Full text : Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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ritätsbeschlüsse  des  Bundesraths  wie  des  Reichstags  entrückte
Post  eingestellt  sind  und  die  enorme  Höhe  von  225  Thalern
für  jeden  Kopf  der  (auf  ein  Prozent  der  Bevölkerung  normirten)
  Friedenspräsenzstärke  des  Heeres  entziffern.  (Art.  60
und  Art.  62,  Abs.  1  und  Abs.  2  jetzt  3  der  B.-V.  mit
Abschn.  III  §.  5  Ziff.  II  des  Hauptvertrags).

Eine  ständige,  von  dem  Bewilligungsrechte  der  baherischen
  Kammern  nicht  abhängige  Erhöhung  des  bayerischen  Militärbudgets
  um  jährlich  4  Millionen  ist  die  Folge  dieses  Verhältnisses.
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Dazu  kömmt,  daß  nicht  nur  der  Geldaufwand  für  das
Heer  in  solcher  Weise  erhöht  wird,  sondern  daß  auch  eine
wesentliche,  gleichfalls  dem  Bewilligungsrechte  des  baherischen
Landtags  entzogene  Mehrung  der  persönlichen  Dienstleistungspflicht
  eintritt,  indem  die  Dienstzeit  im  stehenden  Heere,  welche
nach  dem  bayerischen  Wehrverfassungsgesetze  dermalen  drei
Jahre  in  der  aktiven  Armee  und  drei  Jahre  in  der  Reserve
beträgt,  durch  Art.  59  der  B.-V.  auf  drei  Jahre  bei  den
Fahnen  und  vier  Jahre  in  der  Reserve  hinaufgerückt  werden  soll.

Indem  hiemit  das  (nur  in  allgemeinen  Umrissen  gefaßte
und  daher  keinen  Anspruch  auf  minutiöse  Genauigkeit  machende)
Verzeichniß  der  von  Bayern  im  Falle  des  Eintrittes  in  den
Bund  aufzugebenden  Rechte  und  neu  zu  Übernehmenden  Verpflichtungen
  und  Lasten  abgeschlossen  wird,  ist  demselben  nur
noch  die  Bemerkung  beizufügen,  daß  nach  Art.  78  der  Bundesverfassung
  jede  Abänderung  dieser  Verfassung,  als  auch
jede  Erweiterung  der  darin  festgestellten  Bundeskompetenz
—  abgesehen  von  den  im  Abschnitt  V  des  Hauptvertrages
speziell  garantirten  Bestimmungen  —  durch  einfache  Majorität
des  Reichstages  beschlossen,  im  Bundesrathe  aber  von  Seite
der  allenfalls  dissentirenden  bayerischen  Regierung  nur  dann  ab-