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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_001
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band.
Subtitle:
Deutsche Politik, Staat und Verwaltung, Entwicklung des Rechts, Die deutsche Wehrmacht, Die Kolonien.
Author:
Berger, Herbert von
Zorn, Philipp
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Verwaltungsrecht
Versicherung
Kolonien
Militair
Volume count:
1
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
573 Seiten
DDC Group:
Politik
Recht
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Finanzen und Steuern. Von Dr. Karl Theodor von Eheberg.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Die Einnahmen und das Schuldenwesen. Das Einnahmewesen im allgemeinen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • 1. Staats- und Verwaltungsrecht. Von Geh. Justizrat Dr. Zorn.
  • 2. Die Selbstverwaltung. Von Dr. Siegfried Körte.
  • 3. Die Reichsversicherung. Von Dr. Fritz Stier-Somlo.
  • 4. Finanzen und Steuern. Von Dr. Karl Theodor von Eheberg.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Das Ausgabewesen. Die Ausgaben im allgemeinen.
  • 2. Die Einnahmen und das Schuldenwesen. Das Einnahmewesen im allgemeinen.
  • 3. Abschließende Betrachtungen.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
110 Finanzen und Steuern. II. Buch. 
  
stark gewachsen; von Frankreich her drohte der Krieg; neue Heeresausgaben waren er- 
forderlich. Schon 1886 war dem Reichstag der Entwurf eines Branntweinmonopols 
und nach dessen Ablehnung zwei Entwürfe über Umgestaltung der Branntweinsteuer 
zugegangen. Aber erst ein vierter Entwurf, der eine Branntweinverbrauchsabgabe in 
Verbindung mit einer verbesserten Maischbottichsteuer zur Einführung bringen sollte, 
aber einen sehr viel kleineren Ertrag in Aussicht stellte, fand die Zustimmung des Reichs- 
tages. Zmmerhin wurde dadurch die bestehende ungenügende Branntweinbesteuerung 
zweckentsprechender weitergebildet und deren Vereinheitlichung für das ganze Reich 
erreicht. Die drohende Kriegsgefahr vermochte den Reichstag auch zu einer Reform der 
Zuckersteuer, die nun aus einer NRohmaterialsteuer in eine Fabrikatsteuer in Verbindung 
mit einer abgeminderten Materialsteuer umgebildet wurde. 
Das Steuerwesen von 1888—1906. Zur Zeit, als Kaiser Wilhelm II. die Re- 
gierung antrat, schien das Ziel des Fürsten 
Bismarck, das Reich finanziell auf eigene Füße zu stellen, trotz der Minderbewilligungen, 
erreicht. Es kamen infolge der günstigen Wirtschaftskonjunktur fünf fette Jahre, in denen 
den Einzelstaaten große Uberschüsse aus Reichsmitteln zuflossen, nämlich 597 Mill. S. 
in den Zahren 1888—92. Aber der Segen war nicht von Bestand. Die Ausgaben waren 
in unaufhörlichem Steigen begriffen und 1895 mußten die Bundesstaaten wieder um 
30 Mill. M. mehr an Matrikularbeiträgen zahlen, als sie an Uberweisungen erhielten. 
Bereits 1891 wurde eine Reform der Zuckersteuer im Sinne einer reinen Fabrikatsteuer 
beschlossen, wobei sich freilich die Regierung mit einem niedrigeren Steuersatz als dem vor- 
geschlagenen begnügen mußte. Da der Militärbedarf und die Reichszuschüsse zur Alters- 
und Invalidenversicherung von 1889 neue Ausgaben und die neuen Handelsverträge 
starke Mindereinnahmen an Zöllen in ATussicht stellten, die Schuldzinsen seit 1887 rasch 
zunahmen, so mußte man neuerdings auf die Suche nach Einnahmen gehen. Nachdem, 
wie üblich, weitergehende Vorschläge der Reichsregierung abgelehnt worden waren, 
wurde durch Erhöhung der Reichsstempelabgaben im Jahre 1894 dem augenblicklichen 
Bedürfnis notdürftig genügt. Die in den Jahren 1895 und 1894 gemachten Versuche der 
Reichsregierung, die ganz unzulängliche Tabaksteuer durch eine Fabrikatsteuer zu er- 
setzen, und eine Weinsteuer einzuführen, scheiterten an dem Widerstande des Reichstages. 
Das finanzielle Ergebnis der Bemühungen der Reichsregierung um Erschließung neuer 
Einnahmequellen war demnach recht dürftig und würde nicht annähernd ausgereicht 
haben, den Bedarf des Reiches zu befriedigen, wenn nicht die günstige Konjunktur der 
1890er Jahre ein starkes Anwachsen der bisherigen Abgaben begünstigt hätte. Die Zoll- 
erträge stiegen 1894—98 um etwa 100 Mill. M., der Ertrag der Zuckersteuer um nahezu 
20, der Reichsstempelabgaben um 32 Millionen. Da auch die Posteinnahmen sich erhöhten, 
so gelang es, nicht nur den inzwischen auf 976 Mill. M. angewachsenen Bedarf zu decken, 
sondern auch 1895—98 durchschnittlich 15 Millionen pro Jahr an die Bundesstaaten zu Über- 
weisen und sogar 143 Millionen für Schuldentilgung zu verwenden. Rein äußerlich betrach- 
tet, sieht der Finanzzustand des Reiches um jene Zeit nicht ungünstig aus. Die Einnahmen 
waren 1887—1900 von 309 auf 974 Millionen gestiegen; die Gliedstaaten hatten über 
  
246
	        

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