Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

170 Erster Teil. Viertes Buch. $ 58. 
der Bundesversammlung durch B. B. vom 20. September 1819® in 
ihrem gesamten Iuhalte angenommen. Sie wurden ergänzt durch 
drei B. B. von demselben Datum über Universitäten, Presse und 
Einsetzung einer Zentralbehörde zur Untersuchung der revolutio- 
nären Umtriebe*. In demselben Sinne gehalten sind die B. B. vom 
28. Juni und 5. Juli 1832 über Maßregeln zur Aufrechterhaltung 
der gesetzlichen Ruhe und Ordnung, vom 30. Juni 1833, die 
Einsetzung einer Zentralbehörde zur Untersuchung eines gegen 
den Bestand des Deutschen Bundes und die Öffentliche Ordnung 
in Deutschland gerichteten Komplotts betreffend®, und vom 
13. November 1834 über gemeinsame Maßregeln in betreff der 
Universitäten?. Endlich ist hierher auch das unter einzelnen Re- 
gierungen in Wien am 12. Juni 1834 vereinbarte Schlußprotokoll 
zu rechnen®, 
Während der Deutsche Bund die nationalen Interessen nach 
keiner Richtung hin förderte, wurde ein erheblicher Fortschritt 
auf wirtschaftlichem Gebiete durch eine vertragsmäßige Verein- 
barung der einzelnen deutschen Staaten erreicht. Es erfolgte die 
Gründung des deutschen Zollvereins unter preußischer 
Führung?. Das Gesetz vom 26. Mai 1818 hatte die inneren Zoll- 
schranken in Preußen beseitigt. Durch Verträge vom 10. Oktober 
und 2. November 1823, 17. Juni 1826 und 17. Juli 1828 hatten 
sich die anhaltischen Herzogtümer dem östlichen, durch Vertrag 
vom 8. Mai 1828 das Großherzogtum Hessen dem westlichen 
preußischen Zollsystem angeschlossen. Bayern, Württemberg und 
die beiden hohenzollernschen Fürstentümer waren am 18. Januar 
1828 zu einem süddeutschen Zollverein zusammengetreten. Nach- 
dem am 106. April 1831 Waldeck, am 25. August desselben Jahres 
Kurhessen seinen Anschluß an das preußisch-hessische Zollsystem 
erklärt hatte, kam am 22. März 1833 ein Vertrag zwischen Preußen 
und den mit ihm zollvereinten Ländern einerseits und den an- 
® G. v. Meyer, Corp. jur. Confoed. German, 2 89 ff. Vgl. Aegidi, Aus 
dem Jahre 1819, Beitrag zur deutschen Geschichte, Hamburg 1861. 
* G. v. Meyer a. a. O. 96 ff. 
5 G. v. Meyer a. a. 0. 240 ff. und 250 ff. 
6 G. v. Meyer a. a. O. 285 ff. 
7 G. v. Meyer a. a. O. 320 ff. 
8 Klüber, Wichtige Urkunden, herausgeg. v. E. Welcker (1844) 373 ff. 
9 Falke, Die Geschichte des deutschen Zollwesens (Leipzig 1869) 340 f.; 
W, Weber, Der deutsche Zollverein, Leipzig 1869; H. v. Festenberg-Packisch, 
Gesch. des Zollvereins mit besonderer Berücksichtigung der staatlichen Ent- 
wicklung Deutschlands, Leipzig 1869: G. Fischer, Über das Wesen und die 
Bedingungen eines Zollvereins, in Hildebrands J. f. Nationalökonomie u. 
Statistik 2 317 fi., 397 fi., 6 225 fl.; Acgidi, Aus der Vorzeit des Zollvereins, 
Beitrag zur deutschen Geschichte, Hamburg 1864; H. v. Treitschke, Die 
Anfänge des deutschen Zollvereins, in Preuß. J. 80 397 ff., 479 ££.; Derselbe, 
Deutsche Geschichte 2 607 ff., 3 603 ff, 4 350 ff.; A. Hoffmann, Deutsches 
Zollrecht, Bd. 1 (Leipzig 1900). Viel wertvolles Material zur Geschichte und 
politischen Beurteilung des Zollvereins gibt Rudolph v. Delbrück in seinen 
„Lebenserinnerungen“ (2 Bde., 1905). Vgl. außerdem die Note 1 zitierten 
Schriften.
	        
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