Full text : Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

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Wir  sehen  also,  daß  die  Abstimmung  sich  am  ungünstigsten
für  Baden  stellt,  dann  aber  für  Bayern,  welchem  die  sub  6  zusammengefaßten
  Staaten  zunächst  kommen;  zieht  man  aber  von
diesen  die  säch  si  schen  (Königr.)  Stimmen  ab,  von  denen  1  für,
16  gegen  stimmten,  so  stellt  sich  das  Verhältniß;t  15:  56=  3:  11,
viel  günstiger  für  letztert.  In  allen  Staaten  des  Drei-Königs-Bundes
  3,  5,  6  der  Tabelle  ist  das  Verhältniß  66:  184  also
11:  31,  in  Bayern-Württemberg  16:  64  =  11:  44,  mit  Hinzurechnung
  von  Oesterreich,  wie  33:  129  =  11  43  =  3  11;
am  günstigsten  ist  die  Abstimmung  der  preußischen  Abgeordneten
gewesen.  Auch  hieraus  ergiebt  sich,  daß  Preußen  des  Anschlusses
an  den  Bundesstaat  für  die  Geltendmachung  des  Prinzipes  der
Selbstständigkeit  der  Kirche  nicht  bedarf,  dies  Prinzip  ist  der  Unterstützung
  in  einer  nur  preußischen  Versammlung  viel  sicherer  als
in  einer,  in  welcher  die  Abgeordneten  aller  deutschen  Staaten  sitzen;
es  ergiebt  sich  ebenfalls,  daß  durch  den  Hinzutritt  von  Oesterreich,
Württemberg  und  Bayern  das  Gewicht  für  den  Antrag  nicht  zusondern
  abnimmt,  es  ergiebt  sich,  daß  nicht  das  vorwiegend  katholische
  Süddeutschland,  dessen  Stimmen  wie  35:  143  —  fast  1:  4
standen,  sondern  Norddeutschland:  64  171  =  fast  1:  3,  der
Sache  der  kirchlichen  Selbstständigkeit  günstiger  gestimmt  ist.

Ziehen  wir  aus  allen  dem  das  Resultat,  so  ist  es  dieses,  daß
nicht  die  preußischen  Katholiken  des  Anschlusses  an  einen  deutschen
Bundesstaat  zur  Gewinnung  der  Selbstständigkeit  der  Kirche  bedürfen,
  sondern  die  Süddeutschen,  und  daß  ein  vereinigtes  Norddeutschland
  der  Durchführung  des  Prinzipes  viel  sicherer  ist,  als
ein  großdeutscher  Staatenbund.

Soll  die  Kirche  frei  und  selbstständig  sein,  so  muß  ihr  und
ihren  Angehörigen  auch  die  Befugniß  zur  Vereinigung  in  religiöse
Genossenschaften  zustehen.  Diese  Konsequenz  hatte  die  deutsche
National-Versammlung  noch  nicht  begriffen,  als  sie  ihre  Grundrechte
  in  erster  Lesung  berieth.  Sie  schloß  den  Jesuiten=  und  Redemptoristenorden
  aus  Deutschland  aus;  die  Verfassungs-Kommission
  beantragte  die  Nichtaufnahme  dieses  Verbotes  in  die  Verfas-