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Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_020
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
20
Place of publication:
Nördlingen
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1880
Scope:
627 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
7. Belgien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1879.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die ottomanische Pforte, die Balkanstaaten und Aegypten.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwicklung des Jahres 1879.
  • Register.

Full text

468 Helgien. (Sept. 25 — Nov. 18.) 
Das Schlußkapitel bringt die Regeln für den Beichtsiuhl. Dieselben laulen: 
Absolvirt werden im Sacrament der Buße können nicht, vom Augemblicke 
der Widersehlichkeit an, alle Eltern, die es versäumen, ihren Kindern einen 
christlichen Unterricht und eine religiöse Erziehung zu verschaffen; alle die- 
jenigen, welche von ihren Kindern Schulen besuchen lassen, in denen das 
Verderben der Seelen nicht abgewandt werden kann; endlich alle diejenigen, 
welche ihre Kinder den officiellen Schulen anvertrauen, wenn doch eine ka- 
tholische im Orte ist oder welche Vermögen genug haben, um ihre Kinder 
anders und katholisch erziehen zu lassen. Ferner können nicht absolvirt 
werden die Lehrer, welche in den Schulen den Glauben und die Sittlichkeit 
gefährdende Bücher in Gebrauch nehmen oder daraus den Schülern vorlesen, 
und diejenigen, welche ohne die missio canonica, die ihnen nicht gewährt wer- 
den kann, Katechismuslehre halten. Dasselbe gilt von den Zöglingen der 
Normalschulen, von deren Eltern und von den Professoren dieser Anstalten. 
25. September. Der päpstliche Nuntius Vanutelli fordert den 
beftigsten der belgischen Bischöfe, Dumont von Tournay, im Namen 
des Papstes auf, zu resigniren. Der streitbare Bischof weigert sich 
und will dem Befehle des Papstes nur unter der Bedingung ge- 
horchen, daß er sich selbst seinen Nachfolger ernennen dürfe. 
3. October. Wachsende Renitenz der Bischöfe gegen den Staat 
und die Staatsschulen. In allen Gemeinden des Landes follen 
clericale Schulen den Staatsschulen entgegengesetzt und alle Mittel 
kirchlicher Gewalt gegen Eltern, Lehrer und Kinder, nach den Be- 
schlüssen der Mechelner Conferenz der Bischöfe vom 1. August d. J., 
ins Werk gesetzt werden, um die Kinder den öffentlichen Gemeinde- 
schulen zu entziehen und den clericalen Schulen zuzuführen. Der 
Erfolg entspricht jedoch keineswegs den clericalen Wünschen. 
18. November. II. Kammer: Interpellation und Antwort 
des Ministers des Auswärtigen über die Verhandlungen zwischen 
der Regierung und dem hl. Stuhle betr. die Renitenz der Bischöfe 
gegen das neue Unterrichtsgesetz und die alles Maaß überschreitende 
Behemenz der Bischöfe in dieser Opposition. 
Frdre Orban, der Ministerpräsident und Minister des Auswärtigen, 
antwortet mit einer detaillirten Darlegung der Thatsachen, welche die gegen- 
wärtige Lage herbeigeführt haben, und verliest mehrere Depeschen des belgi- 
schen Vertreters beim Vatican, woraus hervorgeht, daß der Papst und der 
Cardinal-Staatssekretär Nina die Angriffe auf die belgische Constitution 
schließlich bedauert und mißbilligt haben. Frere Orban erinnert an die 
Allocution und die Breven des Papstes Pius IX. gegen die Principien der 
Verfassung und an die heftige katholische mit Hilfe der Bischöfe begründete 
Presse und verliest eine Instruction des Papstes Leo XIII. an die Bischöfe, 
wel "6V denselben Angriffe und Schmähungen der Verfassung verbietet. Der 
Papst habe scuch die Bischöfe verpflichtet, sich nicht von der Theilnahme 
an den Nationalfesten im Jahre 1880 ausguschließen, wie sie anläßlich der 
Abstimmung über das Unterrichtsgesetz beabsichtigen. Der Minister verliest
	        

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