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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1809
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
4
Publishing house:
August Friedrich Macklot
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1819
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Full text

1 265 
Se. Königl. Majest.At mit allergnddigstem Wehlgefallen aufzunehmen geruhten. Den 
27. Jun. 1809. 
7 Sn Be hiesiger Cameral-Verwaltung wird Donnerstag den 6. Jul. ein Quantum r0Z8 
Wein von geringer Qualität, im Aufstreich verkauft werden; die Liebhaber wollen sich an gedachtem Tag, 
Morgens 8 Uhr in der Cameral Berwaltung einfinden, und der Aufstreichs-Verhandlung anwohnen. Den 
26. Jun. 1800. · «·" Cameral-Venvaltung daselbst. 
Stuttgart. Die herrschaftliche Schäfereien in Bohnlanden zu 500 Stük, Muesberg zu 450 Stük, 
Stetten zu 150 Stük, und Nohr zu 150 Stäk, deren Bestand auf nächst Martini zu Ende gehr, werden bis 
Montag den 17. Jul. auf dem Rathhaus zu Echterdingen auf fernere 3 Jahre im öffentlichen Aufstreich ver- 
liehen werden. Diß wird hiemit öffentlich mit dem Anhang bekannt gemachk, daß die Liebhaber sich an ob- 
gedachtem Tage des Morgens um 0 Uhr auf dem Rathhause in Echterdingen einsinden, und der Verleihung 
anwohnen, vor Anfang derselben aber sich durch Meisterbriefe und obrigkeitliche Zeugnisse über ihr Prädikak 
und Vermögen legitimiren sollen, daß sie eine oder die andere dieser Schäfereien zu pachten, und eine Caution 
von 5 bis fl. zu leisten im Scande seien, widrigenfalls diejenige, welche nicht mit einem solchen Zeugniß 
versehen sind, nicht zum Aufstreich zugelassen werden. Den 2F. Jun. 1809. 
n · åönigt Camozab Verwaltung Stuttgart. 
Ludwigsburg. Die Commun-Schaasfweide zu Oßweil, deren bereits geschehene Berpachkung aller- 
anddigst nicht genehmigt worden, wird unter Zugrundlegung der in Betreff der Schaafweid-Berleihungen 
neuerlich ergangenen allergnädigsten Verordnung auf die 3 Jahre von Michaelis 1809 bis 1812. am Donner- 
stag den 20. Jul. d. J. auf dem Ratbhaus zu Oßtweil wiederholt verliehen werden. Die Waide erträgt 230 
Se wovon der Beständer die Helfte und die Bürgerschaft die andere Helfte einchlagen darf. Der Bestän= 
der genießt freie Wohnung, Stallung und Küchengärtlen. Die weitere Bedingungen können bei der Verlei- 
hung selbst erfahren werden, wozu die Liebhaber mit den gehörigen Zeugnissen versehen, an gedachtem Tag u- 
Ort? Bormittags 8 Uhr sich einsinden wollen. Den 27. Jun. 1800. Oberamt allda. 
Bietigheim. Bei der hiesigen Cameral Verwaltung ist ein Quantum Dinkel und Gersten, zum 
Verkauf bestimmt, dieses wird anmit öffentlich, mit dem Anhong bekannt gemachk, daß die Früchten von ganz 
guter Beschaffenbeit seien, und die Kaufs-Liebhaber sich allhier :leih melden können. Den 23 Jun. 1809. 
Cameral-Verwaltung allda. 
Einstmöhl. Kreft allerhöchsten Decrets der Königl. Hochlöbl. Ober-Finanz= Kammer, Landwirkbsch. 
Deparements vom ro. Mai d. J. soll mit Verkaufung der Ernstmühler Sägmühle, am Nagolder Fluß ge- 
legen, unter folgenden Bedingungen ein Versuch gemacht werden, daß 1) dem Käufer die Siqmühle mit 2 
Ichneid-Gängen, vas Wöhr und die Floßgasse, das beim Siägehauß befindliche Sägewanzen Magazin, wo- 
rein füglich eine Wohnunz gerichtet werden kann, und eine Kellerhütte, nebst 2 Mrg. Grasfeld und (## Mrg. 
weniger Rth. Garten überlassen werden, wohingegen 2) der Käufer das gesammte Bauwesen sowohl an 
den Gebäuden, als am Wöhr und an der Floßgasse auf seine Kosten zu übernehmen, und 3) neben den bis- 
herigen sämtlichen Beschwerden und den künftigen Steuren aus der Mühle selbst einen ewigen Zin##von 
1 fl. zo kr. aus den Gütern per Morgen 20 kr., und für den abgehenden Zehenden auf 12 Jadre # fl. 12 kr. 
per Morgen jährlich auf Martini zu entrichten habe. 4) Uebernehme der Käufer alle auf den Verkauf gehen- 
de Kosten allein. 5) Dörfe er für jeden durchfahrenden Floß 8 kr. erheben. 6) Werden dem Küäufer gegen 
Bezahlung des coursirenden Hreises jeden Jahrs 2350 Stäk Sihe-#ibe überlassen. —) Könne der Käuker 
gegen Entrichtung der gesezlichen Adgaben noch einen Weinschank, oder ein anderes Gewerb treiben. 8) Wer- 
de demselben zum Aufbollern der Säg-Klöze ohngefähr L Mrg. Plaz, einstweilen auf 0 Jahre gegen ein jähr- 
liches Lekarium von a per Morgen pachkweise aberlassen. 9) Skehe dem Käufer frei, gegen Bezahlung 
der zu bestimmenden Abgaben diese Mühle auch mit andern Werkern zu vermehren, oder statt derselben andere 
einzurichten, wobei aber ausdrüklich bemerkt wird, daß bei Einrichtung einer Mahlmühle die Dörfer und Wei- 
ler Monakam, Haugstett, Ober= und Unter-Lengenhardt, Beinberg, Maisenbach und Ernstmühl in die zwei 
Liebenzeller Mühlen gebannt sind. ro) Erhalte der Käufer das vorhandene Söägegeschirr unentgeldlich. So- 
fort 11) werde an dem Kausschilling sogleich nach erfolgter allerhöchster Decretur 4 baar, die weitere 3 aber 
in 3 verzinnßlichen Jahrs-Zielern bezablt. Diese Verhandlung geht nun Freitags den 14. Jul. vor, wobei 
sich die Liebhaber Morgens 8 Uhr im Hirsch zu Hirschau, mik tüchtigen Zeugnissen versehen, einfinden kön- 
nen. Den 20. Jun. 1800. Kön. Kreis-Steuer-Amt Calw und Cameralverwaltung Hirschau. 
 
	        

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