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horsams überbieten wollten. Wie der gesamte Orden sich dem
Papste direkt als seinem Oberfeldherrn zur Verfügung stellt,
führt Ranke aus, so hat der Vorsteher oder General des Ordens
in allen Dingen, mit Ausnahme der Konstitution des
Ordens, allein zu befehlen, ‚in ihm soll Christus als gegenwärtig
verehrt werden“. Und dieser Gehorsam wäre kein „unbedingter‘‘
?
Daß die Ordensregel der Jesuiten den ‚,‚Kadaver‘‘-Gehorsam
fordert, konnte übrigens Reichensperger selbst nicht leugnen, das
sei buchstäblich war. Damit aber werde nichts gefordert, als
was in der Bibel zwar nicht anbefohlen werde, aber doch als ein
„evangelischer‘‘ Rat zu achten sei. Hierfür verwies er auf Kolosser
3, 3, wo in der Vulgata ‚sicut cadaver‘‘ zu lesen stehe.
Die Berufung eines Romgläubigen auf die Bibel, die er,
falls ein Laie, nicht einmal selbst lesen soll, und nur in Gemäßheit
der Autorität seiner Kirche interpretieren darf, ist immer mißlich.
Die von Reichensperger angezogene Epistel Pauli verlangt zwar
die Ertötung aller bösen Lüste, ein Leben, so rein, wie es einem
in Christo Auferstandenen geziemt, allein nur, damit der Friede
Gottes in den Herzen regiere und Liebe obwalte, vor allem im
Umgarge der Familienangehörigen untereinander. Von irgend
welcher Unterordnung unter einen Oberen ist keine Rede. Im
Gegenteil. Nichts wird so nachdrücklich betont, als daß kein
Ansehen der Person gilt. Ein größerer Gegensatz als der zwischen
dem ‚„Kadavergehorsam‘‘, wie ihn der Jesuitenorden von seinen
Mitgliedern fordert, und der christlichen ‚Freiheit‘‘, wie sie in
den Briefen Pauli so gewaltig gepredigt und verkündigt wird,
ist nicht erdenkbar.
Zwischen diesem ‚„Kadavergehorsam‘‘ der Jünger Loyolas
und dem in den andern Orden vorgesehenen Gehorsam gegen
den Oberen und Beichtvater besteht nur ein Gradunterschied.
Der Jesuit kann sich überdies ungleich freier in der Welt bewegen,
als der an ein bestimmtes Kloster gebundene, hinter Mauern
lebende Mönch in der Kutte. Eben dadurch ist der Radius der
Wirksamkeit des Jesuiten ein so unbegrenzter.
Wenn in den Motiven zum Gesetzentwurf auf die ‚‚geistestötende‘“‘
Wirkung übermäßiger religiöser Übungen hingewiesen
wurde, so wollte Reichensperger dagegen geltend machen, daß die
„wissenschaftlichen Leistungen‘' der Klöster diese Jahrhunderte
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