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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_26
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Juli-Revolution
Wiener Konferenz
Zollverein
Zollkrieg
Volume count:
26
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1903
Edition title:
Fünfte Auflage
Scope:
787 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Supplement

Title:
Beilagen.
Volume count:
VI - XV
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Supplement

Supplement

Title:
XIV. Motz an Kurfürst Wilhelm I. Zu Bd. III S. 530.
Volume count:
XIV
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Supplement

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Drittes Buch. Österreichs Herrschaft und Preußens Erstarken. 1819-1830.
  • Beilagen. (VI - XV)
  • VI. Schmalz und sein Rother Adlerorden. Zu Bd. II. S. 117. (VI)
  • VII. Die Burschenschaft und die Unbedingten. Zu Bd. II. S. 411. (VII)
  • VIII. Metternich und die preußische Verfassung. Zu Bd. II S. 550 f., Bd. III S. 172 f (VIII)
  • IX. Baiern und die Karlsbader Beschlüsse. Zu Bd. II S. 580 f. (IX)
  • X. Die Communalordnung vom Jahre 1820. Zu Bd. III S. 106. (X)
  • XI. Zur Geschichte des preußischen Verfassungskampfes. Zu Bd. III S. 230. (XI)
  • XII. Die Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse. Zu Bd. III S. 335. (XII)
  • XIII. Schön's Denkschrift über die Provinzialministerien. Zu Bd. III S. 419 f. 455. (XIII)
  • XIV. Motz an Kurfürst Wilhelm I. Zu Bd. III S. 530. (XIV)
  • XV. Nebenius und der deutsche Zollverein. Zu Bd. II S. 614 f., Bd. III S. 623 f. (XV)

Full text

Nebenius und der deutsche Zollverein. 773 
Ew. K. H. haben schon vor langer Zeit ähnliches über meinen Oheim gegen einen 
Verwandten, den Forstmeister v. Motz zu Hanau erwähnt. 
Wir sind in unserer Familie, welche Ew. K. Hoheit und Ihren hohen Vor— 
fahren seit 2 Jahrhunderten in hohen Stellen des Landes mit ersprießlichem Nutzen, 
besonders aber treu und bieder gedient hat, an dergleichen Vorwürfe nicht gewöhnt und 
ein Mitglied unserer Familie, welchem solche Vorwürfe mit Recht gemacht werden könnten, 
würde unter uns selbst nicht geachtet werden. In diesen Gesinnungen erzogen, hielt es 
der Forstmeister v. Motz für seine Pflicht meinem Oheim diese Aeußerung Ew. K. H. 
schon damals zu berichten. Mein Oheim hat sich hierauf sogleich schriftlich an Höchst— 
dieselben gewendet und um strengste Untersuchung gebeten. Ew. K. Hoheit haben ihm 
diese nicht gewährt. 
Ich bitte hiermit Namens meines Oheims nochmals um eine Untersuchung, ich 
bitte im Besonderen, daß Ew. K. H. in Gnaden geruhen wollen, dieselbe zu beschleunigen, 
damit der 80jährige Greis nicht seine Klagen und seinen Kummer über solche Vorwürfe 
mit hinüber nehmen möge. 
Es ist die größte Devotion, mit welcher ich ersterbe: 
Ew. K. H. 2c. 
F. Ch. A. von Motz, 
Königl. Preuß. Reg.-Präsident. 
  
XV. Uebenius und der deutsche Zollverein. 
Zu Bd. II S. 614 f., Bd. III S. 623f. 
„Wer hat das deutsche Reich gegründet? König Wilhelm und Bismarck oder 
Fichte und Paul Pfizer? — Wer ist der Schöpfer des einigen Italiens? Cavour oder 
Gioberti?"“ — Diese lustigen Fragen drängen sich unwillkürlich auf, sobald wir hören, 
wie die deutschen Staatsgelehrten noch heute mit feierlichem Ernste über die Frage streiten, 
ob König Friedrich Wilhelm III. und seine Räthe oder Nebenius und List als die 
Schöpfer des deutschen Zollvereins zu betrachten seien. Während sonst der materialistische 
Sinn unserer Tage nur allzu geneigt ist, die Arbeit des Denkers zu mißachten, herrscht 
in der Staatswissenschaft, die sich doch gänzlich auf dem Gebiete des nach außen ge- 
richteten Willens bewegen soll, noch die doktrinäre Ueberschätzung der Theorie, ein schwäch- 
liches Erbstück aus den Tagen der einseitig literarischen Bildung unseres Volkes. Wie 
dürr und leblos erscheint doch die Geschichte der Politik in den meisten deutschen Büchern 
und Kathedervorträgen. In einem großen und freien Sinne behandelt könnte sie die 
tiefsinnigste der Staatswissenschaften werden. Sie soll nachweisen, wie die Entwickelung 
der Ideen in Wechselwirkung steht mit den politischen Zuständen, wie die scheinbar freie 
Arbeit des Gedankens, wie selbst das willkürliche Phantasiespiel der Utopia des Thomas 
Morus bedingt wird durch die Institutionen, die Parteikämpfe, die Interessen des Zeit- 
alters, und wiederum, wie die Ideale weissagender Denker auf weiten Umwegen den 
Eingang finden in das Gefühl der Massen und die Gesetze der Staaten. Nur so wird 
die Nothwendigkeit, der Zusammenhang, der stetige Fortschritt der politischen Ideen er- 
klärt; nur so erfüllt die Geschichte der Politik auf ihrem Gebiete die Aufgabe, welche 
Hegel der Geschichte der Philosophie gestellt hat, da er sagte: Die Philosophiec ist ihre 
Zeit in Gedanken erfaßt. Statt dessen bieten manche hochgelehrte Werke über die Ge- 
schichte der Politik lediglich ein Repertorium für fleißige Bibliothekare. In unendlicher 
Reihe marschiren die Büchertitel auf, durch zahllose Excerpte wird belegt, was A und B 
und X über den Staat gedacht haben; kaum ein verlorenes Wort gedenkt jener großen 
Acte der Gesetzgebung, welche die Lebensgewohnheiten und Anschauungen der Völker oft
	        

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