Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_001
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band.
Subtitle:
Deutsche Politik, Staat und Verwaltung, Entwicklung des Rechts, Die deutsche Wehrmacht, Die Kolonien.
Author:
Berger, Herbert von
Zorn, Philipp
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Verwaltungsrecht
Versicherung
Kolonien
Militair
Volume count:
1
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
573 Seiten
DDC Group:
Politik
Recht
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Staats- und Verwaltungsrecht. Von Geh. Justizrat Dr. Zorn.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das Reich.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
6. Handel, Landwirtschaft und Gewerbe.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • 1. Staats- und Verwaltungsrecht. Von Geh. Justizrat Dr. Zorn.
  • I. Das Reich.
  • 1. Die Reichsverfassung und die Grundlagen des Reiches.
  • 2. Heer und Flotte.
  • 3. Das Finanzwesen des Reiches.
  • 4. Die Rechtspflege.
  • 5. Das Verkehrswesen.
  • 6. Handel, Landwirtschaft und Gewerbe.
  • II. Preußen.
  • 2. Die Selbstverwaltung. Von Dr. Siegfried Körte.
  • 3. Die Reichsversicherung. Von Dr. Fritz Stier-Somlo.
  • 4. Finanzen und Steuern. Von Dr. Karl Theodor von Eheberg.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
II. Buch. Staats- und Verwaltungerecht. 209 
  
samer Weise wahrgenommen. — Oie hohe See ist nach feststehenden völkerrechtlichen 
Grundsätzen keiner Staatsgewalt unterworfen; jedes Schiff ist Träger seiner eigenen 
Staatsgewalt auf hoher See. Daraus folgt, daß der Erwerb durch Fischerei auf hoher 
See — anders in den Küstengewässern — jedermann erlaubt ist. Zwingende Gründe 
haben trotzdem die Staaten der Nordseeküsten — Deutsches Reich, England, Frankreich, 
Norwegen, Dänemark, Holland, Belgien — veranlaßt, bestimmte Rechtsgrundsätze über 
die Auslbung der Fischerei in der Nordsee aufzustellen und die Ausführung dieser Vor- 
schriften durch scharfe Aufsicht, gehandhabt von Staateschiffen, zu sichern. Diese Vor- 
schriften sind zusammengefaßt in dem großen und hochinteressanten Staatsvertrag über 
die Ausübung der Nordseefischerei (1892), dem sich ergänzend der Staatsvertrag über 
Bekämpfung des Branntweinhandels in der Nordsee (1887, in Kraft 1894) anschließt, 
zu dessen Ausführung ein besonderes Gesetz erging. 
Auch mit der Flußschiffahrt hat die Reichsgesetzgebung in eingehender Weise sich 
beschäftigt und die Materie nach ihrer zivilrechtlichen wie verwaltungsrechtlichen Seite 
durch große Gesetzgebungswerke über Binnenschiffahrt (1895), Flößerei (1895) und 
Wasserstraßen (1911) geordnet; eine eingehende Behandlung dieses großen und hoch- 
wichtigen Gebietes des neuen deutschen Verkehrslebens ist in dem Kapitel über die 
Wasserstraßen zu geben. 
Kein einziger Gegenstand hat die Keichsgesetzgebung nach Umfang und 
Inhalt in so ausgiebiger Weise beschäftigt, wie das Gewerbewesen, 
eine ganze Anzahl von Bänden würde die Zusammenstellung dieser reichsrechtlichen 
Vorschriften ergeben. Gleichwohl besteht zurzeit noch äußerlich eine große Zersplitte- 
rung des Rechtes auf diesem Gebiete und wir können kaum die Hoffnung hegen, daß 
diese unruhige und massenhafte Gesetzgebung sich in nächster Zeit zu einem einheit- 
lichen Gesetzbuche, analog etwa dem Handelsgesetzbuche, werde zusammenfassen lassen. 
Es handelt sich hier um den rechtlichen Niederschlag der größten und schwersten Frage 
unseres heutigen wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens, der sozialen Frage. In 
anderen Abschnitten dieses Werkes werden die Probleme der sozialen Frage nach allen 
ihren verschiedenen Richtungen zur Erörterung gelangen. An dieser Stelle ist lediglich 
eine Skizze der formalen Rechtsbildung auf diesem Gebiete zu geben. 
Von der ursprünglichen Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes (1868) sind 
heute nur mehr wenige Paragraphen übriggeblieben. Das ungeheure deutsche Arbeits- 
leben, das mit Aufrichtung des deutschen Gesamtstaates in allen Teilen Deutschlands 
einsetzte und auf das jeder Deutsche mit berechtigtem hohem Stolze blicken muß, hat 
die engen Vorschriften der ersten Deutschen Gewerbeordnung bald gesprengt. Und dazu 
kam ein zweites: das Prinzip der Gewerbefreiheit, das die erste Gewerbeordnung be- 
herrschte, hat innerlich wie äußerlich für die große Entwickelung nicht ausgereicht und 
mußte in weitem Umfange dem Gedanken eines nicht nur beaufsichtigenden, sondern 
organisatorischen Eingreifens des Staates weichen. 
Die Entwickelung der deutschen Gewerbegesetzgebung seit 1888 wird durch folgende 
Feststellungen gekennzeichnet: 
4. Gewerbe. 
  
165
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment