Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Die Geschichte Württembergs.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Die Geschichte Württembergs.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
staiger_geschichte_wuerttmberg_1875
Title:
Die Geschichte Württembergs.
Author:
Staiger, G.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Geschichte Württemberg
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
Druck und Verlag von Franz Fues
Document type:
Monograph
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1875
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Württemberg als Grafschaft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Württemberg getheilt und wieder vereinigt. Bis zur Erhebung zum Herzogthum.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§. 21. Die Theilung Württembergs. Die Grafen Ulrich V., der Vielgeliebte, und Ludwig I. und II. Der Leonberger Landtag. 1441 - 1457.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Geschichte Württembergs.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • I. Urgeschichte Schwabens und Württembergs.
  • §. 1. Land und Leute vor der Römerherrschaft.
  • §. 2. Die Römerherrschaft. 15 - 250.
  • §. 3. Die Alemannen. Die Frankenherrschaft. Die Einführung des Christenthums. 250 - 752.
  • §. 4. Die Karolingerherrschaft. 752 - 917.
  • §. 5. Das Herzogthum Schwaben unter den sächsischen und fränkischen Kaisern. 917 - 1138.
  • §. 6. Die Hohenstaufenzeit.
  • II. Württemberg als Grafschaft.
  • A. Württemberg kämpft während der Verwirrung in Deutschland mit Erfolg um seine Selbstständigkeit und Vergrößerung.
  • B. Württembergs blutige Kämpfe gegen Habsburg, den niedern Adel und die Städte. Bis zur Theilung des Landes.
  • C. Württemberg getheilt und wieder vereinigt. Bis zur Erhebung zum Herzogthum.
  • §. 20. Allgemeiner Ueberblick
  • §. 21. Die Theilung Württembergs. Die Grafen Ulrich V., der Vielgeliebte, und Ludwig I. und II. Der Leonberger Landtag. 1441 - 1457.
  • §. 22. Die Grafen Ulrich V. und Eberhard V. Der Münsinger Vertrag. 1457 - 1482.
  • §. 23. Graf Eberhard im Bart. Der Schwäbische Bund. Württemberg zum Herzogthum erhoben. 1482 - 1495.
  • §. 24. Die Morgenröthe einer neuen Zeit.
  • III. Württemberg als Herzogthum.
  • A. Württemberg unter dem Einfluß Oesterreichs.
  • B. Württemberg unter dem Einfluß Frankreichs.
  • IV. Württemberg als (Kurfürstenthum und) Königreich.
  • A. Württemberg zur Zeit des deutschen Bundes.
  • B. Württemberg ein Glied des deutschen Reichs.
  • Register
  • Druckfehlerverzeichniß.
  • Blank page

Full text

1457 
bis 
1482. 
1464. 
52 II. Württemberg als Grasschaft. 
des Geschäftsganges und besonders die Betheiligung der Landschaft an dem Leon- 
berger Landtag. Schon früher finden wir, daß die Städte Verträge, welche von 
den Grafen abgeschlossen wurden, mitsiegelten, oder daß sie manchen Gesetzen 
ihre Zustimmung verweigerten. Es mußte deßhalb sowohl dem Pfalzgrafen 
Friedrich, als dem Grafen Ulrich daran gelegen sein, in diesem Streit und seiner 
Entscheidung die Städte zu gewinnen. So führten sie denn auch in Leonberg 
eine entscheidende Stimme zu Gunsten Ulrichs und legten dadurch den Grund zu 
den Verfassungsformen, die uns bis heute unsere Rechte und Freiheiten ge- 
wahrt haben. 2½ 
8. 22. 
ie Grafen Alrich V. und SEberhard V. Der Münsinger Vertrag. 
Die Grafen A ffersar2 *r get Vertrag 
„Per aspera ad astra.“ 
Dieser Ausgleich in Leonberg war jedoch durchaus nicht geeignet, den 
Pfalzgrafen zufrieden zu stellen. Vlelmehr begannen die Fehden auf's neue. Meh- 
rere Vermittlungsversuche waren vergeblich. Zwar hatte Eberhard, der im Jahr 
1459 für volljährig erklärt worden war und nun selbständig die Regierung an- 
getreten hatte, beide Theile versöhnt, aber vom Kaiser und Papst dazu aufgefordert, 
unternahm Ulrich in Verbindung mit dem Markgrafen Karl von Baden 
und dem Bischof Johann von Metz einen Zug gegen den Pfalzgrafen 
(1462). Mit 8000 Reitern und Fußsoldaten machten sie einen Einfall in die 
Pfalz und verwüsteten die Gegend um Heidelberg. Zuletzt wurden sie so über- 
müthig, daß sie das Fußvolk zurückließen und nur mit 700 Mann zu Roß vor- 
rückten. Aber bei Seckenheim wurden sie plötzlich von Friedrich überfallen, 
nach tapferer Gegenwehr vollständig geschlagen und der Metzer Bischof und Ulrich 
wurden gefangen. Auf die Nachricht hievon lief das Fußvolk auseinander. Der 
Herzog von Bayern aber, des Pfalzgrafen Bundesgenosse, fiel über Eberhard 
her und schlug ihn bei Heidenheim und Giengen. — Der böse Pfälzer Fritz be- 
handelte seine Gefangenen sehr streng und ließ sie erst nach beinahe einjähriger 
Haft gegen hohes Lösegelv wieder los. Ulrich mußte 100,000 fl. bezahlen und 
Botwar und Waiblingen dafür verpfänden. Außerdem mußte er versprechen, 
nie mehr feindlich gegen Friedrich aufzutreten und zu dessen Aussöhnung mit dem 
Papst beizutragen. Gelänge diese nicht, so müsse er noch weitere 10,000 fl. be- 
zahlen. — So waren zu den alten Schulden noch eine für jene Zeit sehr große 
Schuldensumme hinzugekommen. Und dg Eberhard V. in seinem Lande durch 
leichtsinniges Leben auch viel Geld brauchte, so sahen sich beide Grafen genöthigt, 
die Abgeordneten ihrer Länder einzuberufen (1464). Dies ist 
das erste Mal, daß auf einem gemeinschaftlichen Landtag in 
Württemberg über eine außerordentliche Steuer verhandelt 
wurde. Dile Landschaft versprach, die Schulden in vier Jahren auf fünf Zieler 
abzuzahlen, und zwar sollten die Städte und Aemter selbst das Recht haben, die 
Steuern umzulegen und einzuzilehen. 
Zu allen dlesen Sorgen kam für Ulrich noch viel Hauskreuz, namentlich 
mit seinen beiden Söhnen Eberhard und Heinrich. Dieser sollte, damit eine 
neue Theilung vermieden werde, zu Gunsten des älteren Bruders ganz auf die 
Herrschaft verzichten. Deßhalb wurde er zum geistlichen Stande bestimmt und 
nach Frankreich und Italien geschickt. Nachher begleitete er die Stelle eines Dom-
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment