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Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_014
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
14
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1874
Scope:
590 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Großbrittannien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1873.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die ottomanische Pforte.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1873.
  • Register.

Full text

282 
Großbrittannien. 
und der theuren Lebensmittel befriedigend. Als dem Parlament zu machende 
Vorlagen werden genannt: Ein Gesetz über den irländischen höheren 
Unterricht, ein Gesetz wegen Einrichtung eines Oberappellgerichts- 
hofes, ein Gesetz wegen Uebertragung des Grundeigenthums und ein solches 
wegen Modificirung der Bestimmungen über die Localsteuer; auch soll das 
Unterrichtsgesetz von 1870 zu einer neuerlichen Berathung kommen. 
6. Febr. Oberhaus: Adreßdebatte: Der Minister des Ausw. Lord Gran- 
12. 
ville macht über die Unterhandlungen mit Nußland betr. die central- 
asiatische Frage einige nähere vorläufige Mittheilungen: 
Fürst Gortschakoff sandte im October eine Depesche in Beantwortung des 
englischen Vorschlages, eine Grenzlinie in Centralasien zu vereinbaren, und 
erklärte sein Einverständniß mit einem großen Theile der Grenzlinie, hob 
jedoch eine Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Provinzen Badackschau 
und Wakhau hervor. Nach der Unterredung mit Schuwaloff sandte Gran- 
ville am 8. Januar eine Depesche an Lord Loftus, worin es heißt: Schuwa- 
loff sei überrascht durch Englands Aufregung über die centralasiatische Frage. 
Der Kaiser von Rußland kenne keine Frage, welche das gute Einverständniß 
der beiden Staaten stören könne; die Differenzen beträfen nur Details der 
Vereinbarung zwischen Clarendon und Gortschakoff über die Grenze von 
Afghanistan; der Kaiser von Rußland stimme mit fast allen Vorlagen Eng- 
lands überein, ausgenommen die Frage wegen Badackschauf's und Wakhau's, 
und er habe das feste Vertrauen, daß ettert keinen Anlaß zu Differenzen 
geben werde. Schuwaloff fügte bei, daß die Expedition nach Chiwa im 
Frühjahre, 4½ Bataillone stark, aufbrechen werde und die Bestrafung von 
Räubereien, sowie die Befreiung von 50 gefangenen Russen, keineswegs aber 
Eroberungen bezwecke. Schuwaloff schloß mit den beruhigendsten Versiche- 
rungen, daß es sich von Seite Rußlands durchaus nicht um eine dauernde 
Besetzung Chiwas handle. Granville erklärt, diese Versicherungen seien in 
Anbetracht der Regierungsform Rußlands den formellsten Verpflichtungen 
gleichzuachten. 
„ Unterhaus: Die Regierung legt demselben die offizielle Correspon- 
denz mit Rußland vom 17. Oct. 1872 bis zum 31. Jan. 1873 
betr. die centralasiatische Frage vor. 
Dieselbe besteht aus fünf Depeschen und zwei Beilagen. Die erste De- 
pesche ist vom 17. October 1872; der Inhalt war bekannt, doch ist es von 
Interesse, den Ton kennen zu lernen, in welchem das auswärtige Amt die 
Frage auf's Tapet brachte. Lord Granville schreibt an Lord Loftus: die 
englische Regierung habe noch zit vom St. Petersburger Cabinet den Bericht 
erhalten, welchen General Kauffmann schon vor längerer Zeit beauftragt 
worden war, über die vom Herrscher von Afghanistan beanspruchten Länder 
südlich des Oxus abzufassen. Mit Rücksicht enp die Erhaltung des Friedens 
in Centralasien und zur Beseitigung aller Ursachen des Mißverständnisses 
zwischen den beiden Regierungen über eine schon so lange eröbrterte Frage 
macht daher Lord Granville die Entschließungen kund, bei welchen die brittische 
Regierung, nach sorgfältiger Erwägung der vorhandenen Belege, angelangt 
ist. Diese Entschließungen lauten folgendermaßen: „Nach der Ansicht der 
brittischen Regierung ist das Mrrect des Emirs von Kabul auf das Gebiet 
bis an den Oxus abwärts bis Kodschah Saleh vollständig dargethan, und 
se glaubt und hat ihm solches auch durch die indische Regierung mitgetheilt, 
aß er berechtigt sein würde, diese Gebietstheile n den Fall eines Angriffs 
u vertheidigen. Andererseits haben die kgl. Behörden in Indien ihren Ent- 
schuß ausgesprochen, dem Emir enstliche Vorstellungen zu machen, sollte er 
Neigung an den Tag legen, über die Gränzen seines Königreichs hinauszu- 
gehen. Bisher hat sich der Emir dem Rathe der indischen Regierung sehr 
 
	        

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