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Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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Monograph

Persistent identifier:
tews_schulgesetzgebung_1913
Title:
Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.
Subtitle:
Eine Prüfung und Beurteilung der Grundsätze und der wichtigsten Bestimmungen der deutschen Volksschulgesetze.
Author:
Tews, Johannes
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Schulgesetzgebung
Lehrerverhältnisse
Schulverwaltung
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
R. Voigtländers Verlag
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1913
Scope:
198 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Introduction

Document type:
Monograph
Structure type:
Introduction

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.
  • Title page
  • Advertising
  • Title page
  • Inhalt.
  • Introduction
  • I. Schulgesetzgebung.
  • 1. Auf dem Wege zur Vereinheitlichung.
  • 2. Grenzen der Schulgesetzgebung.
  • 3. Das Recht der Schulgesetzgebung (Staat und Kirche).
  • II. Die Schule.
  • 1. Die Stellung der Schule (Volksschule) im Staate (Die Volksschule als Glied des öffentlichen Bildungswesens.
  • 2. Die Aufgabe der Volksschule.
  • 3. Schulpflicht.
  • 4. Privatunterricht und Privatschulen.
  • 5. Unterrichtsgegenstände.
  • 6. Konfessionelle Gliederung der Volksschule.
  • 7. Zahlenverhältnis zwischen Lehrern und Schülern (Klassenbesetzung).
  • 8. Schulhäuser, Schulräume.
  • 9. Schulbücher, Lernmittel.
  • 10. Schulzucht (körperliche Züchtigung.
  • 11. Schulhygiene (Schulärzte).
  • 12. Religionsunterricht.
  • 13. Die Fortbildungsschule.
  • III. Lehrerverhältnisse.
  • 1. Lehrerbildung.
  • 2. Anstellung der Lehrer.
  • 3. Lehrerbesoldung.
  • 4. Amtsbezeichnungen und Titel.
  • 5. Schulleitung.
  • 6. Kirchendienste der Lehrer.
  • IV. Schulverwaltung.
  • Schulverwaltung
  • 1. Die Schulunterhaltung.
  • 2. Die staatliche Schulverwaltung.
  • 3. Sachvertretungen (Konferenzen, Schulsynoden)
  • 4. Die kommunale Schulverwaltung.
  • 5. Schulvertretungen.
  • V. Die Hauptstreitpunkte in den Verhandlungen über den sächsischen Schulgesetzentwurf.
  • Epilogue
  • Literatur.
  • Advertising

Full text

— 4 — 
in dieser Richtung sich über irgendeine Frage der Schulgesetzgebung 
orientieren will, kann das leicht aus den Gesetzen selbst. Aber auch nur 
daraus. Der Schwerpunkt des Buches liegt vielmehr in dem, was darin 
verlangt, vorgeschlagen, empfohlen wird. Es möchte die 
Richtung bezeichnen für einige wichtige Hunkte der 
Schulgesetzgebung und behördlichen Knordnungen. 
Wer sich also lediglich „orientieren“ will, wird oft auf TLücken 
stoßen. Die Beispiele, wie hier und dort die Angelegenheiten geregelt 
sind, sollen nicht vollständige Übersichten sein, sondern illustrative 
Ergänzungen, die man braucht, um A#nregungen und Forderungen im 
rechten Lichte zu sehen. 
Dagegen dürfte mein Buch das erste sein, das den Ee- 
danken einer einheitlichen Schule konsequent auf alle Derhält- 
nisse, auf die Schule selbst, auf den Lehrerstand und auf die Schul- 
verwaltung, anwendet. Man wird hier vielleicht zum erstenmal 
sehen, daß der Gedanke der Einheitsschule nicht nur ein 
luftiges Phantasiegebilde ist, sondern auch, in allen E inzel- 
heiten durchdacht und verarbeitet, gewissermaßen in die reale 
Wirklichkeit übersetzt, ganz verblüffend vernünftig und selbst- 
verständlich erscheint. 
Kus diesem Grunde behandelt das Buch auch Gegenstände, 
die bisher in der Schulgesetzgebung noch fehlen, aber 
nicht fehlen sollten. Die Derhandlungen über den sächsischen Schul- 
gesetzentwurf haben gezeigt, daß schulgesetzgeberische Qrbeit auch 
auf reformatorischem Boden geleistet werden kann, daß eine ent- 
sprechend zusammengesetzte Landtagsmehrheit für reformatorische 
Sorderungen der Dädagogik nicht unempfänglich und unzugänglich 
ist. Es kommt nur darauf an, eine Lorderung so zu begründen, daß 
auch der Politiker überzeugt wird, und daß die Vorschläge den Wider- 
willigen gegenüber mit Eeschick und Kusdauer vertreten werden. 
Kuch auf die Dersonen, die sie vertreten, kommt es an. Uur in wenigen 
deutschen Staaten stehen Männer wie Dr. Seufert mitten im poli- 
tischen Leben. Kber sie fehlen doch auch nicht. Nerschensteiner,
	        

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