Full text : Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

Weitere  Mahuahmen  zur  Milderung
der  Kriegsnot,  insbesondere  auch  für  die
Angehörigen  unserer  Tuppen.

1.  Die  unentgeltliche  Verabfolgung  von  Fleisch  auf  dem  Schlachthofe  findet  in  der  bisberigen
  Weise  täglich  statt,  wenn  die  Bürgerschaft  meine  an  Ort  und  Stelle  mehrfach  mündlich
  ausgesprochenen  Befehle  und  Anordnungen,  deren  strengste  Durchführung  ich  den
betreffenden  Bürgerwehrmitgliedern  nochmals  zur  strengsten  Pflicht  mache,  fortsetzt  und  genau
befolgt.  Ich  erwarte,  daß  das  empfangene  Fleisch  an  Nachbarinnen  abgegeben  wird  und  so
auch  tatsächlich  an  demselben  Tage  verbraucht  wird,  denn  die  Abfertigung  geschieht  um  so  schneller,
wenn  sich  mehrere  Frauen  zusammen  tun,  das  von  einer  Person  herbeigeholte  Fleisch  unter
sich  zu  verteilen.  "

Um  jedoch  auch  der  wohlhabenden  Bevölkerung  eine  absolut  sichere  Bezugsquelle
für  Fleisch  zu  sichern,  habe  ich  in  dem  Laurinatschen  Laden  am  Alten  Markt  eine  Verkaufsstelle
  für  Fleisch  (eventl.  Wurst=  und  Räucherwaren)  eingerichtet,  deren  Erlös
  in  erster  Linie  dazu  bestimmt  ist,  die  mit  der  unentgeltlichen  Verabfolgung  des
Fleisches  an  Unbemittelte  verbundenen  Unkosten  zu  decken.  Es  werden  deshalb
  an  dieser  Verkaufsstelle  keine  festen  Preise  erhoben.

2.  Die  Beschaffung  von  Kartoffeln  habe  ich  in  der  Weise  durchgeführt,  daß  auf
einem  zum  Gutsbezirk  Pieragienen  gehörigen  Kartoffelfeld  von  Sonnabend,  den  29.
August  cr.  ab,  alle  erwachsenen  weiblichen  Personen  mit  ihren  Kindern  vom  10.  Lebensjahre
  ab  jedoch  nur  aus  der  Stadt  Insterburg,  die  Erlaubnis  erhalten,  sich  täglich  eine
Menge  von  etwa  5  Litern  auszugraben  und  mitzunehmen.  Der  Weg  bis  zu  diesem  Kartoffelfelde
  wird  durch  Mitglieder  der  Bürgerwehr  angezeigt  werden,  welche  auf  Ruhe  und
Ordnung  zu  halten  und  insbesondere  von  mir  den  Befehl  erhalten  haben,  daß  niemand  ein
das  Maß  von  5  Litern  erheblich  überschreitendes  Quantum  mitnehmen  darf.  Wer  die
Weisungen  der  beaufsichtigenden  Bürgerwehrmänner  nicht  befolgt  oder  das  Maß  von  5  Litern
erheblich  überschreitende  Menge  Kartoffeln  auf  einmal  mitnehmen  will,  wird  von  der  weiteren
Entnahme  von  Kartoffeln  für  die  nächsten  3—8  Tage  durch  die  beaufsichtigenden  Mitglieder
der  Bürgerwehr  ausgeschlossen  und  hat  unter  Umständen  noch  härtere  Strafen  zu  gewärtigen.

Ich  habe  festgestellt,  daß  in  allen  Engrosbetrieben  des  Nahrungsmittelgewerbes
(Mühlen  ete.)  so  reichliche  Vorräte  vorhanden  sind,  daß  jeder  in  Betracht  kommende  Handwerksmeister
  seinen  Bedarf  auch  weiterhin  käuflich  decken  kann.

Insterburg,  den  28.  August  1914.

Der  Gouverneur

Dr.  Bierfreuncd.

 

Buchdruckerei  der  Ostdeutschen  Volkszeitung  in  Insterburg.