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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunzehnter Jahrgang. 1903. (44)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunzehnter Jahrgang. 1903. (44)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_044
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunzehnter Jahrgang. 1903.
Subtitle:
Der ganzen Reihe XLIV. Band.
Editor:
Roloff, Gustav
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
44
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1904
Scope:
467 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
XXIII. Asien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunzehnter Jahrgang. 1903. (44)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1903.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande.
  • XII. Dänemark.
  • XIII. Schweden und Norwegen.
  • XIV. Rußland.
  • XV. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVI. Rumänien.
  • XVII. Serbien.
  • XVIII. Griechenland.
  • XIX. Nord-Amerika.
  • XX. Mittel- und Süd-Amerika.
  • XXI. Australien und Südsee.
  • XXII. Afrika.
  • XXIII. Asien.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1903.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigung.

Full text

Isien. (Dezember Anfang—28.) 393 
sowie der Rechte und Interessen Japans.“ — Da das Abgeordnetenhaus 
die auswärtige Politik scharf kritisiert, wird es am 11. aufgelöst. — Am 
16. Dezember wird eine außerordentliche Beratung der „alten Staats- 
männer“ abgehalten, an der sich die Minister, Marquis Ito und der 
Generalstabschef beteiligen. 
Anfang Dezember. (Russisch-Turkestan.) Die „Times“ 
behauptet, von der im Bau begriffenen Eisenbahn Orenburg--Tasch- 
kent sei ein großer Teil im Gebiet des Syr Daarja durch Über- 
schwemmungen vernichtet. 
Anfang Dezember. (China.) Militärische Reformen. 
Durch ein Edikt wird eine Kommission, bestehend aus dem Prinzen 
Tsching, dem Vizekönig Yuanschikai und einem Mandschubeamten, ernannt 
zur Reorganisierung der Truppenkörper aller Provinzen auf nationaler 
Grundlage mit ähnlichen Waffen und ähnlicher Ausrüstung und Organi- 
sation. — Für die kaiserliche Garde und die Armee von Peking werden 
japanische Instruktoren berufen. 
9. Dezember. (Korea.) Mehrere rufssische Kriegsschiffe er- 
scheinen vor Tschemulpo. 
13. Dezember. (Korea.) Die Japaner landen Truppen in 
Mokpho, um Ausschreitungen ausständiger Arbeiter zu unterdrücken. 
Es kommt zu Konflikten zwischen Japanern und Koreanern. 
Dezember. (Chin a.) Eisenbahnreglement gegen fremde 
Unternehmungen. 
Das Reglement sieht vor, daß die Gesellschaften, die fremde Aktio- 
näre besitzen und sich um Konzessionen bewerben, erst die Genehmigung des 
Handelsamtes und des auswärtigen Amtes nachsuchen müssen, obgleich die 
Konzessionäre bisher schon die Verhandlungen mit einem Amte sehr un- 
bequem empfanden. Andere Bestimmungen des Reglements verbieten, daß 
die Ausländer mehr als die halbe Aktienzahl chineßsher Gesellschaften be- 
sitzen, und verbieten den Gesellschaften, mehr ausländisches Kapital auf- 
zunehmen, als der inländische Aktienbesitz beträgt. Ferner wird angeordnet, 
daß ausländische Gesellschaften 30 Prozent ihrer Aktien dem chinesischen 
Besitz vorbehalten sollen, daß nur das Maschinenmaterial und die Gebäude, 
nicht aber die Grundstücke verpfändet werden dürfen. 
W. Dezember. (Japan.) Notverordnungen über kriegerische 
Vorbereitungen. 
Ein kaiserlicher Erlaß führt aus, zum erstenmal sei die Regierung 
ezwungen, den Art. 7 der Verfassung zur Anwendung. zu bringen und 
otmaßnahmen für folgende Zwecke anzuordnen: 1. für die Aufnahme einer 
in zwei Jahren zurückzuzahlenden Anleihe, 2. für die Ausgabe von Schatz- 
scheinen, die innerhalb fünf Jahren einzuzahlen sind und 3. für die Ver- 
wendung des Spezialreservefonds der Regierung. Die Verwaltung der 
Eisenbahn Söul-Fusan (auf koreanischem Gebiet) soll einen halbamtlichen 
Charakter erhalten. Der Präsident und die Direktoren sollen vom Ver- 
kehrsminister ernannt werden. Die Regierung wird endlich ermächtigt, 
aus dem Fonds für besondere Notfälle 50 Millionen Yen zu entnehmen.
	        

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