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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Saxony.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen_band_1_1
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381).
Subtitle:
Mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Wettin
Volume count:
1
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Hübel & Denck
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Duchy of Saxe-Altenburg.
Duchy of Saxe-Meiningen.
Duchy of Saxe-Coburg and Gotha.
Year of publication.:
1897
Scope:
667 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Verfassungs- und Kulturgeschichtliches bis zur Zeit Konrads des Großen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)
  • Cover
  • König Albert und Königin Carola von Sachsen.
  • Title page
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des I. Bandes, 1. Abteilung.
  • Vorgeschichte. Land und Leute der Vorzeit.
  • Die Karolinger und die elbischen Lande.
  • Thüringen und die Elblande unter den sächsischen Herrschern.
  • Thüringen und Meißen unter den salisch-fränkischen Kaisern.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches bis zur Zeit Konrads des Großen.
  • Vorgeschichte des landgräflichen Hauses von Thũringen.
  • Meißen und Thüringen bis zu ihrer Vereinigung.
  • Die Landgrafschaft Thüringen bis zum Anfall an das Haus Wettin.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von Konrad dem Großen bis zur Vereinigung beider Länder.
  • Die wettinischen Lande bis zum Anfall der Kurwürde an das Haus Wettin.

Full text

— 179 — 
sich hätte abgeben sollen; nur die Abweichungen vom Gewöhnlichen 
werden notiert, und diese Nolizen geben uns eben für das Gewöhnliche 
und Rechtmäßige wertvolle Winke; aus umständlichen Berichten von Er- 
eignissen, namentlich der umgebenden Natur, die uns heutigen Menschen 
alltäglich und weder schreckhaft noch wunderbar vorkommen, ermöglichen 
sich Rückschlüsse auf die ganz andere Denkungsart eines teils naiven, teils 
kirchlich-beschränkten Zeitalters; endlich aber sind es die auf uns ge- 
kommenen Urkunden von Belehmmgen, Schenkungen, sonstigem Besitz- 
wechsel, von Installierungen in Amter, von übertragenen Zöllen und 
anderen Gerechtsamen, die reiche Ausbeute bieten, freilich oft noch 
reichere Anregung zu — Vermutungen. Bei dem engen Zusammen- 
hang Meißens und Thüringens mit dem übrigen Deutschland, auf das 
beide Länder ja durchaus in ihrer kulturellen Entwickelung angewiesen 
waren, darf auf die Sittengeschichte der gleichzeitig lebenden Deutschen 
ohne Bedenken öfter Bezug genommen werden. 
Es ist gleich eingangs dieses Buches auf die berechtigte Scheidung 
thüringischer und meißnischer Entwickelungsgeschichte wegen des Unter- 
schiedes der geographischen Verhältnisse hingewiesen worden. Das gilt 
auch für die Geschichte der Verfassung. Als unter den Nachfolgerm 
Karls des Großen und unter den sächsischen Kaisern die Deutschen 
bis zur Elbe und dann bis zur Oder vordrangen, legten sie ihre 
neue Herrschaft nicht einem stammverwandten Volke auf, wie das seiner 
Zeit die Franken bei den Thüringern gethan hatten, sondern hier gelangte 
das Verhältnis zwischen Sieger und Besiegtem infolge der Rasse- 
berschiedenheit schroffer zum Ausdruck; dazu kam anfangs die immer 
von den Unterworfenen in den ersten Jahrzehnten unterhaltene Ver- 
bindung mit ihren Stammesgenossen im Osten und Süden, mit den 
Polen und Böhmen, ja, mit den ihnen sonst nicht verwandten 
Ungarn. So mußte notwendigerweise die Stellung eines Markgrafen 
in der Mark Meißen eine vor allen andern Dingen militärische sein. 
Das gab ihm von Anfang an eine Bedeutung, die derjenigen der 
Herzöge gleich kam. Nicht ohne Grund hören wir die Burcharde, 
Geros, Ekkiharde, Ekberte als Herzöge neben ihrem Titel als Mark- 
grafen nennen. So waren die meißnischen Markgrafen auch keines- 
wegs, wie das in anderen, gesicherteren Gebieten der Fall war, dem 
Stammesherzog, also in diesem Falle dem von Sachsen, untergeordnet, 
12*
	        

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