Volltext : BUILDING STRONG BRANDS.

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Der  Termin  dieser  Anzeige  ist  für  alle  Bezirke  auf  den  zwanzigsten  Februar  in  der
Art  festgesetzt,  daß  kein  Oberamt  die  Anzeige  früher  oder  später  einsenden  darf.

Da  die  Repartition  nicht  möglich  ist,  so  lange  jene  Anzeige  auch  nur  von  einem  einzigen
Oberamte  aussteht,  so  wird  den  Oberämtern  die  pünktliche  Beobachtung  dieser  Vorschrift  mit
der  Bemerkung  besonders  empfohlen,  daß  ver  Ober-Rekrutirungsrath,  wenn  die  fragliche  Anzeige
  nicht  rechtzeitig  eintreffen  sollte,  genöthigt  wäre,  dieselbe,  vorbehältlich  einer  zu  erkennenden
Orbnungsstrafe,  auf  Kosten  des  säumigen  Beamten  abholen  zu  lassen.

g.  37.

Sollten  sich  später  in  der  Zahl  der  Militärpflichtigen  einzelner  Bezirke  kleine  Aenderungen
  durch  Löschungen  over  Nachträge  ergeben,  so  kann  die  Repartition  der  Contingente,  wenn
sie  einmal  getroffen  und  bekannt  gemacht  ist,  deßhalb  nicht  mehr  abgeändert  werden.

Damit  übrigens  Jedermann  die  Richtigkeit  der  Repartition  zu  prüfen  im  Stamde  sey,
wird  bemerkt,  daß  entstehende  Brüche  in  dem  Verhältnisse,  in  welchem  sie  sich  der  Einheit
nähern,  zu  ganzen  Zahlen  erhoben  werden  müssen,  so  weit  es  erforderlich  ist,  um  die  ausgeschriebene
  Rekrutenzahl  voll  zu  erhalten.

Drittes  Kapitel.
Ziehung  des  Looses.

Zie  hungsliste.
(Bezirks-Hauptliste.)
Zu  Art.  19.  25.  25.  A1—44.
C.  38.
Die  Ziehung  des  Looses  ist,  wofern  nicht  im  Regierungs-Blatte  ein  anderer  Tag
verkündet  wird,  in  allen  Bezirken  ·
am  1.  März  und,  falls  dieser  auf  einen  Sonntag  fällt,
am  2.  März  in  der  Oberamtsstadt  vorzunehmen.
Sollte  aus  Lokal-Ursachen  (3.  B.  wegen  eines,  auf  diesen  Tag  fallenden  Jahrmarkts)  eine
Störung  des  Akts  in  einer  oder  der  audern  Oberamtsstadt  zu  befürchten  stehen,  so  wird  der

Ober-Rekrutirungsrath  auf  erhaltene  Anzeige  die  Loosziehung  daselbst  auf  einen  späteren  —
im  Bezirke  bekannt  zu  machenden  Tag  verlegen.