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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1819
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
14
Publishing house:
Gottlieb Hasselbrink
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1819
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Full text

— 
« » Anlündiguss 
über die Herausgabs vom , Mitcheilangen zur Befördesung der Sicheeheicspflege. ° 
Die Entwelchung grober Verbrecher zu erschweren, ihr Umherschweifen zu ver- 
hindern, ihre Enedeckung und Ergreifung #n bewirken — was für die Sicherheits 
ö#ilege von so groffer Wichtige# ##.— dlienan Hesondess die Stechbuefe. 4 
Dieses Mittel wird den Zweck um so mehr erfüllen, wenn die deßffallsigen 
Bekanntmachungen zur Kenntniß sämmtlicher Kriminal, und Polizei-Behdrden in 
einem weiten Umkreise gelangen, je übersichrlicher splche sind, und je schneller sie vach 
allen Punkten erfolgen. 
Durch die bishertge Verfahrangeart ist aber diesen Erforderniffen nicht in dem 
Grade, wie es geschehen könnte, genuͤgt worden. 
Den Piisen der gedachten Behörden merden seht allt in einim, auch nur ei- 
was beträchtlichen Umkreise um sie her erlassenen Steckbriefe bekannt. 
Ibre Verbreitung erfolge, der Koflipieligkeiz###en) nur in einzelnen sehr wich- 
tigen Fällen durch specielle Mittheilungen; in der Regel geschiehee sie durch die öfe 
fentlichen Blácter. Nun aber sind- aach bei dieser Verbreitungsast einer Seits die 
Insertionsgeböhren zu bedeutend, als daß die bekanat machenden Behörden ihre Mitthei- 
lung über ihre Provinz hinaus in viele öffentliche Blätter rinrücken lassen könnten, und 
anderer Seits find wenige Sicherheits-Behörden im Stande) alle Feitungen und bffent- 
lichen Bläteer eines größeren Bezirks sich anzuschaffen; welches geschehen müßtr, wenn. 
sie #en sämmtlichen) in diesen Bltcern zerstreuten Steckbriefen Kenn#niß erlangen 
wollten. 
Dann aber sind die Micthe#lungen diefer Art auch nichts weniger als überschtlich. 
Die Fastung der Steckbriefe an Pch ist vielfältig sehr unvollständig, indem die 
wesentlichsten YPunkie# gar nicht angegeben sind, oder diese Punkte. sind doch nicht. 
so gestellt, daß sie gehdrig hervor springen. Die einzelnen Bezeichnungen, velche 
die Persons" Beschreibungen ergeben sollen, sind fast sedes Mal anders geordnet. 
Der Leser erhält nicht leicht in einem 'Ueberblicke ein vollständiges Bild von dem. 
Verfolgten: er muß es sich gewöhnlich erst. aus den verschiedenartig geordneten :Zül= 
gen mie Mähe zusammen setzen, auch lelbst, wenn die Materialien vollständig mic, 
getheilt sind. 6 
Es befinden sich aber #berdles wie schon erwähnt worden, die Steckbriefe in 
vielen Jeitungen Provinzial, und öffentlichen Bláttern zerstreut; und es wird um 
o Feit= raubender, solche aufzusuchen, ale #eldigen in diesen Blätter# gewöhnlich nicht 
einmal ein fester Platz ein für allemal bestimmt ist, sondern sie sich unter den übri- 
gen Bekanntmachungen verlieren. Außer der Zeit, raubenden Aufsuchung der Steck- 
driefe in den öffentlichen Blättern) müssen die Behörden daher auch noch, um fel- 
bige nur einigermaßen unter einem Gesschtspunkte #u haben) eigene Steckbrief= Nol- 
len führen;. und diese mühsam zusammen getragenen Nollen gewähren in der Rege- 
dennoch nicht die gewünschte Uebersicht.
	        

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