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durch den die vom Beklagten an den Kläger zu erstattenden
Kosten des Rechtsstreites auf 42 M. 20 Pf.“) festgesetzt
worden sind.
Ich beantrages), wegen dieser sich aus beiden Schuldtiteln
ergebenden Forderungen von 380 M. nebst Zinsen zu 4 v. H.
seit dem 1. Januar 1909 und von 42 M. 20 Pf. Kosten eine
Sicherungshypothek auf dem Grundstücke Reglers Blatt 37
des Grundbuchs für Leisenau einzutragen.
Grimma, am 3. Mai 1909.
Rechtsanwalt Dr. Franz
als Prozeßbevollmächtigter des Fabrikbesitzers
Wagenknecht.“)
4) Wird die Eintragung einer Zwangshypothek auf Grund eines Kostenfestsetzungsbeschlusses
allein beantragt, so muß die festgesetzte Kostensumme
den Betrag von 300 M. übersteigen, auch wenn die Hauptforderung schon
vorher eingetragen war. Bei gleichzeitiger Vorlegung beider Titel kann die
Eintragung der Hauptforderung die der Nebenforderung mitumfassen, wenn
die Hauptforderung über 300 M. lautet. OLG. 13, 213. RGZ. 61, 423.
Die Kosten der Eintragung, zu denen auch die Kosten des Gläubigers
und seines Prozeßbevollmächtigten gehören (Zustellungskosten des Urteils, Verlag,
3/10 Gebühr für den Antrag, Reinschrift), sind nicht eintragungsfähig;
denn für sie haftet das Grundstück kraft Gesetzes gemäß § 867 Abs. 1
S. 3 ZPO. O#G. 3, 441. Sächs. OLG. 23, 639.
5) Die Eintragung der Sicherungshypothek erfolgt nach § 867 Absl. 1
3PO. lediglich auf den einseitigen Antrag des Gläubigers. Der Antrag
bedarf keiner besonderen Form. 8 30 GB0O.
Wird die Hypothek nach § 867 ZPO. auf mehrere Grundstücke verteilt,
so hat dies, da die Forderung eine einheitliche bleibt, in der Eintragung durch
Bezeichnung der gesamten Forderung zum Ausdrucke zu kommen, z. B.:
„200 M. nebst Zinsen pp. Sicherungshypothek für die rechtskräftig
zuerkannte Forderung des A im Betrage von 450 Mark“.
Für die Verteilung der Hypothek auf mehrere Grundstücke ist beglaubigter
Antrag erforderlich. OLG. 14, 212. 16, 312.
*) Die Bezugnahme auf die dem Rechtsanwalt erteilte Prozeßvollmacht
genügt nach § 81 Z3PO., ohne daß die Vollmacht der Beglaubigung bedarf.
Hat der Notar eine vollstreckbare Urkunde nach § 794 Z. 5 ZPO. aufgenommen,
so bedarf der Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek einer
besonderen, der Formvorschrift der §§ 29, 30 GBO. unterliegenden Vollmacht.
§ 15 GB0. findet hier keine Anwendung.
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