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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_001
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band.
Subtitle:
Deutsche Politik, Staat und Verwaltung, Entwicklung des Rechts, Die deutsche Wehrmacht, Die Kolonien.
Author:
Berger, Herbert von
Zorn, Philipp
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Verwaltungsrecht
Versicherung
Kolonien
Militair
Volume count:
1
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
573 Seiten
DDC Group:
Politik
Recht
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Staats- und Verwaltungsrecht. Von Geh. Justizrat Dr. Zorn.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Preußen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Die preußische Verfassungsurkunde und die Grundlagen des Staates.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • 1. Staats- und Verwaltungsrecht. Von Geh. Justizrat Dr. Zorn.
  • I. Das Reich.
  • II. Preußen.
  • 1. Die preußische Verfassungsurkunde und die Grundlagen des Staates.
  • 2. Die Verwaltungsorganisation.
  • 3. Die materielle Verwaltung.
  • 4. Das Finanzwesen.
  • 2. Die Selbstverwaltung. Von Dr. Siegfried Körte.
  • 3. Die Reichsversicherung. Von Dr. Fritz Stier-Somlo.
  • 4. Finanzen und Steuern. Von Dr. Karl Theodor von Eheberg.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
36 Staats- und Verwaltungerecht. II. Buch. 
  
dem Gebiete der Gerichtsverfassung, so besonders eine weitere Ausgestaltung des Ge- 
richtswesens für Berlin, die Neuerrichtung eines Oberlandesgerichtes in Düsseldorf und 
eine große Zahl von neugeschaffenen Antsgerichten. Das preußische Gerichtskosten- 
gesetz sowie die Gebührenordnung für Notare, beide von 1895, erfuhren 1910 eine 
wesentliche Abänderung. Mit den thüringischen Staaten wurde bezüglich mehrerer 
Landgerichte und des Oberlandesgerichtes Zena Vereinbarung behufs gemeinsamer 
Rechtspflege getroffen. Auch die Hinterlegungsordnung von 1913 mag in diesem Zu- 
sammenhange Erwähnung finden. 
2. Die Berwaltungsorganisation. 
Die Verwaltungsorganisation des preußischen Staates, wie sie aus 
großer Zeit überkommen war, hat eine erhebliche Veränderung in 
den letzten Jahrzehnten nicht erfahren und wird trotz aller hierüber gepflogenen parla- 
mentarischen und literarischen Erörterungen eine solche schwerlich finden. Weder sind die 
Grundlagen der Staatsverwaltung, wie sie in Weiterbildung der Gesetzgebung Friedrich 
Wilhelms I. und des Reichsfreiherrn vom Stein zuletzt durch das Landesverwaltungs- 
gesetz von 1883 festgestellt wurden, noch sind die Grundlagen der Selbstverwaltung, wie 
sie durch die Steinsche Städteordnung von 1808 geschaffen und weiterhin durch die Kreis- 
ordnung (1872) und Provinzialordnung (1875) in großartiger Weise ausgestaltet wurden, 
abgeändert worden. Nur in Einzelpunkten sind diese durch die Geschichte festgelegten preu- 
ßischen Verwaltungseinrichtungen ergänzt worden; so wurde 1910 die Medizinalverwal- 
tung vom Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten abgetrennt und dem 
Ministerium des Innern zugeteilt; dem Handelsministerium wurde 1890 das gesamte 
Bergwesen mit seinen großen Aufgaben, insbesondre bezüglich der Arbeiterverhälltnisse, 
überwiesen, unter Trennung vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten; ferner wurde 
im Handelsministerium behufs einer intensiveren Bearbeitung der gewerblichen Unter- 
richtsangelegenheiten 1905 ein besonderes Landesgewerbeamt und ein ständiger technischer 
Beirat für das gewerbliche Unterrichtswesen und die Gewerbeförderung geschaffen; 
das Oberverwaltungsgericht mußte bei dem stetig anwachsenden Umfang seiner Auf- 
gaben insbesondere durch Einrichtung eines besonderen Disziplinarsenates (1889) sowie 
eines besonderen Steuersenates (1893) erweitert werden; für die Vorbildung zum höheren 
Verwaltungsdienst wurden 1906 neue und schärfere Vorschriften gegeben; für die Tier- 
heilkunde wurde beim landwirtschaftlichen Ministerium ein besonderes Landesveterinär-- 
amt mit einem ständigen Beirat für das Veterinärwesen errichtet. Die altbewährten 
Provinzialsteuerdirektionen wurden 1908 ohne grundsätzliche Anderung ihres Wirkungs- 
kreises in Oberzolldirektionen umgewandelt. Den Bezirksregierungen wurden 1891 be- 
sondere Gewerberäte beigegeben und diesen Gewerbeinspektionen unterstellt. Ein neuer 
Regierungsbezirk Allenstein wurde 1905 in Ostpreußen geschaffen. 
1. Allgemeines. 
  
2. Posen und die Ostmarken. Eine besondere Schwierigkeit bieten für die Verwal- 
*rs tung nach wie vor die von überwiegend polnischer 
  
172
	        

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