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In der Generaldebatte über den Vertrag mit Bayern erklärte der
Abgeordnete v. Bennigsen, daß trotz der Gefahren, welche der Vertrag
in sich berge, die nationalliberale Partei alle von ihr gestellten Anträge
zurückziehe; er vertraue, daß die bayerische Regierung mit ihren Vorbehalten
keinen Mißbrauch treiben werde. Schwierigkeiten möchten
vielleicht entstehen; ein dauernder Widerstand werde aber unmöglich
sein. Der Reichstag habe die Situation nicht geschaffen; er möge den
Vorwurf nicht auf sich laden, daß das deutsche Volk, welches eben den
gewaltigsten Kampf siegreich durchgefochten, unfähig sei, sich in einem
freien entwickelungsfähigen Staate zu einigen. Es sei ja doch schon ein
großes Ereignis, daß die Zeit der nationalen, der Bruderkämpfe hinter
uns liege. In diesem Sinne würden er und seine Freunde für die
Verträge stimmen. Der Vertrag mit Bayern wurde darauf mit Namensaufruf
mit 195 gegen 32 Stimmen angenommen; gegen ihn stimmten
die Fortschrittspartei mit Ausnahme Dr. Becker's (Dortmund) und v.
Kirchmann's, die Sozialdemokraten, ferner: Ewald, v. Mallinckrodt,
Windthorst und die Mecklenburger Abgeordneten Wachenhusen und
Wiggers (Rostock.)
Schließlich war dem Reichstage die Anfgabe vorbehalten, den Bau
des deutschen Einigungswerkes durch die Herstellung des Deutschen Reiches
und der deutschen Kaiserwürde zu krönen. Der hochherzige Entschluß
des Königs von Bayern hatte bei der Mehrheit freudige Zustimmung
gefunden, und infolge dessen hatte der Reichstag über eine Vorlage des
Bundesrates zu beschließen, welche die auf Kaiser und Reich bezüglichen
Bestimmungen in die neue Bundesverfassung einfügte.
Durch die Vorlage wurde die Bundesverfassung dahin abgeändert:
1) Im Eingange der Bundesverfassung ist an Stelle der Worte:
Dieser Bund wird den Namen Norddeutscher Bund führen, zu setzen:
Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen.
2) Der erste Absatz des Artikels 11 der Bundesverfassung erhält
nachstehende Fassung:
„Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu,
welcher den Namen deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich
völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären
und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden
Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.“
Die Vorlage wurde mit 188 gegen 6 Stimmen (die Sozialdemokraten)
genehmigt.
Am Abend des 9. Dezember traten als Delegierte der konservativen,
freikonservativen, altliberalen und nationalliberalen Fraktion die