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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_001
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band.
Author:
Berger, Herbert von
Zorn, Philipp
Volume count:
1
Publisher:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
Scope:
573 Seiten
DDC Group:
Politik
Recht
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Deutsche Politik, Staat und Verwaltung, Entwicklung des Rechts, Die deutsche Wehrmacht, Die Kolonien.

Chapter

Title:
Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Finanzen und Steuern. Von Dr. Karl Theodor von Eheberg.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vorbemerkung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • 1. Das bürgerliche Recht. Von Geh. Justizrat Dr. Hellwig.
  • 2. Das Handelsrecht. Von Dr. Hans Trumpler.
  • 3. Das Strafrecht. Von Ministerialdirektor a.D. Dr. Lucas.
  • 4. Der Strafprozeß. Von Oberlandesgerichtspräsident a.D. Dr. Hamm.
  • 5. Völkerrecht. Von Geh. Rat Dr. Freiherr von Stengel.
  • 6. Internationales Privatrecht. Von Geh. Justizrat Dr. Niemeyer.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

Finanzen und Steuern 
Von Dr. Karl Theodor von Eheberg, 
Geheimer Rat und Universitätsprofessor in Erlangen 
In den 25 Jahren, die seit dem Regierungsantritt Kaiser 
Wilhelms II. verflossen sind, haben sich im Finanz- und Steuer- 
wesen des Reichs, der Einzelstaaten und der Gemeinden bedeutungsvolle Wandlungen 
vollzogen. Uberall macht sich eine unaufhaltsame Steigerung der Ausgaben bemerkbar. 
Sie ist im Reiche und in den großen Stadtgemeinden stürmischer als in den Einzelstaaten, 
erreicht aber auch hier einen bemerkenswerten Umfang. Dort, im Reiche, sind es in erster 
Linie die Rüstungsausgaben, die teilweise unter dem Druck gleichartiger Bemühungen 
des Auslandes in den 25 Jahren sich mehr als verdoppelt haben; in den Stadtgemeinden 
treten die großen Ausgaben für das Schul-, das Armen-, das Straßenwesen, für Kanali- 
sation und Hygiene im weitesten Sinne beherrschend in den Vordergrund; in den einzel- 
staatlichen Budgets hat der Aufwand für die Förderung von Landwirtschaft, Gewerbe 
und Handel, für Gesundheitswesen, Rechtspflege, Unterricht, Kunst und Wissenschaft 
eine stets wachsende Höhe erreicht, die nicht nur durch das Anwachsen der Bevölkerung, 
sondern auch durch die weit größeren Ansprüche bedingt ist, die heute an die Staaten 
in Erfüllung solcher Aufgaben herantreten. In allen drei Gemeinwirtschaften, aber 
wieder weit mehr im Reich und in den großen Stadtgemeinden als im Hauzhalt der 
Einzelstaaten, sind die Schulden zu beängstigender Höhe gestiegen. 
Dieses Steigen der Ausgaben, das sich in der Zeit seit 1888 nach Millarden be- 
rechnet, wäre nicht möglich gewesen, wenn sich nicht, trotz zahlreicher Kückschläge im ein- 
zelnen, im ganzen ein Aufschwung des Wirtschaftslebens, eine Mehrung der Einkommen 
und Vermögen vollzogen hätte, die noch um 1870 oußerhalb aller Wahrscheinlichkeits- 
rechnung lag. Aber je mehr die Ausgaben wuchsen, um so ergiebiger mußten auch die 
Einnahmen gemacht werden, um jene Ausgaben zu decken. In einigen Einzelstaaten 
gelang es, einen Teil des Mehrbedarfs durch die günstige Entwicklung der staatlichen 
Verkehrsanstalten aufzubringen. In den anderen aber und vor allem im Reich und in 
den Gemeinden fiel ihre Deckung fast ausschließlich dem Abgabewesen zu. Es zeigte 
sich jedoch, daß die alten Steuereinnahmen weder quantitatio noch qualitativ zur Deckung 
des gesteigerten Bedarfs ausreichten. Zm Reiche, das die Zölle und Aufwandsteuern 
sowie die Verkehrssteuern an sich gezogen hatte, zwang die Zunahme der Ausgaben 
zu einer häufig wiederholten Steigerung der Steuersätze und zur Einfügung weiterer 
Glieder. Und wenn dabei auch vielfach die Grundlagen geändert und dem Streben 
Vorbemerkung. 
  
235
	        

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