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Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Monograph

Persistent identifier:
weck_kriegsschaeden_1916
Title:
Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
Subtitle:
von Rechtsanwalt Hermann Weck
Author:
Weck, Hermann
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Charlottenburg
Publishing house:
Ostlandverlag G.m.b.H.
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
225 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Allgemeines.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
  • Title page
  • Seiner Exzellenz Herrn Staatsminister z. D. Dr. von Hentig
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Introduction
  • Erster Teil. Der Umfang des deutschen Kriegsschadens.
  • Erster Abschnitt.
  • Zweiter Abschnitt.
  • Dritter Abschnitt.
  • Vierter Abschnitt.
  • Zweiter Teil. Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Erster Abschnitt. Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung.
  • Zweiter Abschnitt. Kriegsentschädigung.
  • Dritter Abschnitt. Grundgedanken der Lehren vom Schadenersatz.
  • Vierter Abschnitt. Ansprüche auf Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
  • Erster Abschnitt. Rechtsgrund des Kriegsschadenersatzes.
  • Zweiter Abschnitt. Gruppen des Kriegsschadens.
  • Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Fürsorge für die im Ausland befindlichen deutschen Werte.
  • 3. Rechtsverfolgung im Auslande.
  • 4. Handelsverträge.
  • 5. Finanzverwaltung.
  • 6. Kreditwesen.
  • Epilogue
  • Anhang.
  • I. Schriftenverzeichnis
  • II. Verzeichnis von Entscheidungen oberster Gerichtshöfe über Kriegsschadenersatz.
  • III. Verzeichnis der Rechtsvorschriften über Kriegsschäden.
  • IV. Wortlaut der wichtigsten Rechtsvorschriften.
  • Sachregister.

Full text

Dritter Abschnitt. 
Mittel des Kriegsschadenersatzes. 
1. Allgemeines. 
Fragt man einen durch den Krieg Geschädigten nach dem Mittel des 
Ersatzes, so werden wahrscheinlich von hundert Antworten neunundneunzig 
lauten: Natürlich sei der Ersatz in barem Gelde zu leisten. Erstattung eines 
Schadens in Geld ist die allgemein übliche Form des Schadenersatzes ge- 
worden. Obwohl noch das BG#B., entgegen dieser Verkehrsanschauung, 
die Wiederherstellung des früheren Zustandes als die grundsätzliche Form 
der Schadensausgleichung bezeichnet, den Ersatz in Geld dagegen nur als 
die bedingte und erst in zweiter Reihe geltende Form (Be#B. F 249). 
Es ist ein Zeichen für die Entwickelung unseres Wirtschaftsverkehrs 
und die zunehmende Bedeutung des Geldes, daß sich in der Anschauung 
des Volkes die Barzahlung als die hauptsächlichste Form des Schaden- 
ersatzes herausgebildet hat. Der Ersatzanspruch ist, man möchte sagen, wie 
fast alle Werte unseres Wirtschaftslebens, in die bewegliche Form des Geldes 
gekleidet worden. (Früher hätte man gesagt: kapitalisiert und mobilisiert.) 
Sicher denkt man also allenthalben im Volke bei dem Ersatz von Kriegs- 
schäden in erster Reihe an eine aus den Staatskassen zu leistende Bar- 
zahlung. 
Darin liegt eine Gefahr, die man nicht unterschätzen darf. 
Sie wird um so größer, je weniger es gelingen sollte, durch eine von 
unseren Feinden zu zahlende Kriegsentschädigung einen verfügbaren Strom 
baren Geldes in unsere Staatskassen zu lenken; denn es ist ohne weiteres 
klar, daß beim Ausbleiben einer Kriegsentschädigung oder bei Zablung einer 
solchen, die etwa nur die Kriegskosten des Reiches und die Ansprüche von 
Invaliden, Witwen und Waisen decken würde, nicht so viel bares Geld im 
Lande wäre, um einen erheblichen Teil der ausgleichungsberechtigten Kriegs-
	        

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