466 Zweiter Teil. Zweites Buch. $ 119.
urteilung leichterer Straffälle®, 2. die Strafkammern der
Landgerichte für mittlere Straffälle?, 3. Schwurgerichte,
welche bei den Landgerichten periodisch zu bilden sind, aus
drei richterlichen Mitgliedern und zwölf zur Entscheidung der
Schuldfrage berufenen Geschworenen bestehend, für schwere
Straffälle10. Berufungen gegen die Urteile der Schöffengerichte
werden von den Strafkammern entschieden !!, Revisionen gegen
die Urteile der Strafkammern in der Berufungsinstanz von den
Oberlandesgerichten, Revisionen gegen die Urteile der Straf-
kammern in erster Instanz, wenn sie ausschließlich auf die Ver-
letzung einer in den Landesgesetzen enthaltenen Rechtsnorm
gestützt werden, von den Öberlandesgerichten, sonst vom Reichs-
gerichte 2,
Die Amter der Schöffen, Geschworenen und Handelsrichter
sind Ehrenämter "®,
Als besondere Gerichte sind zugelassen: 1. die Rheinschiff-
fahrts- und Elbzollgerichte, 2. Gerichte, welchen die Entscheidung
von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bei Ablösungen, Separationen,
Konsolidationen, Verkoppelungen, gutsherrlich - bäuerlichen Aus-
einandersetzungen u. dgl. obliegt, 3. Gemeindegerichte, insoweit
denselben die Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche
obliegt, deren Gegenstand den Wert von 60 Mark nicht übersteigt,
4. Gewerbegerichte!*, 5. Kaufmannsgerichte 15, 6. Militärgerichte,
deren Jurisdiktion sich jedoch auf Strafsachen beschränkt !*.
Die Staatsanwaltschaft wird bei den Oberlandesgerichten,
Landgerichten und Schwurgerichten durch Staatsanwälte, bei den
Amtsgerichten und Schöffengerichten durch Amtsanwälte vertreten!?,
Zweiter Unterabschnitt.
Die Freien Städte.
8 119.
1. [In den drei Freien und Hansestädten Lübeck, Bremen
und Hamburg2 verkörpert sich als Ausnahmeerscheinung auf
8 RGVG 88 25—57.
» RGVG 88 73-75.
10 RGVG Ss 79—9.
11 RGVG $ 76.
12 BGVG ds 123 und 186.
12 RGVG $s 31, 84, 111.
84
RGVG 8 14. RG, betr. die Gewerbegerichte, vom 29. Juli 1890;
umfassende Novelle vom $0. Juni 1%1, auf Grund derselben als „Gewerbe-
gerichtagesotz“ neu publiziert durch Bek, des Reichskanzlers vom 29. Sep-
mber .
15 RG betr. die Kaufmannsgerichte, vom 6. Juli 1904.
16 EG zum RGVG 8 7, RMG vom 2. Mai 1874 $ 39; RMStGO vom
1. Dez. 1898.
1! RGVG 5 148.
a So die offizielle Reihenfolge und Rangordnung nach RV Art.6: Die