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Leiz zu Heilbronn der jeweilige dortige Oberamtmann als Regierungs-Commissär beigegeben
worden ist; so wird solches unter Beziehung auf die Arr. 9 und 10 des Gesetzes
vom 25. Mai d. J. und auf die zu dessen Vollzug unter dem 26. dess. M. erlassene
Instruktion (Reg. Bl. S. 207 ff.) hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Stuttgart den 7. Oktober 1850..
Für den Minister:
Mohl.
2. Des evangelischen Consistorium.
Veränderungen bei den Schullehrer-Conferenz-Dircktoren betressend.
An der Stelle des nach Erailsheim beförderten Helfers Kapff zu Laussen, Dekanats
Besigheim, wurde den 9. Juli die Leitung der Schullehrer-Conferenzen, dem
Stadtpfarrer Köhler in Lauffen übertragen.
An die Stelle des auf seine Bitte der Leitung der Schullehrer-Conferenzen unter
Bezeugung der vollkommenen Zufriedenheit mit seinen Dienstleistungen, enthobenen
Pfarrers Hochstetter in Reckarthailfingen, Didcese Rürtingen, wurde den 6. August
der Pfarrer Stirm in Unter-Ensingen ernannt.
An die Stelle des auf seine Bitte der Leitung der Schul-Conferenzen, unter Bezeugung
der Zufriedenheit mit seinen bisherigen Diensten, enthobenen Pfarrers Kapff
in Neuneck, Diöcese Freudenstadt, wurde den 17. August der Helfer Hopf in Freudenstadt
ernannt.
An der Stelle des gestorbenen Helfers Beyer zu Hall wurde den 51. August
die Leitung der Schullehrer-Conferenzen dem Helfer Haklberger in Hall übertragen.
Stuttgart den 2. Oktober 1850.
Für den Vorstand:
Flatt.