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Wegen der Sammlung freiwilliger Hilfskräfte und Gaben aller Art sind weitere Bekanntmachungen
von denjenigen Organisatkionen bereits ergangen, denen diese Aufgabe in erster Linie
obliegt und deren Unterstühung vor allem vonnöten ist.
Berlin, den 6. August 1914.
Auguste Viktoria.
Amtliche Verordnungen und hekanntmachungen.
Nr. 580) In der Bekanntmachung des Oberbefehlshabers in den Marken vom 2. d. Mts., durch
die für einzelne nokwendige Nahrungemittel Höchstpreise festgesetzt werden, ist zugleich darauf hingewiesen,
daß als Kaufpreis alle gesehlichen ZSahlungemitkel, insbesondere auch Reichsbanknolen
zu vollem Werk in Sahlung genommen werden müssen, und es ist angeordnek, das Verkaufsstellen,
deren Inhaber diesen Bestimmungen zuwider handeln, von der Polizeibehörde zu schließen
find. Hierdurch ist dem Verhalken gewissenloser Geschäftslente, die Banknoten als Sahlungemiktel
zurückweisen oder nicht zum vollen Rennwerk annehmen wollten, ein Riegel vorgeschoben worden.
Im Auftrage des Herrn Regierungs-Präsidenken weise ich die Geschäfksleutke darauf hin,
daß, sofern der Sirkulation der Banknoken oder der Reichskassenscheine, wenn diesen die Eigenschaft
als gesetzliches Jahlungomittel beigelegt ist, Schwierigkeiten bereitet werden sollken, auch
hier ein gleiches Vorgehen des milikärischen Befehlshabers angeregt werden müßke. Ueberdies
würden bei Gefahr im Verzuge die Polizeibehörden berechtigk sein, die Schlietzung von Geschäften
zu verfügen, deren Inhaber oder Personal der gesetzlichen Pflicht zur Annahme von Banknoten
oder Reichskassenscheinen als Zahlungeomittel nicht entsprechen.
Schlawe, den 7. August 1914. Der Landrat. von Scheliha.
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No. 581) In den letzten Tagen sind in groher Sahl die unwahrscheinlichsten Gerüchte aufgekaucht
und lebhaft verbreitek worden, die sich nach kurzer Zeit als unrichtig erwiesen haben. Diese
Erfahrung sollke eine Lehre sein, daß man alle amtlich nicht beglaubigten Rachrichten — insbesondere
solchen über verübte oder geplante Verbrechen — nur mit größter Dorsicht aufnimmtk.
Dor allem sollke man aber bedenken, daß durch die Weiterverbreikung solcher haltlosen Gerüchte
die Bevölkerung in ganz unnötiger Weise erregk und beunruhigt wird. Die besonnenen Elementke
würden sich ein Verdienst erwerben, wenn sie mit ihrem Einfluß der Weikerverbreikung derartiger
Gerüchte enkgegentreten wollken.
Schlawe, den 7. August 1914. Der Landrak. von Scheliha.
Nr. 582) Die Dertrekung des zum Militärdienst eingezogenen Kreiskierarztes Majewski in Schlawe
hak der Herr Regierungopräsident dem Tierarzk Krüger hier überkragen.
Schlawe, den 8. August 1914. Der Landrak. von Scheliha.
Schriftleitung: Königliches Landratsamt in Schlawe. Druck von H. Moldenhauer & Sohn in Schlawe.