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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1809
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
4
Publishing house:
August Friedrich Macklot
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1819
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Full text

92 
auf 3 oder 6 Jahre vermiethet werden. Die Kaufsliebhaber haben sich mit obrigkeitlichen Zergnissen ihres 
Prädicats und Bermögens halber zu versthen. Den 20. Febr. 1809,. .Cameralverwaltung allda. 
Beilstein. Die Chausseem##ng herzustellende Strasse vom Sauserhof bis Beilstein soll nach allergnädig= 
siem Befehl vom 6. Merz nochmalen in Abstreich gebracht, und à 5. fl. p. Ruthen angeboten werden; worzu 
Momag der 3. April d. J. anbersunt ist, detwegen die zu diesem Straßenbau Cust habende Entrepreneurs 
sich gedachten Tags Vormirtags to Uhr auf hiesigem Rathhaus einfinden, auch obrigkeitliche Zeugnisse wegen 
ihrem Vermögen und Kenntnifen zu diesem Geschäft beibringen sollen. Den 13. Merz 1809. eramt. 
Beilstein. Der Bestand der Communschaafweide zu Auenstein, hiesigen Oberamts, geht auf nächst 
Michaelis zu Ende, und wird deßwegen Montag den 27. Merz eine neue Verleihung auf fernere 3 Jahre, 
nemlich von Michaclis 1800 bis 1812. vorgenommen werden. Die Watde erträgt 250 Stük Schaase, wovon 
die Commun too, ein Beständer aber 150 Stük einschlagen darf. Diese Verleihung wird mit dem Anhan 
bekannt gemacht, daß sich die allenfalsige Liebhaber an obgedachtem Tag Vormittags 8 Uhr auf dem Rathhau 
zu Auenseein einsinden, obrigkeitliche Zeugnisse ihres Vermögens und ihrer Aufführung halber mitbringen sol- 
len, auch ein Beständer statt der Caution das Bestandgeld alle Jahr voraus zahlen müsse. Den 5. Merz 
1809. · Oberamt allda. 
Göppingen und Ebers pach. Das unterzogene Oberamt ist —N'“ beauftragt, den Bestand 
des Chausseegelds auf den beeden Stationen Göppingen und Eberspach von Georg##i 800 bis 1810. wieder an 
den Meistbiekenden unter den bekannten Bedingungen zu verleihen. Nachdem man nun hiezu Montag den 
20. Merz anberaumt hat, so werden die Liebhaber unter dem Anhang zu dieser Verhandlung, welche besagten 
Tags un dem hiesigen Rathhauß Vormittags 10 Uhr vor sich gehen wird, eingeladen, daß dieselbe tüchtige 
Bürgen 5 stellen, und wenn diese auswaͤrtig sind, sich mit obrigkeitlichen Certificaten auszuweisen haben. 
Den 4. Merz 1809. ,„ Kln. Oberamt allda. 
Herrenalb. Allerhöchster Verordnung zufolge wird nach Ende des bisherigen Pachtes eine Wiederver- 
lehun vieler herrschaftlichen Grundsticke zu Herrenalb in Aekern und Wiesen bestehend, bis Mittwoch den 
23. Merz vorgenommen werden. Die Grundstücke werden zum Theil in eine Maierei vereiniget, zum Theil 
einzeln abgegeben, und dem Pächter der Maierei auch die erforderliche Gebäude zu Wohnung, Scheuer und 
Stallungen eingeräumt werden. Diejenige, welche zu dem Pachte Lust haben, mussen vor der Verleihung über 
Bermögen und gute Aufführung sich legitimiren; können übrigens die Güter vorher einsehen, und die in= 
Pusen bei der Cameralverwaltung vernehmen. Die Verpachtung wird Vormittags 8 Uhr in dem GCameral= 
erwaltungs-Gebäude den Anfang nehmen. Den 27. Febr. 1800. 
Kreissleueramt Galw, und Cameralamt Herrenalb. 
Hohenek, Ludwigsburger Oberamts. Die dastze Schaufiweide, welche 160 Stük ertrigt, wovon der 
Beständer 740 Stük einschlagen darf, wird Mittwoch den 2r. Merz Vormittags 0 Ubr auf dasigem Rathhauß 
wiederum auf 3 Jahre verliehen werden, wobei die Liebhaber mit Meisterbriefen und bbrigkeikkichen. Zeugniß · n 
sich einfinden koͤnnen. Den 27. Febr. 1809. Oberamt Ludwigsburg. 
Hohenstein. Der Bestand der herrschaftlichen Schaͤferei und des Waidgangs gehet bis naͤchst Michae- 
lis zu Ende. Die Wiederverleihung auf die kuͤnftige 3 oder 6 Jahre, je nachdem es die Liebhaber verlangen, 
wird am 15. Apr il Morgens 8 Uhr in dem obern Malerei-Gebaude vorgenommen werden. Die Waide er- 
trigt 250 bis v900 Stük. Der Mächter bekommt das vorhandene Schaafhauß, in einer guten Wohnung, hin- 
länglichen Stallung und Heuboden bestehend, dann ungefähr 4 Morgen Wiesen, und zu deren Besserung 
12. Nacht-Pförche, auch 4 Vrtl. Kuchengarten mit zum Bestand, muß aber neben Stellung eines tüchtigen 
Bürgen eine legale Caution von dem 13 fachen Betrag des erzielenden Bestandgelds in liegenden Gütern oder 
Cassen- Obligationen einlegen. Die mit Meister= oder Concessions-Briefen und mit obrigkeitlichen Zeugniten 
über ihr Pradikat und Vermögen versehene Liebhaber zu diesem Pacht mögen sich bei der Verhandlung einfin- 
den, und die weitere Conditionen vernehmen. Laufen, den 8. Merz 18090. Cameral-Verwalkung. 
Liebenzell. Seine König l. Majestät haben nach einem, von Kön. Hofbau-Departement, un- 
terzeichneter Stelle zugekommenen höchsten Decret vom 27. Febr. d. J. allergnädigst zu verordnen geruhet, 
daß das Bad zu Liebenzell über Alzug der daselbst neu angebrachten Wohmuren „ künftig für das Publikum 
eingerichtet, und zu dem Ende ein Traiteur und Badmeister aufgestellt werden soll. Diß wird nun hiemit öf- 
fenklich bekannt gemacht, damit diejenige, welche zu dieser Traiteurs= Stelle Lust haben, sich mit den erfor- 
derlichen Jrugnise über ihren bisberigen Aufenthalts-Ort, Stand und Vermägen bei der unteszeichneten 
Behörde melden, die weitere angenehme Bedingungen vernehmen, und das Bad selbst auch in Augenschein
	        

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