Die Zeit des Deutschen Bundes. $ 43, 129
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Die Geschäftsbehandlung in der Bundesversammlung
richtete sich nach den Vorschriften der provisorischen Geschäfts-
ordnung vom 14. November 1816! und der revidierten
Geschäftsordnung vom 16. Juni 1854°.,
Sitzungen sollten ursprünglich zweimal die Woche, Montag
und Donnerstag, gehalten werden®, seit 1819 fanden sie aber nur
einmal wöchentlich, am Donnerstag, statt*. Das Sitzungslokal war
das Thurn- und Taxissche Palais in der Eschenheimer Gasse, zu-
gleich die Wohnung des Bundespräsidialgesandten. Neben den
ordentlichen Sitzungen konnten nach Bedürfnis außerordentliche
angesetzt werden®, Die Sitzungen waren teils förmliche, teils ver-
trauliche; letztere hatten keine amtliche Form und Wirkung, und
es wurde in denselben kein Protokoll geführt ®.
Die Verhandlung jedes Gegenstandes mußte drei Stadieu
durchmachen: den ersten Antrag, die Erörterung und die end-
liche Abstimmung. Dazu waren zwei bis vier Sitzungen, in der
Regel drei erforderlich. Fand eine vierte Sitzung statt, so wurde
in dieser lediglich die sogenannte Schlußziehung vorgenommen.
Auf zwei Sitzungen beschränkte sich die Verhandlung, wenn
die Beratung sofort an den Antrag angeschlossen wurde; dies
konnte jedoch nur mit Zustimmung aller Bundestagsgesandten ge-
schehen?. Die Frist zur Instruktionseinhbolung betrug 14 Tage
bis 4 Wochen®. '
Die Mehrheit bei der Abstimmung wurde nach der Zahl der
berechtigten Stimmen berechnet mit Abzug derjenigen, auf deren
Abgabe aus genügenden Gründen verzichtet wurde oder welche
suspendiert waren®. Die nicht abgegebenen Stimmen, einschließ-
lich derjenigen, auf welche aus nicht genügenden Gründen ver-
zichtet war, zählte man der Majorität oder Stimmeneinhelligkeit
zu!°. Eine Verpflichtung zur Abgabe der Stimme bestand nicht,
ebensowenig eine Verpflichtung, sich in bestimmten Fällen der
Stimme zu enthalten.
Die Bundesversammlung konnte sich im Sommer bis zu vier
Monaten, vom Juli bis zum Oktober vertagen; während dieser
Zeit mußten der Bundespräsidialgesandte oder sein Substitut und
vier andere Bundestagsgesandte in Frankfurt anwesend sein !!,
App
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'. Meyer, Corp. jur. Confoed. Germ, 3 32 ff.
Meyer a. a. O. 596 ff.
vom 14. November 1816 I.
vom 16. Juni 1854 $ 1.
vom 16. Juni 1854 S 2.
vom 16. Juni 1854 83 4—6.
vom 16. Juni 1854 S 30a.
vom 16. Juni 1854 n 24.
vom 16. Juni 1854 8 11.
vom 16. Juni 1854 88 10, 13, 25.
. vom 16. Juni 1854 3 36 ff.
G. Meyer-Anschäütz, Deutsches Staatsrecht. I. 7. Aufl. 9
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