Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

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(Abgang von) zu Salmiak-Fabriken. 
(unverpackt). 
  
  
Torfkohlen. 
und ungemahlen). 
„D. Von folgenden Artikeln: 
Bausteine (gebrochene), Sandsteine, von abgebrochenen Gebduden, rohe 
ungebrannte Kalksteine. 
Besen. 
Butter (frische). 
Dünger aller Art, als ausgelaugte Asche, Abfälle von Fabriken. 
Stallmist, Gyps, Mergel 2c 2c. 
Schein zur Saat und zur Mast. 
ter 
Erde, gemeine, wie Sand, Lehm, Kieß 2c 
Erde, schwarze und gelbe, Walker-, ##fer, und Pfeifenerde, Sand 
von Frechem. 
Zinn= und Silber-Sand, Sand zu seinen Gußarbeiten. 
elchinen n zu Wosserban, Weiden-Setzlinge. 
ische, leb 
loß= und ele agerächschaften 
Futterkrduter, Heu 2c 
artengew= Gichh, als: B#n, Gemüse, Zwiebeln und genieß- 
bares Wurzelwerk, wie z. B. Kartoffeln, auch Runkelrüben. 
Gefluͤgel. 
Knochenabgänge. 
Knochenmhl Gsr. zahlt die ##otel Gebühr, wenn diese sich geringer 
herausstellt). 
Nich. 
Do Shiterh, wohin auch Nüsfse in Schaalen. 
Pflasterstein 
9 
Schi i. 
Seroh, Spreu, Stoppeln. 
Thiere (lebende). 
Wird enrrichtet: 
  
  
  
wenn ihr Gewicht unter 50 Cengner ist nichts. 
fir 50 und unter Centner 0,10 Cent. 
300 0,900
	        
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