fullscreen: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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Erlangen berufen, wo er bis 1840 gewirkt hat. Hier schloß er 
1835 die Ehe mit JULIE KINDLER, der Tochter eines Handsehuh- 
fabrıkanten. Von ihrer älteren, früh verstorbenen Schwester 
schildert KARL HASE (Id. u. Irrt. S. 74), „die zarte Gestalt, das 
holde Gesicht mit den frommen Augen“. Sie selbst war nur von 
bescheidener Bildung und wurde überdies, in den engen Verhält- 
nissen der kleinen Universitätsstadt, nicht als „ebenbürtig* ange- 
sehen. STAHL selber ging über die gesellschaftlichen Sehwierig- 
keiten, die daraus erwuchsen, mit ruhiger Freundlichkeit hin- 
weg *. 
In diese Erlanger Jahre fällt auch die erste parlamentarische 
Betätigung STAHLs. Am 13. Dezember 1836 wurde er als Ab- 
geordneter der Universität in die Ständeversammlung gewählt. 
Schon hier gewann er als Redner wie als Mitarbeiter im Aus- 
schuß für Gesetzgebung eine hervorragende Stellung. Er zeigte 
sich als besonnener und gemäßigter Politiker, mehr den prakti- 
schen Fragen zuneigend als den großen Prinzipien, vor allem aber 
als entschiedenen Vorkämpfer für die verfassungsmäßigen Rechte 
der Stände. In dieser Hinsicht ist er namentlich, an der Seite 
seines Freundes ROTENHAN, für die Rechte der Kammer auf Prü- 
fung des Budgets nachdrücklich eingetreten, so nachdrücklich, 
daß das Ministerium ABEL ihn deshalb maßregeln zu dürfen 
glaubte. Er war vor allem für eine reichere Dotierung der Uni- 
versitäten eingetreten und hatte sich scharf gegen die königliche 
Prachtliebe bei öffentlichen Bauten, gegen die „prachtvollen Be- 
hälter“ gewandt. Der Minister entzog ihm darauf die staats- 
rechtliche Professur und übertrug ihm eine solche für Zivil- 
prozeß. Man darf in diesem Vorgang nicht allein den Ueber- 
griff eines Bureaukraten erblicken, sondern man muß sich ver- 
gegenwärtigen, daß in jenen Anfangsjahren des deutschen Ver- 
fassungslebens fast überall ein tiefes Mißtrauen zwischen Regie- 
rung und Parlament bestand, das noch in der alten ständischen, 
* Vgl. REUTER, Die Erlanger Burschenschaft, S. 357.
	        
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