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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
watterich_gruendung_orden_preussen_1857
Title:
Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Wilhelm Engelmann
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1857
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

128 I, 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Bejestigung der deunschen Wehrkraft. 
Ein weiteres Gesetz betraf den Ersatz für die Kriegsleistungen und sicherte 
cine gleichmäßige Entschädigung aller seitens der bewaffneten Macht im Kriege von 
Gemeinden oder Einzelnen beanspruchten Leistungen. Hauptsächlich kamen dabei na- 
türlich die Auslagen der Gemeinden beim Durchmarsch oder bei der Einquartierung 
einzelner Truppenteile in Frage. Aber auch die Entschädigung der Leistungen der 
Eisenbahnen war vorgesehen, ebenso die Schadloshaltung der Küstenbevölkerung, bez. 
der Reederei bei der Küstenverteidigung, z. B. durch Bereitstellung von Schisfen. 
Auch dieses Gesetz wurde von einer Kommission durchberaten, welche die zahlreichen 
schwierigen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die der Entwurf auregte, zur Be- 
friedigung des Reichstags und der Regierungen löste. 
Der Reichshaushalt für 1874 enthielt abermals sehr bedentende Ausgabe- 
posten zum Zwecke der Errichtung tüchtiger Schutzwehren zu Wasser und zu Lande. Vor 
allem mußten unsere Festungen, zur Deckung vor den weittragenden neuen Geschützen, 
völlig umgebaut werden. Diese Frage war von einer Sachverständigen-Kommission 
vorab geprüst worden, in welcher unter dem Vorsitz des Krouprinzen unsere hervor- 
ragendsten Feldherren und die ersten Antoritäten der Befestigungskunst sich vereinigten. 
Das Ergebnis dieser Beratungen war der Vorschlag, eine Reihe von Binnenfestungen 
zu schleisen, um im Kriegsfall die Feldarmee nicht durch zu große Absonderung von 
Besatzungstruppen zu schwächen. Eingehen sollten namentlich die Festungen Grau- 
denz, Kosel, Stettin, Wittenberg, Erfurt, Minden, Landau; auch Stralsund und Kol- 
berg mit Ausnahme der Küstenforts. Dagegen sollten die deutschen West= und Ost- 
grenzen und die deutsche Nordküste wesentlich stärker befestigt werden. Gegen Westen 
kamen vor allem in Frage die Festungen in Elsaß-Lothringen, für deren Ausbau 
(einschließlich der bedeutenden Kosten der Grundenteignung) schon 1872 über 40 
Millionen Thaler bewilligt worden waren; hinter diesen vorgeschobenen Wehren aber 
Köln, Koblenz, Mainz, Rastatt, Ulm, Ingolstadt. An der Ostgrenze waren Thorn, 
Königsberg, Danzig, Posen, Glogau als Hauptsestungen vorgesehen; zur Deckung der 
Mark Brandenburg und der Reichshauptstadt Küstrin, Neiße, Spandau. Die deutsche 
Nordküste endlich sollte durch Besestigungen in Memel, Pillau, Kolberg, Straljund, 
Swinemünde, Friedrichsort, Sonderburg-Düppel, Wilhelmshafen und durch Sper- 
rung der Weser= und Elbmündungen geschützt werden. Die Gesamtbedürfnisse für 
diese Erneuerung und Erweiterung unseres Festungsschutzes waren auf 72 Millionen 
Thaler veranschlagt, die Bauzeit bis 1884. In den Jahren 1873 und 1874 war 
ein Verbrauch von 19 Millionen Thaler vorgesehen, für die folgenden 10 Jahre je 
5,300,000 Thaler. Die gesamten zu diesem Zwecke aus der französischen Kriegsent- 
schädigung ausgesonderten Gelder sollten als „Reichsfestungsbaufonds“ nach den- 
selben Grundsätzen verwaltet und angelegt werden wie der Reichsinvalidenfonds. Der 
Neichstag nahm den wichtigen und wohlbegründeten Gesetzentwinf am 20. Mai an. 
Auch den namhaften Forderungen der Regierung für Militärgebäude und für 
Militär-Erziehungs= und Bildungsanstalten zeigte sich der Reichstag 1873 weit zu- 
gänglicher als im Vorjahr. Allerdings waren diese Forderungen jetzt teilweise auch 
wesentlich bescheidener in den Zissern, namentlich diejenige für die Zeutralkadettenanstalt
	        

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