Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
weck_kriegsschaeden_1916
Title:
Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
Subtitle:
von Rechtsanwalt Hermann Weck
Author:
Weck, Hermann
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Charlottenburg
Publishing house:
Ostlandverlag G.m.b.H.
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
225 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Finanzverwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
  • Title page
  • Seiner Exzellenz Herrn Staatsminister z. D. Dr. von Hentig
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Introduction
  • Erster Teil. Der Umfang des deutschen Kriegsschadens.
  • Erster Abschnitt.
  • Zweiter Abschnitt.
  • Dritter Abschnitt.
  • Vierter Abschnitt.
  • Zweiter Teil. Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Erster Abschnitt. Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung.
  • Zweiter Abschnitt. Kriegsentschädigung.
  • Dritter Abschnitt. Grundgedanken der Lehren vom Schadenersatz.
  • Vierter Abschnitt. Ansprüche auf Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
  • Erster Abschnitt. Rechtsgrund des Kriegsschadenersatzes.
  • Zweiter Abschnitt. Gruppen des Kriegsschadens.
  • Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Fürsorge für die im Ausland befindlichen deutschen Werte.
  • 3. Rechtsverfolgung im Auslande.
  • 4. Handelsverträge.
  • 5. Finanzverwaltung.
  • 6. Kreditwesen.
  • Epilogue
  • Anhang.
  • I. Schriftenverzeichnis
  • II. Verzeichnis von Entscheidungen oberster Gerichtshöfe über Kriegsschadenersatz.
  • III. Verzeichnis der Rechtsvorschriften über Kriegsschäden.
  • IV. Wortlaut der wichtigsten Rechtsvorschriften.
  • Sachregister.

Full text

120 
wenden, anstatt in großen Zügen eine einfache, gesunde und starke Staats- 
wirtschaft aufzubauen. 
Möchte der Krieg auch dem deutschen Volk die Erreichung auch dieses 
Zieles bringen. Und erreichen läßt es sich, freilich nur durch zwei Dinge: 
durch den einbeitlichen festen Willen des ganzen Volkes und durch eine un- 
ermüdliche Arbeit an der Ausgestaltung im einzelnen. 
6. Kreditwesen. 
Der Kern deutschen Wirtschaftslebens ist die Arbeitskraft des Volkes, 
diese unverdrossene, unermüdliche Arbeitskraft, die das Deutsche Reich in 
noch nicht fünf Jahrzehnten zu dem gemacht hat, was es heute ist. Zwar ist 
auch das Kapital Deutschlands schon eine Macht geworden: das sehen wir an 
dem Erfolg der deutschen Kriegsanleihen. Aber das deutsche Geld ist noch 
nicht zu totem Kapital erstarrt, sondern hat noch allenthalben den engsten 
Zusammenhang mit der lebendigen Arbeit. Es wird daher nach dem Kriege 
vor allem darauf ankommen, der deutschen Arbeitskraft — zum Teil wieder, 
zum Teil neue — günstige Bedingungen zu verschaffen, die ihr in dem Wett- 
bewerb mit fremden Völkern wie im Innern des eigenen Landes ein wei- 
teres Emporblühen ermöglichen. 
Da ist nun der Kredit das wichtigste, woran wir zu denken haben. 
Gerade weil Deutschland wirtschaftlich eine noch so junge Großmacht ist und 
noch nicht so umfangreiche Kapitalansammlungen besitzt, wie z. B. Frank- 
reich und England, deshalb ist für das weitere Fortkommen der deutschen 
Arbeit die Gestaltung ihres Kreditwesens entscheidend. 
Im Kriege haben wir dem vereiniglen Großkapital fast der ganzen 
Welt gegenübergestanden; nach dem Friedensschluß werden wir diesen 
Gegner auf wirtschaftlichem Gebiet wenig verändert uns gegenüber sehen. 
Zum mindesten müssen wir damit rechnen, und für den zwar unblutigen, 
aber nicht weniger gefährlichen Wirtschaftskrieg der kommenden Jahre 
gerüstet sein. 
Die wichtigste Waffe für diesen Kampf ist ein gesundes, starkes, 
selbständiges Kreditwesen. 
Was heißt Kredit? 
Vertrauen. 
Kredit hat der, von dem man glaubt, er werde seine Schuld später 
tilgen können. Das liegt ja schon in dem Worte. Credere heißt: glauben, 
vertrauen.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment