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Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_014
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
14
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1874
Scope:
590 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1873.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1873.
  • Register.

Full text

Die Oesterreichisch-Angarische Monarchie. 265 
Landtag fern zu bleiben hätten. Die Jung-Czechen, die bei diesem 
Beschluß den Alt-Czechen Palacky, Rieger 2c. unterliegen, erklären, 
ihre Mandate niederlegen zu wollen, um die Frage auf diese Weise 
zur Entscheidung durch die Bevölkerung selbst zu bringen. 
24.—27. Nov. (Oesterreich.) Abg.-Haus: genehmigt das Staats- 
hülfe-Gesetz (die 80 Mill. Anleihe), aber in einer den Börseninteressen 
noch weniger günstigen Form als die Regierungsvorlage, indem die 
Belehnung solcher Werthpapiere, die sich zur Anlegung von Pupillar- 
geldern nicht eignen, in namentlicher Abstimmung mit 119 gegen 116 
Stimmen abgelehnt wird. Die Debatte ist zum Theil eine sehr ge- 
reizte. Das Haus vertagt sich darauf, um der Session der Landtage 
Platz zu machen. 
29. Nov.—2. Dec. (Oesterreich-Ungarn.) Das auf den 2. Dechr. 
30. 
fallende fünfundzwanzigjährige Jubiläum der Thronbesteigung des Kai- 
sers wird sowohl in Oesterreich als in Ungarn mit großem Glanze 
und mit nicht minder großer Herzlichkeit gefeiert. 
„ (Ungarn.) Abg.-Haus: Der Deakclub, unfähig aus seiner 
Mitte ein neues Ministerium mit allseitigem Vertrauen und einer 
sichern Majorität zu bilden, ertheilt dem Ministerium Szlavy ein 
Zutrauensvotum, ohne dasselbe damit mehr als nur vorläufig erhalten 
zu können. Szlapy erklärt auch nur, vorerst wieder bleiben zu wollen. 
1. Dechr. (Oesterreich.) Das Budget der Stadt Wien für 1874 
10. 
weist eine Gesammteinnahme von nicht ganz 5 Millionen Gulden, 
dagegen eine Gesammtausgabe von etwas über 13 Mill. G. aus, 
also ein Defizit in der colossalen Höhe von über 8 Mill. 
„ (Oesterreich.) Herrenhaus: genehmigt das Staatshülfegesetz nicht 
einfach nach den Beschlüssen des Abg.-Hauses. 
Es wird die Belehnung auch solcher Effecten, welche nicht den „pupillar- 
mäßigen" Character haben, unter der Vorsicht gestattet, daß diese Belehnung 
von der Centralleitung der Vorschußkassen in Wien in besonders berücksich- 
tigenswerthen Fällen mit Zustimmung des Finanzministers vorgenommen 
werden könne. Und dann wird, bezüglich des Zinsfußes, zu welchem die 
Vorschußkassen arbeiten sollen, bestimmt, daß dieser im allgemeinen 2 Procent 
höher als der Bankzinsfuß zu normiren ist, so daß also im Escompte die 
Vorschußkassen 2 Procent über dem Bankzinsfuß für das Escomptegeschäft, 
im Lombard 2 Procent über dem Lombardzinsfuß der Nationalbank berechnen 
würden, während das Abgeordnetenhaus ein= für allemal als Maßstab eine 
Sprocentige Erhöhung des Lombardzinsfußes für die Geschäfte der Vorschuß- 
kassen festgesetzt hatte. 
„ (Oesterreich: Oberösterreich.) Der Bischof Rudigier von Linz 
verweigert dem liberalen Abgeordneten Frhrn. v. Weichs ein kirchliches 
Begräbniß. Dasselbe findet nunmehr unter nur um so größerer Be- 
theiligung des ganzen liberalen Theils der Bevölkerung statt. 
„ (Oesterreich.) Die Regierung sieht sich veranlaßt, gegen eine 
weitere Anzahl bisheriger Eisenbahngrößen strafrechtliche Untersuchung 
einzuleiten und dieselben vorerst in Haft nehmen zu lassen. 
„ (Oester reich.) Abg.-Haus: muß wegen der abvweichenden Be-
	        

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