Staatsbibliothek Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_020
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
20
Place of publication:
Nördlingen
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1880
Scope:
627 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1879.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwicklung des Jahres 1879.
  • Register.

Full text

286 PHos deulsche Reich und selne eintelnen Glieder. (Nov. 289—26.) 
Es ist berechnet worden, daß Bayern allein, falls es den Vorschriften des 
Entwurfs über die räumlichen Eineichtungen der Gesangenen= und Strafan- 
stalten nachkommen wollte, über 20 Millionen aufzuwenden haben würde, 
und daß Württemberg und andere Bundesstaaten verhältnißmäßig eben so 
grobe finanzielle Opser bringen müßten. Auf den Antrag der bayerischen und 
württembergischen Berollmächtigten hat deßhalb der Bundesrath die gedachte 
Bestimmung dahin abgeändert, daß in der Negel“ (also nicht obligatorisch) 
die Zuchthausgefangenen während der ersten drei Monate ihrer Strafver- 
büßung in Einzelhaft zu halten seien, daß dagegen in allen den Fällen, in 
welchen die vorgesetzte Behörde nach der Individualität des Gefangenen be- 
findet, daß derselbe ohne fttlichen Nachtheil für die übrigen Gefangenen in 
gemeinsamer Haft gehalten werden könne, es freistehen soll, ihn bereits vor 
lonaten oder unter Umständen auch sofort mit dem Antritt der Straf- 
deh,shiou zu gemeinsamer Hast mit anderen Sträflingen zu bringen. Aus 
wesenklich gleichen Motiven hat der Bundesrath dem Entwurf die Bestim- 
mung eingefügt, daß die Ausführung der im Geseb vorgeschriebenen Einricht- 
ungen der Gefangenen= und Strafanslalten in den einzelnen Bundesstaaten, 
nach Lage der Verhältnisse in jedem dieser Staaten, der Entscheidung des 
Bundesrathes unterliegen solle. Die Vorlage der Neichsregierung hatte diese 
Cntscheidung der Reichsjustizverwaltung übertragen. Die dritte wesentliche 
Abänderung erfuhr die Reichsregierungs-Vorlage durch die Streichung des 
Paragraphen über die Reichskontrole. Nach dieser Bestimmung follte durch 
eine von der Reichsregierung zu bildende Commission die einheitliche Ans- 
führung der Einrichtungen in den deutschen Gefangenen= und Strafanstalten 
durch Inspizirungen überwacht werden. 
23. November. (Bayern.) II. Kammer: 7 Mitglieder der 
äußersten ultramontanen Rechten beantragen, das durch kgl. Ver- 
ordnung vom 9. Juli 1856 eingeführte siebente Schuljahr wieder 
aufzuheben. 
24. November. (Preußen.) Abg.-Haus: Eisenbahncommission: 
Nachdem dieselbe bereits den Ankauf der Berlin- Stettiner, der Köln- 
Mindener und der Magdeburg-Halberstadter-Bahn genehmigt hat, 
genehmigt sie schließlich mit 13 gegen 8 Stimmen auch noch den 
Ankauf der Hannover-Altenbecker-Bahn. 
Während bei den 3 ersten Bahnen von den Regierungscommissarien 
der Nachweis geleistet worden war, daß der Staat an dem Erwerb ein gutes 
Gescheit mache, müssen sie bei dieser vierten Bahn zugeben, daß es nicht der 
sei. Aber um die Bahn Magdeburg-Halberstadt zu bekommen, muß 
H vertragsmäßig mit in den Kauf genommen werden. 
25. November. (Deutsches Reich.) Die Unterhandlungen 
zwischen deutschen und österreichischen Delegirten in Berlin über eine 
Verlängerung des bestehenden Handels= resp. Meistbegünstigungs- 
vertrags zwischen beiden Staaten sind gescheitert. 
26. November. (Preußen.) Abg.-Haus: Berathung eines 
Antrags v. Schorlemer-Alst, betreffend die Vererbung der Landgüter 
in Westphalen. 
v. Schorlemer führt aus, der Antrag bezwecke die Erhaltung des 
mitleren Grundbesihers, besonders der Bauerngüter, welche Gefahr liefen, 
  
 
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.