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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_003
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band.
Subtitle:
Das Verkehrswesen, Die Kirche, Das Unterichtswesen, Die Wissenschaften. Erster Teil.
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
3
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
451
DDC Group:
Geschichte
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Fortbildungsschulen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • 1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
  • 2. Die technischen Hochschulen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Helm.
  • 3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
  • 4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
  • 5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
  • 6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
  • Die Fortbildungsschulen.
  • Ausbildung der Lehrer.
  • Fachschulen.
  • Schulen für die weibliche Jugend.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
IX. Buch. Die Fach- und Fortbildungeschulen. 83 
  
schulpflicht für die gewerblichen Arbeiter beiderlei Geschlechts unter 18 Jahren einzu- 
führen und diejenigen Anordnungen zu treffen, die zur Sicherung eines regelmäßigen 
Schulbesuchs erforderlich sind und dazu dienen, die Ordnung in der Fortbildungsschule 
und ein gebührliches Verhalten der Schüler zu sichern. Die Fortbildungsschulpflicht 
erstreckt sich, wenn sie in dieser Weise eingeführt ist, auch auf die Zeit der Arbeitslosig= 
keit. Die Gesetzgebung einzelner Bundesstaaten hat die von der Reichs-Gewerbeordnung 
getroffene Anordnung in glücklicher Weise dadurch ergänzt, daß sie an die Stelle der 
vom Ermessen der Gemeinden und weiteren Kommunalverbände abhängigen statu- 
tarischen Schulpflicht eine gesetzliche Fortbildungeschulpflicht der jugendlichen ge- 
werblichen A#rbeiter eingeführt und gleichzeitig den Gemeinden die Verpflichtung zur 
Errichtung gewerblicher und kaufmännischer Fortbildungsschulen auferlegt hat; so ins- 
besondere Württemberg, das durch Gesetz vom 22. Juli 1906 diese Anordnung für alle 
Gemeinden getroffen hat, in denen dauernd mindestens 40 schulpflichtige gewerbliche 
Arbeiter vorhanden sind. In Preußen, wo zwar die Bestimmungen der Gewerbe- 
ordnung in die Movelle zum allgemeinen Berggesetz vom 24. Zuni 1892 (§5 87) über- 
nommen sind, war ein ähnliches gesetzgeberisches Borgehen wie in Württemberg ge- 
plant, ist aber nicht zum Ziel gekommen. Der Entwurf eines Pflichtfortbildungeschul- 
gesetzes, den die Staatsregierung im Frühjahr 1911 vorlegte und der die Errichtung 
von Fortbildungsschulen in allen Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern vorsah, 
ist nicht über die Beratung in der Kommission des Abgeordnetenhauses Hhinausgelangt 
und nach Schluß der Landtagesession nicht wieder vorgelegt worden. 
Erzieherische Aufgaben. Die Ausgestaltung der Fortbildungeschule zu einer 
» gewerblichen und kaufmännischen Berufsschule hat 
wesentlich dazu beigetragen, die Gegnerschaft der Gewerbetreibenden gegen die 
Fortbildungsschule, die von ihnen wegen der Nötigung, den jugendlichen Arbeitern 
die Zeit zum Schulbesuch freizugeben, als lästige Einrichtung empfunden wurde, zu 
beseitigen oder doch zu mildern. Trotzdem hat es nicht an Stimmen gefehlt, die diese 
Entwicklung als einen Irrweg verwerfen. Kein Geringerer als der Generalfeldmarschall 
Graf von Haeseler hat im Herrenhause (am 21. Mai 1912) Klage darüber geführt, daß 
die städtischen Fortbildungsschulen lediglich zu Fachschulen geworden seien. Darin liegt 
der Vorwurf, daß die Schule über ihren unterrichtlichen ihre erzieherischen Aufgaben 
vergessen habe. Begründet ist dieser BVorwurf nicht. Mögen einzelne Schulmänner 
bei der Entwicklung des fachlichen Charakters des Unterrichts in einer Art Entdeckerfreude 
zu weit gegangen sein, im allgemeinen kann die Fortbildungsschule für sich in Anspruch 
nehmen, daß sie sich ihrer erzieherischen Pflicht immer bewußt geblieben ist. Es ist 
kein Wort darüber zu verlieren, daß die jungen Menschen, die mit 14 Zahren die Volks- 
schule verlassen und ins Leben treten, keine reifen Charaktere sind, sondern noch der 
Leitung und Erziehung bedürfen; nur möge man nicht glauben, daß ein allgemeiner, 
in den Bahnen der Volkeschule sich bewegender Unterricht die Jugend fesseln und einer 
sittlichen Beeinflussung den Weg ebnen würde. Der junge Mensch, der als Arbeiter 
oder Lehrling in das gewerbliche Leben eingetreten ist, bewertet den Unterricht, zu 
  
1133
	        

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