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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1819
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
14
Publishing house:
Gottlieb Hasselbrink
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1819
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Full text

R 
IIIIIIILEIIII(IOItI…IILIIIIU 
deren Gebrauch. Ihre Benuzung zu leichteret Ermittelung und Ueberführung der. 
Verfolgeen, und ihre Anwendung um über verdächeig erscheinende Individuen eine 
Aufklárung zu erlangen, ist im höchsten Grade beschwerlich; und wenigstens könnes 
die Vergleichungen nicht schnell geschehen), wenn die Rollen nicht mit besonderer 
Sachkenntniß geführt werden; und deren sachgemäße Vervollsténdigung ist fast niche 
möglich, weil neben den vielen andern Schwierigkeiten die zusammen tragenden 
Behörden sich auch außer Stande befinden) das Unzureichende der Bekanntme= 
chusgen zu ergänzen. 
So geschieht denn auch die Verbreitung der Bekanntmachungen gewöhnlich nicht 
mit der erforderlichen Schnelligkeit. Sie verbreiten sich nicht auf Ein Mal übee 
scoße Länderstrecken, sie eilen dem flücheigen Verbrecher nicht äberal schnell genug 
voraus, und sie dringen nicht in alle Gegenden ein. 
Daselbe, was hier übek die Steckbriefe gesagt ist, gilt ebenfalls mehr odes 
weniger von andern, für die Sicherheitspflege wichtigen Bekanntmachungen, nament- 
lich von den Mittheilungen über wichtige Verbrechen, von deren Thäter wenige oder keine 
Spuren vorhandeh sind. Die Bekanntmachung des Verbrechens nach allen Nich- 
tungen, die Angabe einzelner Umstände) die Bezeichnung besonders merkwürdigen 
entwendeter Gegenstände würde oft zur Srmictelung der Théáter und der entfrem- 
deten Güter beitragen, wenn nicht, so wie die Sache bis jetzt liegt, Mittheilungen 
Viesern Art so schwierlg zu bewirken wären. 
Um rinen Versuch zu wachen) diese bedeutende Lücke, die allen wohlgeordneten 
Sicheiheics = Behörden sehr ofe fühlbar geworden ist) so weic als igich auszufül- 
len, beabsichtiget der Unterzeichnete, aus ganz Deutschland alle für die Sicherbeits- 
uflege, wichtige Kriminal, und polizeiliche Benachrichtigungen zu sammeln? und in 
Erfure ein, lediglich diesem Gegenstande gewihmetes Blatt unter dem Titel 
Mittheilungen zur Beförder#ongder Sicherbeitsoflege 
Ptaus hu geben, durch welches diese Bekannemachungen möslichst Sbersschelich, schnel 
und mit geringen Kosten nach allen Punkten Deutschlands und, so weit es zu bewir- 
ken seyn wird, auch über die Bränzen Deutschlands, hinaus verhreiket werden lollen 
Hoffentlich gewinnt ein Unternehmen) welches in einem bedeutenden Grade 
eeinnütig und kür die Sicherdeirspflege wichtig werden kann; die gewönschee 
beilashme:, in welchem Falle die Ausführung mit dem 1. Juli dieses Jahres 
besinnen sols. 66 - I» .. .3t—s addms —-kP 
"„ er Unterzeichnete wird brigens inn der Folge alles das in Anwendung zu' 
vine de iath chst sich om zur- ervollmmnung der Sache varbizten sollte, und 
dazu gern sede ihm mitgetheilte sachgemaße Aeußerung benutzen: Er macht hier nur. 
nach auf den Umstand aufmerksam, dah es hinschts der meisten solcher Benech 
richtigungen, # Tren Aufnahme die Mittheilungen bestimmt Fnd? för Die Erreichung 
des Zweckes von überwiegendem Nuten isty wenn diese Benachrichtigungen den
	        

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