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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_003
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band.
Subtitle:
Das Verkehrswesen, Die Kirche, Das Unterichtswesen, Die Wissenschaften. Erster Teil.
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
3
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
451
DDC Group:
Geschichte
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Fortbildungsschulen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • 1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
  • 2. Die technischen Hochschulen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Helm.
  • 3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
  • 4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
  • 5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
  • 6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
  • Die Fortbildungsschulen.
  • Ausbildung der Lehrer.
  • Fachschulen.
  • Schulen für die weibliche Jugend.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
84 Die Fach- und Fortbildungesschulen. IX. Buch. 
  
dessen Besuch Staat und Gemeinde ihn zwingen, ganz von selbst danach, ob er ihm für 
den erwählten Beruf erkennbaren Autzen bringt oder nicht. Nur wenn er erkennt, 
daß das in der Schule Gebotene ihn beruflich fördert, wird er der erzieherischen Ein- 
wirkung des Lehrers zugänglich sein. Die fachliche Gestaltung des Unterrichts steht 
somit nicht im Widerspruch zu den erzieherischen Aufgaben der Schule, sondern bildet 
vielmehr für deren Erfüllung die unentbehrliche Voraussetzung. Ganz in Aberein- 
stimmung biermit sagen die neuen Bestimmungen des preußischen Handelsministers 
(vom 1. Juli 1911) über Einrichtung und Lehrpläne der Fortbildungsschulen: „Die 
Pflichtfortbildungsschule hat die Aufgabe, die berufliche Ausbildung der jungen 
Leute zwischen 14 und 18 Jahren zu fördern und an ihrer Erziehung zu tüchtigen Staats- 
bürgern und Menschen mitzuwirken.“ 
Am Schluß der Periode von 1888 bis 1913 bebt, wenn nicht alle Zeichen trügen, 
für die Entwicklung der Fortbildungsschule eine neue Epoche an. Während nämlich von 
der Bestimmung der Gewerbeordnungs-Movelle vom Jahre 1900, wonach die als Hand- 
lungsgehilfen oder lehrlinge beschäftigten jungen Mädchen unter 18 Jahren der statu- 
tarischen Fortbildungsschulpflicht unterworfen werden konnten, auffallend wenig Ge- 
brauch gemacht worden ist, scheint, nachdem die Novelle von 1911 diese Beschränkung 
beseitigt und die Einführung der Fortbildungsschulpflicht für alle Gruppen der gewerb- 
lichen Arbeiterinnen unter 18 Jahren ermöglicht hat, das Interesse der Gemeinden 
für diesen Zweig des Fortbildungsschulwesens erwacht zu sein. Zu Ostern 1913 hat 
die Stadt Berlin die Pflichtfortbildungsschule für die jugendlichen Arbeiterinnen aller 
gewerblichen Berufszweige eröffnet, und eine Reihe von Gemeinden ist im Begriff, 
diesem Beispiel zu folgen. 
Lehrpläne der gewerblichen Die gesetzlichen und die statutarischen Beftim- 
Fortbildungsschulen. mungen sehen im allgemeinen eine drei- 
“ jährige Verpflichtung zum Besuch der Fort- 
bildungsschule vor. Dem entspricht der die Regel bildende dreiklassige Aufbau der 
Fortbildungsschule. In kleineren Orten müssen allerdings der geringeren Schülerzahl 
wegen alle drei Jahrgänge in zwei oder sogar in einer Klasse vereint werden. 
Der UAnterricht in der Fortbildungsschule soll, wie schon erwähnt, die Ausbildung 
in Werkstatt und Kontor fördern und ergänzen. Im Mittelpunkte des Lehrplans 
steht daher der Beruf des Schülers. Da die Schule die Prakis nicht verdrängen 
oder ersetzen will, beschränkt sich der Unterricht auf wenige Stunden in der Woche; 
in der Regel sind es sechs, seltener acht oder mehr, und bei den ungelernten 
Arpbeitern häufig sogar nur vier Stunden wöchentlich, die die jungen Leute der Fort- 
bildungsschule angehören. Innerhalb dieser geringen Unterrichtszeit aber soll die 
Schule bieten was möglich ist, um die Schüler beruflich zu fördern. Bei der gewerb- 
lichen Fortbildungsschule für die einem gelernten Beruf angehörigen Schüler steht daher 
in erster Linie die Einführung in die Fachkunde. Die Arbeitsvorgänge, die dem 
Schüler aus der Werkstatt vertraut sind, die Rohmaterialien, die Werkzeuge und Ma- 
schinen, mit denen er arbeitet, werden ihm zu tieferem Verständnis gebracht, um ihn 
  
  
1134
	        

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