 
Italiens in Bezug auf die römische Frage darlegend, dem Kaiser sagte, daß, 
abgesehen von der Frage, um die es sich gegenwärtig handelt, und aus poli- 
tisch-strategischen und administrativen Gründen, die Regierung sich mit der 
Möglichkeitsfrage beschäftige, den Sitz der Regierung von Turin nach einer 
andern Stadt des Königreiches zu verlegen. So lange die römische Frage 
in einer Periode der Ungewißheit ohne Annäherung zu einer Lösung schwebe, 
so unterbreche diese Ungewißheit selber das Stadium der Möglichkeit einer 
solchen Maßregel. Daß aber, wenn die Uebereinkunft zu Stande käme, er
	        

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