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Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_006
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
6
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1866
Scope:
453 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Italien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1865.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. England.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Schweden und Norwegen.
  • 10. Dänemark.
  • 11. Rußland.
  • 12. Türkei.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1865.
  • Register.

Full text

266 Italien. 
Magistrat lehnt es ab und will sich nur zu einer Proclamation an 
die Nationalgarde „sür ihr energisches Benehmen“ (das jedoch in 
der That mehr als lau war) verstehen. 
2. Febr. Unterzeichnung einer neuen Uebereinkunft mit der lombardischen 
Eisenbahngesellschaft (Rothschild) bez. Verkauf der piemontesischen 
Staatsbahnen. (Die neue Uebereinkunft ist mit Rücksicht auf die Ver- 
legung der Hauptstadt wesentlich weniger vortheilhaft für den Staat 
als die frühere, die von der Regierung dem Parlament nicht vor- 
gelegt worden und daher dahingefallen war.) 
„ „ Der Miinisterrath beschließt in Folge der Vorgänge v. 30. v. M. 
und der Haltung des Turiner Magistrates die sofortige Uebersied- 
lung des Königs nach Florenz. 
3. „ Der König verläßt Turin ganz unerwartek in Begleit des Mi- 
nisterpräsidenten General Lamarmora, ohne allen Abschied von Turin, 
und kommt in Florenz an. 
4. „ Unschlag der Stimmung in Turin. Eine loyale Volksadresse 
an den König sindet zahlreiche Unterschriften. 
6. „ Ein kgl. Decret ertheilt der päpstlichen Encyclica v. 8. Dec auf 
den Vorschlag des Justizministers das kgl. Exequatur „vorbehaltlich 
det Rechte des Staates und der Krone und ohne irgend einen der 
darin enthaltenen Vorschläge anzuerkennen, welche den Prinzipien 
der Institutionen und der Gesetzgebung des Landes zuwider sind“. 
Der Justizminister hofft in seinem Rundschreiben an die Bischöfe, 
daß dieselben 
„in diesem Verfahren der kgl. Regierung einen neuen und feierlichen Be- 
weis von dem aufrichtigen Streben der Regierung erkennen werden, auf dem 
geistlichen Gebiet, und in allem, was das Gewissen der Gläubigen berührt, 
der Kirche volle Freiheit zu lassen, und vertraut, daß die Bischöfe von dieser 
Freibeit in ihrer Anwendung auf Encoclica und Syllabus gemäßigten Ge- 
rauch machen; daß sie sich bei Verkündigung desselben lediglich abstract und 
lehrhaft lad un metodo astratto e dottrinsle) verhalten und ihrem Clerus 
das gleiche Verhalten einschärsen werden; daß sie sich nicht auf Erläuterungen 
und Reden einlassen werden, welche Gesetze und Einrichtungen des Staats 
berühren und unter die Strafsgesetze sallen würden. Die Bischöse werden die 
Verössentlichung der Cncyclica ohne Zweisel an die Verkündigung des Jubi- 
läums anknüpfen, welches ja nach katholischer Lehre eine Perkode der Ein- 
tracht und Brüderlichkeit, der Liebe und des Friedens einweiht, und die 
Bischöfe als die Lehrer jener Liebe, werden diesen Frieden nicht stören wollen, 
der in diesem Augenblick mehr als je Wunsch und Bedürfniß ist u. s. w.“ 
„ Die II. Kammer nimmt den Gesetzesentwuf an, der der Regierung 
die Befugniß gibt, die territoriale Abgränzung der Provinzen und 
Gemeinden zum Zweck administrativer und skoncmischer Verein- 
fachung zu verändern, nachdem der Minister des Innern Lanza aus 
der Annahme eine Cabinetsfrage gemacht hat. 
15. „ Der König empfängt in Florenz eine Deputation des Turiner 
Gemeinderaths und nimmt eine Loyalitätsadresse desselben entgegen. 
16 —24., II. Kammer: Debatten über den Gesetzesentwurf für legis-
	        

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