Metadata : Schlawer Kreisblatt. 72. Jahrgang 1914. (72)

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Wegen  der  Sammlung  freiwilliger  Hilfskräfte  und  Gaben  aller  Art  sind  weitere  Bekanntmachungen
  von  denjenigen  Organisatkionen  bereits  ergangen,  denen  diese  Aufgabe  in  erster  Linie
obliegt  und  deren  Unterstühung  vor  allem  vonnöten  ist.

Berlin,  den  6.  August  1914.
Auguste  Viktoria.

Amtliche  Verordnungen  und  hekanntmachungen.

Nr.  580)  In  der  Bekanntmachung  des  Oberbefehlshabers  in  den  Marken  vom  2.  d.  Mts.,  durch
die  für  einzelne  nokwendige  Nahrungemittel  Höchstpreise  festgesetzt  werden,  ist  zugleich  darauf  hingewiesen,
  daß  als  Kaufpreis  alle  gesehlichen  ZSahlungemitkel,  insbesondere  auch  Reichsbanknolen
zu  vollem  Werk  in  Sahlung  genommen  werden  müssen,  und  es  ist  angeordnek,  das  Verkaufsstellen,
  deren  Inhaber  diesen  Bestimmungen  zuwider  handeln,  von  der  Polizeibehörde  zu  schließen
find.  Hierdurch  ist  dem  Verhalken  gewissenloser  Geschäftslente,  die  Banknoten  als  Sahlungemiktel
zurückweisen  oder  nicht  zum  vollen  Rennwerk  annehmen  wollten,  ein  Riegel  vorgeschoben  worden.
Im  Auftrage  des  Herrn  Regierungs-Präsidenken  weise  ich  die  Geschäfksleutke  darauf  hin,
daß,  sofern  der  Sirkulation  der  Banknoken  oder  der  Reichskassenscheine,  wenn  diesen  die  Eigenschaft
  als  gesetzliches  Jahlungomittel  beigelegt  ist,  Schwierigkeiten  bereitet  werden  sollken,  auch
hier  ein  gleiches  Vorgehen  des  milikärischen  Befehlshabers  angeregt  werden  müßke.  Ueberdies
würden  bei  Gefahr  im  Verzuge  die  Polizeibehörden  berechtigk  sein,  die  Schlietzung  von  Geschäften
zu  verfügen,  deren  Inhaber  oder  Personal  der  gesetzlichen  Pflicht  zur  Annahme  von  Banknoten
oder  Reichskassenscheinen  als  Zahlungeomittel  nicht  entsprechen.
Schlawe,  den  7.  August  1914.  Der  Landrat.  von  Scheliha.

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No.  581)  In  den  letzten  Tagen  sind  in  groher  Sahl  die  unwahrscheinlichsten  Gerüchte  aufgekaucht
und  lebhaft  verbreitek  worden,  die  sich  nach  kurzer  Zeit  als  unrichtig  erwiesen  haben.  Diese
Erfahrung  sollke  eine  Lehre  sein,  daß  man  alle  amtlich  nicht  beglaubigten  Rachrichten  —  insbesondere
  solchen  über  verübte  oder  geplante  Verbrechen  —  nur  mit  größter  Dorsicht  aufnimmtk.
Dor  allem  sollke  man  aber  bedenken,  daß  durch  die  Weiterverbreikung  solcher  haltlosen  Gerüchte
die  Bevölkerung  in  ganz  unnötiger  Weise  erregk  und  beunruhigt  wird.  Die  besonnenen  Elementke
würden  sich  ein  Verdienst  erwerben,  wenn  sie  mit  ihrem  Einfluß  der  Weikerverbreikung  derartiger
Gerüchte  enkgegentreten  wollken.
Schlawe,  den  7.  August  1914.  Der  Landrak.  von  Scheliha.

Nr.  582)  Die  Dertrekung  des  zum  Militärdienst  eingezogenen  Kreiskierarztes  Majewski  in  Schlawe
hak  der  Herr  Regierungopräsident  dem  Tierarzk  Krüger  hier  überkragen.
Schlawe,  den  8.  August  1914.  Der  Landrak.  von  Scheliha.

Schriftleitung:  Königliches  Landratsamt  in  Schlawe.  Druck  von  H.  Moldenhauer  &  Sohn  in  Schlawe.