Die Zeit des Deutschen Bundes. $ 56. 155-
mit 124 Stimmen) saßen. Er hatte ein Zustimmungsrecht bei An-
leihen, Einführung neuer und Erhöhung bestehender Steuern,
eine Aufsicht über die Verwaltung der Staatsschulden, beratende
Stimme bei der Gesetzgebung und Petitionsrecht. Am 11. April
1847 wurde die erste Session desselben eröffnet. Die Versammlung
erklärte jedoch, daß durch die Gesetze vom 3. Februar die Ver--
heißungen von 1815 nicht erfüllt seien und verwahrte die Volks-
rechteh,
Die Bewegungen des Jahres. 1848° hatten den Erlaß eines.
dem Vereinigten Landtage zur Beratung vorgelegten Gesetzes vom
8. April 1848 zur Folge, welches die Berufung einer Versammlung
anordnete, um eine Verfassung mit der Krone zu vereinbaren.
Dieselbe wurde am 22. Mai 1848 in Berlin eröffnete Der Gang
der Verhandlungeni ergab jedoch die Unmöglichkeit einer Ver-
ständigung; am 5. Dezember erfolgte die Auflösung der Versamm-
lung und an demselben Tage die Oktroyierung einer provisorischen
Verfassung durch den König, welche von den sofort zu berufenden
Kammern einer Revision unterzogen werden solltek. Interimistische
Wahlgesetze für die erste und zweite Kammer wurden am 6. De-
zember erlassen. Am 26. Februar 1849 traten beide Kammern in
Berlin zusammen, erkannten die Verfassung vom 5. Dezember 1848.
als das zu Recht bestehende Staatsgrundgesetz an und begannen
die Revisionsberatungen!. Die zweite Kammer wurde jedoch am
29. April 1849 wieder aufgelöst, und die Regierung oktroyierte
unter Berufung auf das ihr zustehende Notverordnungsrecht am
30. Mai 1849 ein neues Wahlgesetz, welches an die Stelle des
allgemeinen und gleichen Wahlrechtes das sogenannte Dreiklassen-
system setzte. Dasselbe fand nachträglich die Billigung der
Kammern’. Mit den neu berufenen Kammern wurde die Revision
zu Ende geführtm und am 31. Januar 1850 die revidierte Ver-
fassungsurkunde für den preußischen Staat® verkündet. Dieselbe-
ist später in verschiedenen Beziehungen auf verfassungsmäßigem
Wege abgeändert worden».
h Vgl. die Literatur bei Anschütz a. a. O. 17.
6 Über den Einfluß derselben auf die Verfasssungsentwicklung in
Preußen: Anschütz a. a. O. 28ff. und die dort angeführte reichhaltige
Literatur.
i Anschütz a. a. O. 40 ff.
k Über die Entstehung des Oktroyierungsgedankens und die Beweg-
gründe der Oktroyierung: Meinecke, Weltbürgertum und Nationalstaat (2. A.)
399 ff.; Anschütz a. a. O. 44 ff. und die dort (44) zit. weitere Literatur.
I Anschütz a. a. 0. 53 ff.
? Bekanntmachung vom 22. Dezember 1849.
m Anschütz a. a. OÖ. 59, 60; Meinecke in der Histor. Z. (1912) 109 149 fi.
8 L, v. Rönne, Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat,
3. Aufl, Berlin 1859; Arndt, Die Verfassungsurkunde für den preußischen
Staat, 7. Aufl. Berlin 1911; C. Schwartz, Die Verfassungsurkunde für den:
preußischen Staat, 2. Aufl,, Breslau 1899; Anschütz, Komm. — Textausgabe
von Binding (Deutsche Staatsgrundsätze Nr. 4, 3. A. 1908).
a Ein Verzeichnis der Abänderungen in Bindings Textausg. 4 fl.; Stoerk-:
Rauchhaupt a. a. O. 567.