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3. Alle erwachsenen Personen englischer Nationalität, die dann noch
frei in Deutschland leben dürfen, sind zu täglich zweimaliger Anmeldung
bei der Polizei verpflichtet und dürfen den Ortspolizeibezirk, über dessen
Grenzen sie polizeilich zu unterrichten sind, nicht verlassen. In Einzel-
fällen kann das für den Aufenthalsort zuständige stellvertretende General-
kommando (Oberkommando in den Marken) oder Marine-Stationskom-=
mando Ausnahmen gestatten.
4. Die unter 1—2 genannten Maßregeln sollen zunächst nur Anwen-
dung finden auf Angehörige des Vereinigten Königreichs von Groß-=
britannien und Irland.
5. Sofern für die Transporte fahrplanmäßige Züge nicht aus-
reichen, sind von den Stellvertretenden Generalkommandos Sonderzüge
mit den Linienkommandanturen zu vereinbaren. (W.T. B.)
Die englische Kriegserklärung an die Türkei.
Abreise der türkischen Botschafter aus London und
Bordeaur.
Rotterdam, 5. November. Die Londoner amtliche „Gazette"
veröffentlichte, wie hierher gemeldet wird, eine Extraausgabe mit der
Kriegserklärung an die Türkei. Reuters Bureau meldet, daß der türkische
Botschafter in London heute früh mit dem Personal der Botschaft nach
Vlissingen abgereist ist. Auf dem Bahnhof war Sir Edward Grey bei der
Abfahrt amwesend.
Kopenhagen, 5. November. Aus Bordeaux wird telegraphiert:
Der türkische Botschafter reiste gestern abend 6 Uhr 24 Minuten unbemerkt
ab. Er begibt sich über Ventimiglia nach Italien. (Berl. Tagebl., 6. Nov.)
170 000 Asaghanen gegen Indien.
Volle Revolution an den Grenzen Indiens.
Wien, 5. November. Die Südslawische Korrespondenz meldet aus
Konstantinopel: Wie die über Persien hier eingetroffene bedeutendste
afghanische Zeitung „Siradscha Ahbari“ berichtet, hat der Emir von
Afghanistan eine Armee von 170 000 Mann mit 135 Geschützen unter
Führung seines Sohnes, des Emirs Bahadurkhan an die englische Grenze
vormarschieren lassen. Die von Herat nach Puschk führende Eisenbahn sei
zerstört worden, um den englischen Aufmarsch zu verhindern. Eine Anzahl
der kriegerischen indischen Grenzstämme habe sich dem Heere Bahadurkhans
angeschlossen. An der Grenze herrsche volle Revolution gegen England, die
englischen Beamten seien gefangen genommen, einige von ihnen getötet
worden. (Disch. Tagesztg., 6. Nov.)
Annexion von Zypern durch England.
(W.T. B.) London, 5. November. Anmtlich wird mitgeteilt, daß
England Zypern annektiert hat.
Die Annexion von Zypern, der großen, dem Suezkanal gegenüber-
liegenden Insel, die von England seit sechsunddreißig Jahren auf Grund
eines Vertrages mit der Pforte okkupiert ist, war natürlich im Falle des
Kriegsausbruchs ebenso unverweilt zu erwarten, wie die Annexion
-Aegyptens. Aber diese Gewalttat stellt sich unter einem ganz besonders