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Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Monograph

Persistent identifier:
weck_kriegsschaeden_1916
Title:
Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
Subtitle:
von Rechtsanwalt Hermann Weck
Author:
Weck, Hermann
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Charlottenburg
Publishing house:
Ostlandverlag G.m.b.H.
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
225 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Teil. Der Umfang des deutschen Kriegsschadens.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Erster Abschnitt.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Reich, Bundesstaaten und Gemeinden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
  • Title page
  • Seiner Exzellenz Herrn Staatsminister z. D. Dr. von Hentig
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Introduction
  • Erster Teil. Der Umfang des deutschen Kriegsschadens.
  • Erster Abschnitt.
  • Reich, Bundesstaaten und Gemeinden.
  • Zweiter Abschnitt.
  • Dritter Abschnitt.
  • Vierter Abschnitt.
  • Zweiter Teil. Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Erster Abschnitt. Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung.
  • Zweiter Abschnitt. Kriegsentschädigung.
  • Dritter Abschnitt. Grundgedanken der Lehren vom Schadenersatz.
  • Vierter Abschnitt. Ansprüche auf Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
  • Erster Abschnitt. Rechtsgrund des Kriegsschadenersatzes.
  • Zweiter Abschnitt. Gruppen des Kriegsschadens.
  • Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
  • Epilogue
  • Anhang.
  • I. Schriftenverzeichnis
  • II. Verzeichnis von Entscheidungen oberster Gerichtshöfe über Kriegsschadenersatz.
  • III. Verzeichnis der Rechtsvorschriften über Kriegsschäden.
  • IV. Wortlaut der wichtigsten Rechtsvorschriften.
  • Sachregister.

Full text

10 
Krieg erforderlich geworden sind und denen ein wirtschaftlicher Gegenwert 
nicht entspricht. 
Angenommen, unser Staatswesen werde nicht in der Lage sein, diesen 
Kriegsschaden von sich auf die Feinde abzuwälzen, so müßte er durch die 
Steuerkraft der deutschen Bürger aufgebracht werden. Wenn man die 
Verzinsung eines Kriegsschadens von 41 Milliarden Mark zu 5 Prozent 
rechnet — das ist ja der Zinssatz, zu dem bereits ein sehr erheblicher Teil 
dieser Kriegslasten als Anleihe begeben worden ist —, so würde sich für den 
Reichshaushalt eine jährliche Zinsenlast von mehr als 2 Milliarden Mark 
ergeben. Wollte man mit Rücksicht auf die gewaltige Höhe dieser außer- 
ordentlichen Belastung die Tilgung auf lange Zeiten hinaus verteilen — 
ähnlich, wie man seinerzeit die preußischen Kriegsschäden aus der Napo- 
leonischen Zeit auf Jahrzehnte hinaus verteilt hat —, wenn man also z. B. 
als geringsten Tilgungsbeitrag 1 Prozent annehmen würde, bei welcher 
Tilgung hundert Jahre zur vollen Abzahlung nötig wären, so käme man 
auf eine jährliche Abzahlung von rund 410 Millionen Mark. Zinsendienst 
und Abzahlung würden dem Reiche dann jährlich nahezu 2½ Milliarde 
Mark kosten, ein Betrag, der mehr als die Hälfte des ganzen bisherigen 
Reichshaushaltplanes darstellt. 
Die Erkenntnis, um wie ungeheure Beträge der Krieg unsere Staats- 
gemeinschaft geschädigt hat, wird wesentlich dazu beitragen können, die 
staatsbürgerliche Gesinnung der Deutschen, die durch den Krieg eine un- 
geahnte Entwicklung erfahren hat, weiter zu fördern und zu festigen. Im 
Grunde ist der Staat doch nichts anderes als die Summe seiner einzelnen 
Bürger. Dieses Verhältnis der Einbeit oder der Gegenseitigkeit offenbart 
sich durch nichts anderes deutlicher und — empfindlicher, als darin, daß die 
einzelnen Bürger durch erhöhte Abgaben die Lasten tragen müssen, die der 
Staatsgemeinschaft auferlegt werden. Gelänge es nicht, durch den Friedens- 
schluß den staatlichen Kriegsschaden auf unsere Feinde abzuwälzen, — was 
für eine AUnsumme von Steuern und Abgaben müßte kommen, wenn wir 
alle diese Milliarden endgültig selbst zu bezahlen hätten! Eshandelt 
sich um die eigene Angelegenheit eines jeden Deut- 
schen, wenn davon die Rede ist, welcher Kriegsschade 
unser Staatswesen betroffen hat.
	        

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