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Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Monograph

Persistent identifier:
weck_kriegsschaeden_1916
Title:
Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
Subtitle:
von Rechtsanwalt Hermann Weck
Author:
Weck, Hermann
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Charlottenburg
Publishing house:
Ostlandverlag G.m.b.H.
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
225 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Allgemeines.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
  • Title page
  • Seiner Exzellenz Herrn Staatsminister z. D. Dr. von Hentig
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Introduction
  • Erster Teil. Der Umfang des deutschen Kriegsschadens.
  • Erster Abschnitt.
  • Zweiter Abschnitt.
  • Dritter Abschnitt.
  • Vierter Abschnitt.
  • Zweiter Teil. Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Erster Abschnitt. Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung.
  • Zweiter Abschnitt. Kriegsentschädigung.
  • Dritter Abschnitt. Grundgedanken der Lehren vom Schadenersatz.
  • Vierter Abschnitt. Ansprüche auf Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
  • Erster Abschnitt. Rechtsgrund des Kriegsschadenersatzes.
  • Zweiter Abschnitt. Gruppen des Kriegsschadens.
  • Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Fürsorge für die im Ausland befindlichen deutschen Werte.
  • 3. Rechtsverfolgung im Auslande.
  • 4. Handelsverträge.
  • 5. Finanzverwaltung.
  • 6. Kreditwesen.
  • Epilogue
  • Anhang.
  • I. Schriftenverzeichnis
  • II. Verzeichnis von Entscheidungen oberster Gerichtshöfe über Kriegsschadenersatz.
  • III. Verzeichnis der Rechtsvorschriften über Kriegsschäden.
  • IV. Wortlaut der wichtigsten Rechtsvorschriften.
  • Sachregister.

Full text

103 
Rechtsverfolgung im Auslande, 
. Handelsverträge, 
.Finanzverwaltung, 
Kreditorganisation. 
I O 
2. Fürsorge für die im Ausland befindlichen 
deutschen Werte. 
Bei dem Friedensabschluß mit unseren Gegnern werden wir besonders 
aufmerksam prüfen müssen, was die feindlichen Staaten während des 
Krieges durch ihre Gesetzgebung und Verwaltung den im Ausland befind- 
lichen deutschen Werten angetan haben. Die Antersuchung ist hier um so 
schwieriger, als die Beschaffung des Stoffes wegen der durch den Krieg 
bebinderten Verbindungen mit dem feindlichen Auslande erschwert ist. Es 
handelt sich hier um eine große Zahl von gesetzlichen Vorschriften und Ver- 
waltungsmaßnahmen, insbesondere um Moratorien, Beschlagnahmen, 
Zwangsverwaltungen, Zwangsliquidationen und um die Fülle von Völker- 
rechtsverletzungen, aus denen unmittelbar Schadenersatzansprüche er- 
wachsen sind. 
Wie hat man es 1871 gemacht? 
Wichtig ist zunächst, daß man damals von jeder Verfolgung im einzel- 
nen abgesehen und allen Ersatz im Rahmen der allgemeinen Kriegsent- 
schädigung erboben hat. Das ist aus verschiedenen Gründen von Wert. 
Solches Verfahren erspart die Nachprüfung und Beweisaufnahme für den 
einzelnen Fall, führt zu schneller Erledigung und läßt den Gegner nicht er- 
kennen und empfinden, was er für die in seinem Machtbereiche befindlichen 
Werte von Bürgern des siegreichen Staates zu entrichten hat. Kommt es zu 
einer besonderen Berechnung des Kriegsschadens für das im feindlichen Aus- 
land angelegte oder beschlagnahmte deutsche Vermögen sowie für das der 
Auslandsdeutschen, und werden gar nach Friedensschluß hier im Rechtswege 
Ersatzansprüche geltend gemacht, so ergibt das allzuleicht neue Reibungs- 
flächen und leicht entzündliche Berührungspunkte, die man gerade in der 
ersten Zeit nach einem Friedensschluß vermeiden sollte. Auch ist, wie schon 
mehrfach erwähnt, die Rechtsverfolgung im feindlichen Ausland überhaupt 
schwierig und wird in der ersten Zeit nach dem Ende des Krieges besonders 
erschwert sein. 
Es ist also eine Forderung politischer Klugheit und Zweckmäßigkeit, 
möglichst von der Geltendmachung einzelner Kriegsschadenersatzansprüche ab-
	        

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