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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1809
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
4
Publishing house:
August Friedrich Macklot
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1819
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Full text

64 
ihren Amtsbezirken zu gestakten, wenn er sich nicht mit einem neuen von disseitiger Stelle ertheilten Aufent- 
halts-Schein legitimiren kann. Den 4. Febr. 1809. . Oberamt allda. 
Weiltingen. Da in dem hiesigen Lberamt den 23. Merz die diesjährige Cantons-Rerision der Con- 
seriptions-Listen vorgenommen wird, so werden sämtliche Königl. Oberämter geziemendst ersucht, die in ihren 
Distrikten befindliche zu disseitigem Oberamt gehörige Cantonisten auf diesen Termin in ihr Heimwesen zu ver- 
weisen. Den 4. Febr. . ·· ramt allda. 
Wiesenstaig. Da bis den 6. und 7. Merz d. J. das Conscriptiensgeschaͤft dahier vorgenommen 
wird, so ergehet an saͤmtliche der Gonscription unterworfene Unierthanen der gemessenste Befehl, sie sich 
ohne Ausnahme, wenn auch einige von ihnen bei der lezten Conscription bediungt oder unbedingt untuchtig er- 
kannt worden, bis auf obigem Termin in ihrer Heimath um so gewisser einfinden sollen, als widrigenfalls die 
gesezliche Strafen ohnnachsichtlich ###n sie verhängt werden würden. Besonders wird denen, welche bereits 
vollldhrig sind, oder es in diesem Jahre werden, ausdrüklich bekannt gemacht, daß wenn sie erst spaterbin er- 
scheinen sollten, sie der weitere Nachtbeil, daß sie nicht heirecben dörfen, kreffen werde. Ueberdiß werden alle 
dohe und niedere Orts-Obrigkeiten ersucht, die disseitige GCantonspflichtige nach Hauß zu weiscn, und die 
Namen und den Geburtsort derselben anhero gefällig mitzutheilen. Den 6. Febr. 1800. Kön. Obcramt. 
  
  
Tuttlingen. Vor Veit Ganker veon Durchhaussen biesigen Oberamts, der den geschehenen Anzeigen 
nach schon seit Johr und Tag umherzieht, und bald mit jungen Schweinen, bald mit Tuch und andern # 
nteln handelt, wird hiemit, als vor einen Betrüger, jedermann verwarnt, da er durchaus nichts mehr im 
Vermögen besizt. Zugleich werden alle Hoch-und Wohllöbl. Bebörden geziemend ersucht, denselben wo er 
sich finden, arretiren, und gegen Erfaz der Unkosten hieher einliefern zu lassen. Den 28. Jan. 1808. 
Oberamt Tuttlingen. 
Aulendorf, Kreis Altdorf. Von drei, wresten Abends wegen Verdacht eines unter dem Vorwand 
von Geld-Einwechsel dahier verübten Diebstals gef nglich eingekommenen Juden gelang es zwei derselben der 
Wachsamkeit ihrer Aufseher zu entgehen, und heute früh 2 Uhr vor dem Anfang der Untersua ung aus ihrem 
Trrest zu entfliehen. Es werden daher alle Amts-Behörden hierdurch ersucht, auf diese nachbeschriebene zwei 
Juden zu sahnden, und sie im Betretungsfall hieher einliefern zu lassen. Signalement. Der eine der entwi- 
chenen Juden ist ungefähr 38 Jahre alt, mittlerer Größe, besetzten Statur, runden vollkemmenen schwarz- 
braunen Angesichts mit schwarzem Bart und gieichen - auf dem obern Theil des Kopfes aber nur wenigen 
Haaren, und mit großen herfürstehenden Augen. Er trägt einen schwarz melirten tüchenen Freck-Rock, ge- 
eiftes Gilet, lange gestreiste dunkelgrune Beinkleider von Manchester, Stiefel, und elnen runden Hut. 
Der andere ist ungefähr 45 Jahr alt, mittlerer Größe, schlanken Wuchses, blassen magern Angesichts, mebr 
blonder als brauner Haare, und weißgrauen Barrs. Dieser trägt einen lederfarden langen Rok, ein weiß- 
graues kurzes Röckle von Manchester, und gleiche lange Beinkleider, Stiefel und runden Het. Den 3. Febr. 
1809. · Persimon.Qbervogteiamkallta.. 
Meinhard. Der bei unterzeichnet amtlichen Behoͤrde in Untersuchung und Verhaft gekommene unten 
signalisirte Johann Joseph Klein, angeblich von Sommerndorf, Koͤnigl. alt Baierscher Herrschaft gebuͤrtig, 
der sich auch unter dem Namen Johann Schramm umhertreibt, und wirklich ein sehr gefährlicher Mensch sst, 
hat ungeachtet seiner festen Banden doch Mittel gesunden, in der Nacht vom Ften auf den 8. dieses zu ent- 
weichen. Alie Civil- und Militairbehoͤrden werden daher nach Standesgebuͤhr & sub oblatione reciproci er- 
luche, auf diesen Flüchtlins zu fahnden, und ihn auf Betreten hieher gegen Ersaz der Kosten auszuliefern. 
Signalement. Johann Joseph Klein von Sommerndorf, Königl. alt Boierscher Herrschaft gebürtig, ungesehr 
35. J. alt, seiner Profebion ein Bürktendinder, kleiner Statur, mit hellbraunen Haaren, mit einem Riß an der- 
linken Seite des Kopfs, niederer etwas runzlichten Stirne, hellbraunen Augbraunen, hellblauen Augen, etwas 
Kumpigter Nase, schmalen Wangen, magerem Gesicht, schmalem Mund und etwas schwarzlichten Zähnen. Er 
trug bei seinem Entweichen einen dunkelblauen Ueberrok, eine blau rothgesteinte kottonene Weste, ein schwarz 
hektenes Halszuch, schwarze hirschlederne Hosen, weiße wollene gestreiste Strümpfe u. eine graue wollene Pudel- 
k#ppe mit hellblauen Maschen. Den 8. Febr. 1800. Fürstl. Hohenlohe Bartenstein. Patr. Obervogteiamt. 
Heimsheim, im Obderamt beonberg. Der bieher auf den #4. Febr. fallende hiesige Pferd-und Krämer= 
markt konnte besonderer Umstände wegen an diesem Tag nicht abgehalten werden, und ist mit allerhochster Ge- 
nehmigung auf den 20. dieses Monats verkegt worden. Den 111. Febr. 1800. Oderamt Leonberg. 
(Mebst einer Beilage.). 
 
	        

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