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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_003
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band.
Subtitle:
Das Verkehrswesen, Die Kirche, Das Unterichtswesen, Die Wissenschaften. Erster Teil.
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
3
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
451
DDC Group:
Geschichte
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • 1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
  • 2. Die technischen Hochschulen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Helm.
  • 3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
  • 4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
  • 5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
  • 6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
Ix. Buch. Handelshochschulen. 25 
— 
  
junge Kaufleute heranzubilden. Dies gibt auch seiner Lehrtätigkeit eine ganz bestimmte 
Kichtung, die selbstverständlich von der an der Universität üblichen abweichen muß, weil 
die Gebiete, welche den Handelsstudenten interessieren, guantitativ und qualitativ andere 
sind wie die, welche die Studenten der Universität interessieren. 
Auch die Berwaltung und Leitung der verschie- 
denen Anstalten ist je nach ihrer Entstehungsgeschichte 
verschieden; bei fast allen Anstalten ist ein Verwaltungskörper gebildet, bei welchem 
diejenigen Faktoren, welche zu den finanziellen Lasten beitragen, ausreichend vertreten 
sind. So besteht in Leipzig ein Handelshochschulsenat, welcher aus einem Vertreter 
der Königlichen Staatsregierung, einem Vertreter der Stadt Leipzig, drei Vertretern 
der Handelskammer, zwei Vertretern der Handelslehranstalt, drei Professoren der Uni- 
versität und einem Studiendirektor besteht. Die Leitung der Anstalt selbst untersteht 
einem Studiendirektor, der alle zwei Zahre wählbar ist. 
In Köln liegt die Berwaltung in den Händen eines Kuratoriums, welches aus 
dem Oberbürgermeister, je einem Vertreter der Staatsregierung und der Witwe des 
Donators der Hochschule von Menissen, dem Studiendirektor, je drei Mitgliedern der 
Stadtverordnetenversammlung und des Hochschulkollegiums, sowie zwei Mitgliedern 
der Handelskammer besteht. Die unmittelbare Leitung liegt einem dauernd angestellten 
Studiendirektor ob. 
In Frankfurt a. M. liegt die Berwaltung in den Händen eines „großen Rats“ 
der Akademie, der aus seiner Mitte einen Verwaltungsausschuß bildet; in beiden sind 
die beteiligten Korporationen durch Mitglieder vertreten. Der Lehrkörper schlägt aus 
seiner Mitte einen Rektor vor, der vom Verwaltungsausschuß auf die Dauer von zwei 
Jahren gewählt wird. 
Zn Berlin steht die Verwaltung der Handelshochschule den Atesten der Kaufmann- 
schaft von Berlin zu. Dem Altesten-Kollegium dient als gutachtliches Organ der „Große 
Kat der Handelshochschule“. 3 
Die unmittelbare Leitung liegt einem Rektor mit dreijähriger Amtsperiode ob. 
Als Natgeber bei den die Handelshochschule betreffenden Rechtsangelegenheiten 
und für Mitwirkung bei Ausübung der Gerichtsbarkeit wird von den Alesten der Kauf- 
mannschaft ein Syndikus der Handelshochschule ernannt. 
Aus dieser Ubersicht ergibt sich, daß fast bei allen Handelshochschulen eine Trennung 
der Verwaltung und Leitung stattfindet, wohl am ausgeprägtesten bei der Handels- 
hochschule in Berlin. Gegen diese Trennung von Leitung und Verwaltung sind in der 
ersten Zeit Bedenken laut geworden, doch kann, soweit Berlin in Betracht kommt, fest- 
gestellt werden, daß sich diese Trennung bewährt hat. Worauf es ankommt, ist, daß 
die Gründer der Anstalt stets einen Einfluß darüber behalten, daß die Anstalt in dem 
Sinne sich entwickelt, wie die Gründer es beabsichtigt haben, in dem Sinne nämlich, 
daß sie zur Ausbildung junger Kaufleute dient. Es ist nicht zu leugnen, daß gerade in 
dem ersten Jahrzehnt, wo die Lehrkräfte von anderen Anstalten, insbesondere von Uni- 
versitäten und technischen Hochschulen entnommen werden müssen, naturgemäß die 
Verwaltung und Leitung. 
  
ss- 1075
	        

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