Die Funktionen. 8 181. 1773
Gesetze noch eine Erweiterung erfahren®®, In ausgedehntem Um-
fange findet die Beschreitung des Rechtsweges in Bremen statt*®,
Auch in Braunschweig hatte sich gewohnheitsrechtlich eine Be-
fugnis der Gerichte ausgebildet, solche Verwaltungsakte, welche
in Privatrechte eingriffen, auf ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen ?.
Am weitesten ging hinsichtlich der Zulässigkeit des Rechtsweges
die frühere kurhessische Gesetzgebung. Nach dieser waren die
Gerichte befugt, jeden unberechtigten Eingriff der Regierungs-
gewalt in die natürliche Freiheit oder das Eigentum der Privat-
personen zurückzuweisen #®. Mit der Einverleibung des Kurfürsten-
tums in Preußen haben jedoch die betreffenden Bestimmungen ihre
Geltung verloren.
2, Die Kompetenzkonflikte:
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1. Der Streit, ob eine Angelegenheit Justiz- oder Verwaltungs-
sache ist, also zur Kompetenz der Gerichte oder Verwaltungs-
behörden gehört, heißt Kompetenzkonflikt!. Derartige
ss (4, vom 24. Mai 1861, betr. die Erweiterung des Rechtsweges. Über
dieses Gesetz: Loening a. a. 0. 262 ff.; Kommentar bei Oppenhoff,. Nach
demselben findet der Rechtsweg, abgesehen von den im G. vom 11. Mai 1842
festgestellten Fällen, statt: 1. hinsichtlich vermögensrechtlicher Ansprüche
der Staatsbesmten aus ihrem Dienstverhältnis, namentlich der Ansprüche
auf Besoldung, Pension und Wartegeld. 2. hinsichtlich öffentlicher Abgaben
bei Rückforderung des Gezahlten auf Grund der Behauptung, daß die ein-
zelne Forderung getilgt oder bezahlt sei; 3. bei der Behauptung, daß die
Abgabe keine dföntlic e sei, sondern auf einem privatrechtlichen Titel be-
ruhe, 4. bei Stempelabgaben, wenn der Betreffende zur Zahlung entweder
überhaupt nicht oder nicht in dem verlangten Betrage verpflichtet zu sein
laubt, 5. bei Kirchen- und Schulabgaben, wenn dieselben auf einer notorischen
Orts und Bezirksverfassung beruhen, sowie hinsichtlich der Schul- und
Pensionsgelder. Die Preußische Gesetz ebung, über die Zulässigkeit : des
Bechtsweges ist durch V. vom 16. September 1867 auf die neuen Provinzen,
durch G. vom 25. Februar 1875 $ 3 auf Lauenburg ausgedehnt worden.
38 Nach der Bremer Verf. $ 15 "steht der Rechtsweg jedem often, der
sich durch eine Verwaltungsmaßregel in seinen Privatrechten gekränkt glaubt.
24 R. Mansfeld, Der publizistische Reaktionsanspruch und sein hts-
schutz im Herzogtum Braunschweig. Braunschweig 1895, S. 59 ff.
35 Diese Befugnis knüpft an oben S. 767 N. 5 erwähnte Recht des
Oberappellationsgerichtes an, auch in Regierungs- und Verwaltungssachen
Rechtsprechung zu üben. Seit 1817 trat an Stelle der bisher üblichen Extra-
‚udiziala pellation von den Akten der Administrativbehörden die selbständige
chreitün des Rechtsweges in der Form der Klage. Diese Praxis erhielt
durch die Bestimmungen des Organisationsediktes vom 29. Juni 1821 $ 60,
der VU vom 5. Januar 1831 88 113, 123, und des Gesetzes vom 11. Juli
1832 über den Geschäftskreis der Staatsanwälte ihre gesetzliche Bestätigung
and Fortbildung. Vgl. Bähr a. a, O. 135 ff.; E. Meier a, a. O. 295 ff.
ı Vgl. Nadbyl, Art. „Kompetenzkonflikt“ in v. Stengels Wörterbuch
des deutschen Verwaltungsrechtes 1 808 ff,, Artikel Rechtsweg u. Kompetenz-
&konflikt im WStVR 8 Dr ff.; Loening, Gerichte u. Verwaltungsbehörden
in Brandenburg-Preußen 81 ff., 213 ff.: ff,; E. v. Meier Entzyk . (6. Aufl.)
755 ff.; Stölzel (Otto), Die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur ntscheidung
der Kompetenzkonflikte (1897), Rechtsweg u. Kompetenzkonflikt in Preußen
(1901); Droop, Der Rechtsweg in Preußen (1899); Oppenhoff, a. a. 0. 462 ff.;
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