Die Zeit des Deutschen Bundes. $ 38, 115
fassungsfrage setzte man ein sogenanntes deutsches Komitee
ein, welches aus den Gesandten Österreichs, Preußens, Bayerns,
Württembergs und Hannovers, welches letztere inzwischen den
Königstitel angenommen hatte?, bestand. In diesem kam zunächst
ein zwischen Österreich, Preußen und Hannover vereinbarter Ent-
wurf zur Erörterung, der auf Grund eines ursprünglich preußischen
Entwurfes ausgearbeitet war!", Die Verhandlungen begegneten
vielfachen Schwierigkeiten, indem Bayern und Württemberg, eifer-
süchtig auf die Bewahrung ihrer neuerworbenen Souveränetät, die
Befugnisse der Bundesgewalt möglichst einzuschränken bestrebt
waren. Doch blieben die Beratungen nicht ohne Erfolg, indem
allmählich eine gewisse Annäherung der Standpunkte stattfand.
Dagegen protestierten die Vertreter von 29 kleineren Staaten am
16. November gegen den Ausschluß von den Verhandlungen !1,
Um Mitte November kam aber infolge der inzwischen unter
Österreich, Preußen und England eingetretenen Differenzen über
die ‚sächsisch-polnische Frage die ganze Angelegenheit zum Still-
stand !?,
Erst nachdem diese Differenzen beigelegt waren, nahmen im
Februar 1815 Österreich und Preußen zunächst untereinander die
Verhandlungen wieder auf, beschlossen aber demnächst, die Ver-
treter aller deutschen Staaten zu denselben hinzuzuziehen. Durch
die Nachricht von Napoleons Rückkehr aus Elba erhielt die Sache
eine raschere Förderung. Am 23. Mai wurden die Konferenzen
wieder eröffnet, zu welchen außer den fünf früher beteiligten
Staaten noch Sachsen, Baden, Hessen-Darmstadt, Luxemburg,
Holstein und fünf Vertreter der übrigen Fürsten und Freien Städte
binzugezogen wurden. Die Grundlage der Beratungen bildete ein
von Österreich, Preußen und Hannover vereinbarter Entwurf !®
Schon dieser Entwurf hatte sich auf die für die Herstellung einer
Gesamtverfassung Deutschlands notwendigsten Bestimmungen be-
schränkt und war in bezug auf die Selbständigkeit der Einzel-
staaten möglichst schonend vorgegangen. Trotzdem erfuhr er in
den Beratungen noch wesentliche Abschwächungen. Am 8. Juni
kam unter den vorhandenen Vertretern die deutsche Bundes-
akte zustande!*; die Unterzeichnung und Untersieglung der
Reinschrift fand zwei Tage später, am 10. Juni, statt. Baden
® Note vom 12. Oktober und Patent vom 26. Oktober 1814 (Klüber,
Akten 1ı 64 u. 65).
10 Der am 13. September von Hardenberg an Metternich mitgeteilte
Entwurf steht bei Klüber, Akten a, a, O. 45 ff., der vereinbarte Entwurf
ebenda 57ff. und bei Schmidt a. a. O. 209. Vgl. auch v. Treitschke,
D. Gesch. 1 683, 685 und über die Beteiligung Steins an dem Hardenberg-
schen Entwurf: M. Lehmann a. a. O. 8 385 ff., 406 ff.
ıı Klüber, Akten a. a. O. 72f.
12 Schmidt a. a. O. 287 ff.
ı8 Klüber, Akten 3 314 ff.
1# G. v. Meyer 2 1ff.; Binding, Deutsche Staatsgrundgesetze 8 19 ff.;
Zeumer, Quellensammlung 540 ff.
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