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Friede, hinwieder zu gelangen absehen koͤnnen, So wollen
Wir solch Werck, so viel immer mueglich ingesamt reallumiren,
ondt des wegen sowol bey Ihro Kayserl. Majstt alß
dem Churfrstl. Collegio fürderlichst einkommen, wie nicht
weniger vmb der Interpolition vbermachen vmb Befürderung
willen, bey der Konigl. Würden in Dennemarck bewegliche
Inliantien, darnebst auch bey Chur Sachlen Brandenburg,
Er Bischoff zu Bremen, Mecklenburg vnd Holstein, nortorff
Eirinnerung thun, Vudt weiln man Nachrichtung hat, daß
das Hauß Sachsen vndt Anhalt of den Collegieltag zu
schicken gemeinet, auch dieselbige dienstlicher maßen ersuchen,
vnd da ndtig mit derer 2Ld. Räthen auß diesem Werck durch
vnserigen mündlich communiciren, vnd nichts vnterlaßen
was zu Fortstellung solches Wercks nütz ond ersprieslich sein
kann vnd mag, Weiln aber
Vors 12te der Eflect vnd Erfolg noch ongewis ein
solch wichtiges Werck auch viel Zeit erfordert, ond einßzwischen
die Gefahr nichr allein nicht weit, sondern gar in vil.
ceribus onserer Fürstenthumb erhaftet darbey wir vns unmueglich
pure pallive betragen mögen, Vud wir Hzg. Georg
von wegen des Niedersächsischen Crayses annoch Sechs Regimenter
so in onsers Fürstl. Hauses Landen onterhalten werden
müssen vnterm Commando haben, So ist für rathsamb
befunden, dieselbige noch zur Zeit in beständiger devotion
gegen Ihr Kserl. Majstt 2c. vud daß Rüm. Reich zusammen
zu behalren, vud zu Verwahr= vnd Wersicherung dieser Lande
insonderheit der vesien Plätze vud Oerter zu gebrauchen wollen
vns auch deren Verpflegung halber, so viel davon vnsern
Strang betrift, derogestalt miteinander vergleichen daß sich
keiner vber den andern zu beschweren, es vusern armen Vn-Erittleré
fünnntl. Werle. VII. Bo. 275