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Der umsichtige und sorgsame Regent ordnete die finanziellen Berhältnisse
seines neuen Erwerbes, und überließ dasselbe seinem ältesten Sohne Wenzel.
Als dieser aber nach seines Vaters Tode (1378) zum deutschen König erhoben
wurde, empfing die sogenannte Kurmark, d. h. das Land bis zur Oder, der
jüngere, Siegmund, das Gebiet östlich von der Oder, die Neumark, Karls jüngster
Sohn, Johann. Siegmund, der im Jahre 1387 als Gemahl Maria's, Tochter
Ludwigs des Großen, zum König von Ungarn gewählt worden war, versetzte,
wie oben schon erzählt, die Mark Brandenburg an seine Vettern, Jobst und
Procop von Mähren, von denen der erste die Regierung des verpfändeten Landes
übernahm. Allein dieser Fürst, auch sonst nicht eben rühmlich bekannt, erfüllte
seine Pflichten gegen die Mark Brandenburg keinesweges. Selten kam er persönlich
in das Land, und, wie es scheint, nur in der Absicht, außerordentliche
Steuern aufzulegen, oder landesherrliche Rechte und Besitzungen zu verpfänden
oder zu veräußern, um durch diese Mittel auf Kosten Wenzels seinen Einfluß
in Böhmen auszudehnen. Mehreren Nachbarfürsten übergab er wichtige Städte
als Pfand, sowie auch die Regierung selbst während seiner Abwesenheit; ja was
dem fürstlichen Ansehen noch mehr schadete, er ließ fast sämmtliche landesherrliche
Schlösser in die Hände einiger mächtigen adligen Familien kommen. Sogar
ehemals unmittelbare Städte geriethen unter ihre Botmäßigkeit. Diese adligen
Familien (unter ihnen ragen die Quitzow's am meisten hervor) bedienten sich
ihrer Macht zum großen Nachtheil des Landes; denn nicht nur reizten sie durch
ihre Gewaltthaten benachbarte Fürsten zum Kriege, dessen traurige Folgen nicht
sowohl auf sie selbst, als auf die unglücklichen Unterthanen ihres pflichtvergessenen
Landesherrn fielen, sondern sie selbst brannten, sengten und plünderten im Lande,
sobald sie unter dem Vorwande einer Fehde mit Nachbarn in Streit gerathen
waren. Die Städte, deren Verkehr durch solche Frevel gar sehr zu leiden
hatte, halfen sich, so gut sie vermochten, untereinander; mitunter schlossen sie
auch, um ihren Verkehr einigermaßen zu sichern, Verträge mit den übermüthigen
Landesbeschädigern.
Anstatt diesem Unwesen persönlich entgegenzutreten, überließ Jobst die
Pflicht des Landesschutzes, wie wir erwähnt haben, benachbarten Fürsten, oder
adeligen Herren aus der Mark, die theils nicht hinreichende Mittel für eine
solche Aufgabe hatten, theils selbst den so schwer angeklagten Familien angehörten.
Von Jahr zu Jahr waren die Unordnungen größer, das Benehmen
der Quitzow's und ihrer Genossen anmaßender geworden. Zur Zeit, als Jobst
starb, setzten sie ihre verheerenden Fehden mit den Herzögen von Sachsen fort,
obgleich sich diese in einem Schreiben an den damaligen Hauptmann der
Mittelmark, den Herzog Swantibor von Pommern, sowie an die Mannschaft
und Städte der Mark zu rechtlichem Austrag der Sache erboten hatten. Allein
die Quitzow's fanden ihre Rechnung weit besser im Kriege, da fie eben durch
ihre Streifzüge jene beträchtlichen Summen zusammenbrachten, für welche sie
Burgen und Städte, wie Friesack. Saarmund, Bötzow, Oranienburg, Rathenow,