Metadata : Der Deutsche Reichstag.

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In  der  Generaldebatte  über  den  Vertrag  mit  Bayern  erklärte  der
Abgeordnete  v.  Bennigsen,  daß  trotz  der  Gefahren,  welche  der  Vertrag
in  sich  berge,  die  nationalliberale  Partei  alle  von  ihr  gestellten  Anträge
zurückziehe;  er  vertraue,  daß  die  bayerische  Regierung  mit  ihren  Vorbehalten
  keinen  Mißbrauch  treiben  werde.  Schwierigkeiten  möchten
vielleicht  entstehen;  ein  dauernder  Widerstand  werde  aber  unmöglich
sein.  Der  Reichstag  habe  die  Situation  nicht  geschaffen;  er  möge  den
Vorwurf  nicht  auf  sich  laden,  daß  das  deutsche  Volk,  welches  eben  den
gewaltigsten  Kampf  siegreich  durchgefochten,  unfähig  sei,  sich  in  einem
freien  entwickelungsfähigen  Staate  zu  einigen.  Es  sei  ja  doch  schon  ein
großes  Ereignis,  daß  die  Zeit  der  nationalen,  der  Bruderkämpfe  hinter
uns  liege.  In  diesem  Sinne  würden  er  und  seine  Freunde  für  die
Verträge  stimmen.  Der  Vertrag  mit  Bayern  wurde  darauf  mit  Namensaufruf
  mit  195  gegen  32  Stimmen  angenommen;  gegen  ihn  stimmten
die  Fortschrittspartei  mit  Ausnahme  Dr.  Becker's  (Dortmund)  und  v.
Kirchmann's,  die  Sozialdemokraten,  ferner:  Ewald,  v.  Mallinckrodt,
Windthorst  und  die  Mecklenburger  Abgeordneten  Wachenhusen  und
Wiggers  (Rostock.)

Schließlich  war  dem  Reichstage  die  Anfgabe  vorbehalten,  den  Bau
des  deutschen  Einigungswerkes  durch  die  Herstellung  des  Deutschen  Reiches
und  der  deutschen  Kaiserwürde  zu  krönen.  Der  hochherzige  Entschluß
des  Königs  von  Bayern  hatte  bei  der  Mehrheit  freudige  Zustimmung
gefunden,  und  infolge  dessen  hatte  der  Reichstag  über  eine  Vorlage  des
Bundesrates  zu  beschließen,  welche  die  auf  Kaiser  und  Reich  bezüglichen
Bestimmungen  in  die  neue  Bundesverfassung  einfügte.

Durch  die  Vorlage  wurde  die  Bundesverfassung  dahin  abgeändert:

1)  Im  Eingange  der  Bundesverfassung  ist  an  Stelle  der  Worte:
Dieser  Bund  wird  den  Namen  Norddeutscher  Bund  führen,  zu  setzen:

Dieser  Bund  wird  den  Namen  Deutsches  Reich  führen.

2)  Der  erste  Absatz  des  Artikels  11  der  Bundesverfassung  erhält
nachstehende  Fassung:

„Das  Präsidium  des  Bundes  steht  dem  Könige  von  Preußen  zu,
welcher  den  Namen  deutscher  Kaiser  führt.  Der  Kaiser  hat  das  Reich
völkerrechtlich  zu  vertreten,  im  Namen  des  Reiches  Krieg  zu  erklären
und  Frieden  zu  schließen,  Bündnisse  und  andere  Verträge  mit  fremden
Staaten  einzugehen,  Gesandte  zu  beglaubigen  und  zu  empfangen.“

Die  Vorlage  wurde  mit  188  gegen  6  Stimmen  (die  Sozialdemokraten)
  genehmigt.

Am  Abend  des  9.  Dezember  traten  als  Delegierte  der  konservativen,
  freikonservativen,  altliberalen  und  nationalliberalen  Fraktion  die