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Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_022
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
22
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1882
Scope:
661 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Frankreich.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1881.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die Ottomanische Pforte, die Balkanstaaten und Aegypten.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwicklung des Jahres 1881.
  • Register.
  • Buchempfehlungen.

Full text

436 Frankreich. (Mitte Jan. — Febr. 2.) 
Mitte Januar. Zwischen Frankreich und Italien ist eine 
entschiedene Spannung wegen Tunis eingetreten. 
ie Italiener haben ihre Augen auf Tunis geworfen, und es ist dem 
talieni hei Conful Maggio gelungen, den Bey ganz auf seine Seite zu 
ziehen. Der Bey schickt jeinen Neffen mit einigen Begleitern zur Begrüßung 
des Königs Humbert nach Palermo. Die Franzosen werden dadurch aufge- 
schreckt und die französische Regierung legt es der italienischen nahe, den 
Consul Maggio abzuberufen, diese autwortet aber mit dem Wunsche nach 
Abberufung des frangösischen Consuls Noustan. Die ganze französische 
Presse erklärt einstimmig, daß Frankreich in Tunis unter allen Umständen den 
überwiegenden und entsch eidenden Einfluß haben müsse und daß es 
unter keinen Umständen zugeben werde, daß sich dort ein anderer Einfluß 
festsetze, der im gegebenen Momente den französischen durchkreuzen könne. 
„Wer an Tunis rührt, rührt an Frankreich!“ 
18. Jannar. Die am 27. December v. J. von Frankreich 
vorgeschlagene Lösung der griechischen Frage durch ein enropäisches 
Schiedsgericht ist von Griechenland selbst verworfen worden und 
wird von den übrigen Großmächten nur lau unterstützt; Frankreich 
muß den Antrag fallen lassen. 
20. Januar. Wiederzusammentritt beider Kammern. Die 
Regierung legt demselben ein Gelbbuch über die griechische Frage 
und das Budget vor. Der Senat wählt Leon Say wieder zu seinem 
Präsidenten mit 170 gegen 7 Stimmen, die Kammer neuerdings und 
zum dritten Mal Gambetta mit 262 von 376 Stimmen, worauf er 
eine längere Rede verliest. 
Die radicalen Blätter neunen sie ironisch seine „Throurede“. Und 
in der That Gambetta verliest sie zur Eröffnung der Session — wie eine 
Thronrede; er vertheilt darin Licht und Schatten über Vorgänge i im Land — 
wie eine Thronrede; und endlich beschließt die Kammer, die Rede 6 offiziell 
in allen Gemeinden anschlagen zu lassen — wie eine Throurede. Der Prä- 
sident der Republik Grévy, der nie hervortritt, tritt nachgerade entschieden 
hinter Gambetta zurück. 
24. Januar — 2. Februar. Kammer: Erste Berathung eines 
neuen Preßgesetzes. 
Die „Republiaue frangaise", das Organ Gambekta's, ist mit dem Re- 
sultat sehr zufrieden. „Man kann — meint sie — laut behaupten, nicht 
bloß daß die Männer, ’welche die Feder führen, niemals in Frankreich ein 
so liberales Regiment erwartet haben, sondern auch, daß kein anderes Land, 
weder England mit seinen alten Freiheiten noch Amerika mit seiner jungen 
Demokratie ein Gesetz besitzt, welches so gut wie dieses den modernen Aspi-= 
rationen nach absoluter Unabhängigkeit des Gedankens entspricht.“ Von 
politischen Vergehen sind uur folgende beibehalten: 1) Die Anfreizung, wenn 
sie von Wirkung ist; 2) die Aufreizung der Armee, auch wenn sie keine 
Folge hat; 3) die falschen Nachrichten, welche den öffentlichen Frieden ge- 
stört haben; 4) die aufrührerischen Rufe; 5/ die Beleidigungen der auswär- 
tigen Staatsoberhäupter und ihrer Bo otschaft rx. Art. 26 des Regierungs- 
entwurfs, der Beleidigung des Präsidenten zue Republit für strafbar erklären 
 
	        

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