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Impf-Friedhof.

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Monograph

Persistent identifier:
wegener_impf_friedhof_1912
Title:
Impf-Friedhof.
Author:
Wegener, Hugo
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Was das Vol, die Sachverständigen und die Regierungen vom „Segen der Impfung‟ wissen
Place of publication:
Frankfurt am Main
Publishing house:
Luise Wegener
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
DDC Group:
Gesundheit/Medizin
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Full text

— 320 — 
Die Leipziger Abendzeitung schreibt aber am 10. 6. 1892: 
.In dem sich anschließenden Meinungsaustausch bat jemand 
aus der Zuhörerschaft um Bestätigung der Mitteilung, daß die 
Kinder des Kaisers nicht geimpft wurden und um Angabe des 
Grundes, weshalb die Impfung unterblieb. Herr Dr. med. Hübner 
antwortete, daß er bald nach der Geburt des jetzigen Kronprinzen 
im Jahre 1882 an den Vater desselben, den damaligen Prinzen 
Wilhelm, eine von ihm über die Schädlichkeit der Impfung 
abgefaßte Broschüre eingesandt habe mit dem Bemerken, daß er 
es für seine patriotische Pflicht halte, dringend von der Impfung 
des jüngsten Hohenzollern-Sprößlings abzuraten. Bald darauf 
hat Herr Dr. Hübner vom Hofmarschallamte den Bescheid erhalten, 
daß Prinz Wilhelm, also unser jetziger Kaiser, mit Interesse 
von dem Inhalt der Broschüre Kenntnis genommen. Das Er- 
gebnis dieser Eingabe war, daß sämtliche Prinzen unseres jetzigen 
Kaiserhauses ungeimpft sind.“ 
Wer sagt nun die Wahrheit? 
Die „Zeitschrift für ärztliche Fortbildung“ erhielt auf erfolgte 
Anfrage vom Generalstabsarzt der Armee, Prof. von Leuthold, am 
8. 3. 1904 nachfolgendes Schreiben: 
.Seine Majestät der Kaiser und König haben mich ermächtigt, 
Euer Hochwohlgeboren mit Bezug auf die Eingabe der Redaktion 
der „Zeitschrift f. d. F.“ anliegende Bescheinigung des Geh. Med.= 
Rats Dr. Zunker über die erfolgte Impfung und Wiederimpfung 
der kaiserlichen Kinder zu übersenden. Ich bemerke dazu, daß 
Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit zum ersten Male von dem 
damaligen Leibarzt Oberstabsarzt Ebmeyer geimpft worden ist.“ 
Die anliegende Bescheinigung lautet: 
„Berlin, den 7. 3. 1904. Euere Exzellenz beehre ich mich 
davon in Kenntnis zu setzen, daß den Bestimmungen zu 1 des 
Gesetzes vom 8. 4. 1874 über die Impfung mit Schutzpocken 
entsprechend die Prinzen Söhne und die Prinzessin Tochter Seiner 
Majestät des Kaisers und Königs mit Erfolg vakziniert und 
nach den Bestimmungen zu 2 desselben Gesetzes revakziniert sind.“ 
Gez.: Dr. Zunker, Geh. Med.-Rat, 
Leibarzt Ihrer Moajestät der Kaiserin. 
Ob geimpft oder nicht geimpft, das ist in diesem Fall ziemlich einerlei. 
Sicher ist, daß wenn sich der Kaiser weigerte, seine Kinder impfen zu lassen, 
man ihm niemals den Staatsanwalt, oder die Polizei und den Kreisarzt 
in's Haus schicken würde und seine Kinder mit Gewalt entführen.
	        

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